September 2011

Die Eigenverantwortung stärken und in die Bildung investieren

In: „Züriberg“-Zeitung vom 29. September 2011.

Der Erfolg und das Wohl der Schweiz und des Kantons Zürich liegen mir am Herzen. Hier bin ich aufgewachsen, und hierhin bin ich aus dem Ausland gern wieder zurückgekehrt. Unser Erfolg und Wohlstand sind jedoch keine Selbstverständlichkeit. Sie gründen auf der Eigenverantwortung der Bürger und auf einem Staat, der sich auf sein Kerngeschäft beschränkt, dieses aber beherrscht.

Zum Kerngeschäft des Staats gehört die Ausbildung: an der Volksschule, in der Berufslehre und an den Hochschulen. Als Hochschullehrer und Mitglied der Schulpflege bin ich überzeugt, dass die Ausbildung den Schülern das im Beruf und im Leben notwendige Wissen und Können vermitteln und ihnen aufzeigen muss, dass es sich lohnt, sich anzustrengen. Ein Staat, der auf die Eigenverantwortung der Bürger baut, muss sich für ihre Bildung einsetzen! Dabei dürfen die Bemühungen um die Integration leistungsschwacher Schüler nicht dazu führen, dass das Niveau nach unten angepasst wird und die guten Schüler nicht gefördert werden. Die Schule muss zudem auch vermitteln, dass das Leben in der Gemeinschaft Anpassung und die Beachtung von Regeln erfordert.

Zum Kerngeschäft des Staates gehört auch die Sorge um den gemeinsamen Wohn- und Lebensraum und das friedliche Zusammenleben der Menschen. Der Staat soll sich darum für den öffentlichen Verkehr einsetzen, als Ergänzung zum Privatverkehr. Er muss die Sicherheit der Bürger gewährleisten. Und er darf dem Zustrom von immer mehr Menschen nicht tatenlos zusehen, denn unser Wohn- und Lebensraum und unsere Gesellschaft werden das auf die Dauer nicht verkraften. Die Schweiz ist auf die Zuwanderung aus dem Ausland angewiesen, und wir können stolz sein, dass Menschen aus dem Ausland hier leben wollen. Weil unser Land so attraktiv ist, müssen wir aber die Kontrolle über die Zuwanderung zurückerlangen und wieder selber bestimmen, wie viele Personen einwandern. Es geht nicht um Abschottung – ich sehe die Schweiz als linkshit.com ein weltoffenes Land –, sondern um die Selbstbestimmung bezüglich unserer eigenen Bevölkerung.

Die Sicherung unseres Wohlstandes gehört demgegenüber nicht zu den Aufgaben des Staates. Dafür ist jeder nach seinen Kräften selber verantwortlich. Der Sozialstaat gehört auf das Nötigste reduziert. Für den Wohlstand sorgen auch das Gewerbe und die Unternehmen. Sie sind auf günstige Rahmenbedingungen angewiesen und dürfen nicht mit unnötigen Gesetzen belastet werden. Damit die Bürger ihre Eigenverantwortung wahrnehmen, müssen alle möglichst viel von dem, was sie verdienen, für sich behalten können. Tiefe Steuern sind der beste Garant für einen schlanken Staat und die Freiheit der Bürger. Mehr Freiheit, weniger Staat!

Für einen starken Wirtschaftsstandort, ein hervorragendes Bildungssystem und eine weltoffene, selbstbestimmte Schweiz – mit diesen Zielen kandidiere ich am 23. Oktober 2011 für den Nationalrat.

Beitrag hier: HUV_Zueriberg_Zeitung_29092011_eigenverantwortung_staerken_bildung_investieren.pdf

Für solide Schulen – gegen Kuschelpädagogik (mit Video)

Die Schule ist das Fundament unserer Gesellschaft. Eine gute Schulbildung ist die Voraussetzung für ein selbständiges, erfolgreiches Leben in unserer Gemeinschaft. Die Schule fordert und honoriert Leistung und stärkt so die Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft. Die Schule fördert den Gemeinsinn, der die Grundlage des Milizgedanken ist. Und Schule und Bildung sind zentrale Erfolgsfaktoren einer Volkswirtschaft. Die Schule verkörpert und vermittelt somit urschweizerische Werte.
Diese urschweizerische Institution ist in den letzten 20 Jahren zum Spielball von Bildungs-, Familien- und Integrationsspezialisten geworden. Die Schule droht ihre wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft zu verlieren. Was stellen wir fest?

1.   Besessen vom Gleichheitsgedanken und aus Angst, Unangenehmes auszusprechen, sind leistungsschwache und leistungsstarke Schüler in den Einheitstopf eines integrativen Unterrichts geworfen worden. Dies zu Lasten der guten Schüler, die unterfordert sind und nicht gefördert werden. Vielerorts wachen Lehrer darüber, dass die Unterschiede zwischen den Guten und den Schwachen nicht allzu gross werden. Die starken Schüler und ihre Eltern tröstet man damit, dass die Schüler Sozialkompetenz im Umgang mit Schwächeren erwerben. Da ist der Ruf mancher Eltern nach freier Schulwahl nur verständlich. Es ist verheerend, dass es mit der Volksschule so weit kommen musste!

2.   Die Integration der schwachen Schüler um jeden Preis hat einer Heerschar von Spezialisten den Weg in die Schulen geebnet und ihnen dort Verdienstmöglichkeiten eröffnet. Eltern, die diesen Sommer ihr Kind in die erste Primarschulklasse gebracht haben, berichten, ihnen seien nebst der Lehrerin auch eine Handvoll Fachlehrkräfte für allerlei Spezialaufgaben vorgestellt worden: der Sonderpädagoge, die Deutschlehrerinnen für ausländische Kinder, der Sprachheilpädagoge, die Schwimmlehrerin und der Schulbusfahrer, der die Kinder zur Therapie fährt. Hier ist die Schule zum staatlich finanzierten Gesundheits- und Therapiezentrum geworden, in dem Patienten von einem Spezialisten zum andern gereicht werden.

3.   Besonders gravierend sind in einzelnen Quartieren der Stadt Zürich und in verschiedenen Agglomerationsstädten die Schwierigkeiten der Integration ausländischer Kinder. Eine solche Integration – verstanden als Anpassung an die hiesigen Verhältnisse und Werte – ist in Schulen mit Anteilen ausländischer Kinder von gegen 80% eine Illusion. In einem Kindergarten in einer Agglomerationsstadt wurden den Eltern am Elternabend nicht weniger als 11 sogenannte Kulturvermittler vorgestellt, die sich im Kindergarten als Dolmetscher betätigen.

4.   Unter dem Einfluss der Ausbildungsexperten wird heute in der Schule ein Programm abgearbeitet, das nebst der Ausbildung in den Grundfächern Sozialkompetenz und Mehrsprachigkeit vermitteln, verschiedene Leistungsdefizite ausgleichen und Verhaltensauffälligkeiten therapieren soll. Dieses Programm geht zu Lasten der Ausbildung in den Elementardisziplinen Lesen, Schreiben und Rechnen. Und es geht zu Lasten unbeschwerter, unverplanter Kinderjahre im Elternhaus, während denen lebenswichtige Erfahrungen gesammelt und Interessen entwickelt werden. Kein Wunder, musste die Kindergärtnerin mit den 11 Kulturvermittlern beim Elternabend die Eltern bitten, zu Hause mit den Kindern zu basteln, weil dazu im Kindergarten die Zeit fehle.

Im Schulwesen muss dringend die Reissleine gezogen werden:

  • Klar leistungsschwächere Schüler dürfen die Ausbildung der anderen Schüler nicht beeinträchtigen. Die Leistungsschwächeren verdienen, dass man sich ihrer gesondert annimmt, mit dem Ziel, ihnen den Anschluss zu ermöglichen.
  • Die gesellschaftliche Integration ausländischer Kinder ist keine Aufgabe der Volksschule. Integration ist eine Aufgabe derjenigen, die sich hier niederlassen. Das gilt besonders hinsichtlich der Sprachkenntnisse. Hier besteht ein Leistungsangebot, mit dem ausländische Kinder schon vor dem Schuleintritt unsere Sprache erlernen können.
  • In der Schule braucht es nicht Manager und ein Team von Spezialisten, sondern Lehrer. Die Verantwortung in den Schulen muss zurück zu den Lehrern, die im Schulzimmer stehen, Vorbilder sind, solide Grundkenntnisse vermitteln und die Regeln des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft durchsetzen. Mit Genugtuung stellen wir fest, dass manche jüngere Lehrer diesem Lehrerbild wieder nachleben.
  • Die Teilzeitpensen im Lehrerberuf sind einzuschränken. Bei Kleinstpensen wird die genannte Verantwortung nicht wahrgenommen, und es fehlt oft an der Identifikation mit dem Amt und der Rolle. Zudem ist gerade für leistungsschwächere Schüler ein voll verfügbarer Lehrer, der seine Schüler kennt, die grösste Unterstützung. Teilzeitpensen treiben auch den Administrationsaufwand in den Schulen in die Höhe.

Die SVP wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Schule und Bildung tragfähige Fundamente unserer Gesellschaft bleiben. Sie wird sich dafür einsetzen, dass gerade in einer globalen, auf Individualismus und Selbstverwirklichung bedachten Gesellschaft die Volksschule der Ort ist und bleibt, der die Kinder auf das Leben in dieser Gesellschaft optimal vorbereitet: darauf, dass die Welt dem Tüchtigen gehört und dass das Leben in der Gemeinschaft auch Anpassung und die Beachtung von Regeln verlangt.

Beitrag hier: 110923_referat_vogt_solide_schulen.pdf

Kontrollierte Zuwanderung statt Personenfreizügigkeit: Den Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik wagen

In: „Weltwoche“ Nr. 38.11 und „Zürcher Bote“ vom 23. September 2011

Die Zuwanderungspolitik der Schweiz basiert auf drei Pfeilern: Personenfreizügigkeit gegenüber den EU-Staaten, kontrollierte Zuwanderung von Personen zum Zweck einer Erwerbstätigkeit aus Drittstaaten und die Gewährung von Asyl für Flüchtlinge. Die SVP-Initiative „Masseneinwanderung stoppen!“ will diese Zuwanderungspolitik ändern und gibt damit Anlass zur Frage, was die richtige Migrationspolitik für die Schweiz ist.

Personenfreizügigkeit bedeutet, dass der Staat auf eine Steuerung der Zuwanderung verzichtet. Personenfreizügigkeit ist eine liberale Zuwanderungspolitik, weil sie den Unternehmen die Freiheit lässt, Ausländer nach ihrem Belieben anzustellen, und weil sie dem Einzelnen die Freiheit lässt zu entscheiden, wo er sich aufhalten und wo er arbeiten will.

Weil die Zuwanderung jedoch nicht nur die Interessen der Arbeitgeber und des Einzelnen betrifft, der sich in einem bestimmten Land aufhalten will, ist Personenfreizügigkeit nicht ohne Weiteres eine gute Zuwanderungspolitik. Das ist sie erstens nur dann, wenn Personen einzig aus gesellschaftlich erwünschten Gründen einwandern und im Land bleiben, zum Beispiel zur Deckung eines Bedarfs an Arbeitskräften. Wenn Personen zwar einwandern, um einer Arbeit nachzugehen, in einem wirtschaftlichen Abschwung dann aber überproportional stark arbeitslos werden und Leistungen der Sozialversicherung beanspruchen, dann ist die Zuwanderung volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Zweitens ist Personenfreizügigkeit nur dann eine gute Zuwanderungspolitik, wenn die Staaten, zwischen denen sie gilt, hinsichtlich der die Migration bestimmenden Faktoren ein ähnliches Niveau haben: in etwa gleiche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, gleicher Wohlstand, gleiche Leistungen der öffentlichen Hand usw.

Die Volksinitiative „Masseneinwanderung stoppen!“ der SVP gibt Anlass zur Frage, ob die genannten zwei Voraussetzungen einer liberalen Migrationspolitik im Verhältnis Schweiz-EU erfüllt sind. Die Initiative will nämlich zu einer Politik der kontrollierten Zuwanderung übergehen. Sie will – das ist ihr erster Hauptpunkt –, dass nicht nur die Zuwanderung aus Drittstaaten, sondern auch diejenige aus den EU-Staaten kontrolliert und damit begrenzt ist. Kontrollierte Zuwanderung von erwerbstätigen Personen aus Drittstaaten gemäss heute geltender Ordnung bedeutet, dass die Zuwanderung im Hinblick auf die Interessen der Gesamtwirtschaft gesteuert wird. Die Steuerung ist einerseits eine quantitative, indem für die einzelnen Kategorien von Aufenthaltsbewilligungen jährlich Kontingente festgelegt werden. Andererseits wird die Zuwanderung unter qualitativen Gesichtspunkten gesteuert, indem Bewilligungen im Rahmen des Kontingents nur erteilt werden, wenn kein in der Schweiz oder in der EU Ansässiger für eine bestimmte Stelle gefunden werden kann (Vorrangprinzip) und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (besondere fachliche Qualifikation, Integrationsfähigkeit). Die Initiative will dieses System gegenüber allen Ausländern zur Anwendung bringen und einen Inländervorrang statuieren.

Der zweite Hauptpunkt der Initiative ist die Einführung eines Kontingentssystems und damit eine quantitative Begrenzung auch im Asylbereich. Eine solche Begrenzung gibt es bis jetzt nicht.

Was spricht für die Volksinitiative?

Das wichtigste Argument zu Gunsten der Initiative lautet, dass eine kontrollierte Zuwanderung für die Schweiz die bessere Migrationspolitik ist als die Personenfreizügigkeit. Die an sich denkbaren Vorzüge der Personenfreizügigkeit kommen im Verhältnis Schweiz-EU zu wenig zum Tragen, die Nachteile überwiegen. Die Wohlstandsniveaus sind im Verhältnis zu den EU-Staaten – jedenfalls einzelnen unter ihnen – zu unterschiedlich. Und der Personenverkehr ist nicht allein volkswirtschaftlich, insbesondere nicht nur durch den Arbeitsmarkt bestimmt, sondern er folgt auch sachfremden, gesellschaftlich unerwünschten Gesichtspunkten. Das sieht man etwa daran, dass der Zuwanderungsüberschuss im Verhältnis zur EU während der Finanz- und Wirtschaftskrise zwar zurückgegangen ist, aber dennoch auf sehr hohem Niveau geblieben ist (ca. 40‘000 Personen pro Jahr), während gleichzeitig zugewanderte Personen in Berufen mit niedrigem Lohnniveau überproportional stark arbeitslos wurden. Der hohe, gesellschaftlich zum Teil unerwünschte Zuwanderungsüberschuss lässt die Bevölkerungszahl auf unbestimmte Zeit stetig anwachsen. Der Frage, wohin das führen soll, kann sich niemand verschliessen. Die Zuwanderung führt zu einer Übernutzung der Infrastrukturen und der natürlichen Ressourcen, zu Problemen der Integration usw. Personenfreizügigkeit ist unter den Umständen, wie sie heute im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU bestehen, auf Dauer nicht verkraftbar und darum keine nachhaltige Migrationspolitik.

Für die Initiative spricht zweitens, dass sie den heute geltenden Vorrang von Personen aus der EU gegenüber anderen Ausländern aufheben und stattdessen den Inländervorrang festschreiben will. Wenn der Staat den Unternehmen überhaupt Vorgaben machen soll, nach welchen Kriterien sie die Arbeitnehmer auswählen müssen – als Wirtschaftsliberaler hat man Bedenken gegenüber solchen Vorgaben –, dann sind die bereits im Land Ansässigen gegenüber den noch nicht Ansässigen, also gegenüber allen Personen aus dem Ausland zu bevorzugen. Denn die bereits Ansässigen sind im Arbeitsmarkt und meistens auch gesellschaftlich integriert, sodass es sich rechtfertigt, nicht Ansässige erst einzustellen, wenn für eine bestimmte Stelle niemand zu finden ist, der sich bereits in der Schweiz aufhält.

Das dritte Argument zu Gunsten der Initiative ist die Einführung eines Kontingentssystems auch für das Asylwesen. Die bekannten Probleme, die in diesem Bereich bestehen, sind wesentlich auch Probleme, die mit der schieren Anzahl der zu bewältigenden Fälle zu tun haben. Eine quantitative Steuerung ist darum gerechtfertigt. Dabei können die Kontingente problemlos so festgelegt werden, dass die Schweiz ihre humanitären Verpflichtungen aufgrund des zwingenden Völkerrechts erfüllen kann.

Was ist zu den Argumenten gegen die Volksinitiative zu sagen?

Gegen die Initiative wird angeführt, dass die Schweiz auf qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sei. Das ist tatsächlich so. Ohne die Zuwanderung dieser Fachkräfte, aber auch ohne die nach wie vor starke Zuwanderung im Bereich der niedrigen Erwerbseinkommen wäre die Erfolgsgeschichte der Schweizer Wirtschaft in den letzten Jahren und insbesondere von 2004 – 2008 nicht möglich gewesen. Eine solche Zuwanderung und wirtschaftliche Entwicklung soll mit der Initiative aber auch gar nicht verhindert werden. Die Kontingente würden mit Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen festgesetzt. Wenn sie nicht zu knapp bemessen sind, könnte die Zuwanderung in einem System mit Kontingenten während eines Aufschwungs so gross sein, wie wenn Personenfreizügigkeit bestünde. Wer die Initiative kritisiert mit dem Hinweis auf den Bedarf an Fachkräften aus dem Ausland, muss darum den Nachweis erbringen, dass der Aufschwung der Jahre 2004 – 2008 mit einem System der kontrollierten Zuwanderung nicht möglich gewesen wäre. In einem Abschwung oder in einer Krise könnte die Zuwanderung mit einem Kontingentssystem begrenzt werden, während sie unter dem Regime der Personenfreizügigkeit nicht genügend stark nachlässt und es vor allem keine genügende Rückwanderung gibt.

Gegen die Initiative wird weiter angeführt, sie gefährde die bilateralen Beziehungen zur EU. Hierzu ist zuerst festzuhalten, dass das, was die Initiative will, dem Personenfreizügigkeitsabkommen widerspricht: hier freier, quantitativ und qualitativ unbegrenzter Personenverkehr mit Privilegierung von Personen aus der Schweiz und der EU, dort Kontingentierung mit Vorrang der Inländer gegenüber allen Ausländern. Ein Ja zur Initiative würde aber nicht das Ende der guten Beziehungen mit der EU bedeuten. Die Schweiz steht seit dem EWR-Nein andauernd in bilateralen Verhandlungen mit der EU über die verschiedensten Sachgeschäfte. In einem solchen Verhandlungsverhältnis kann der Personenverkehr als Geschäft wieder eingebracht werden, wo er dann im Verbund mit anderen Geschäften neu geregelt wird. Die Vertreter der EU werden auch nicht aus allen Wolken fallen, wenn die Schweiz erklärt, dass sie den Personenverkehr neu regeln will; dass die Personenfreizügigkeit Probleme verursacht, hat man in manchen EU-Ländern auch festgestellt (so kürzlich in Spanien, das mit Bezug auf die Zuwanderung aus Rumänien die Ventilklausel angerufen hat). Schliesslich ist auch nicht anzunehmen, dass eine Neuverhandlung des Personenverkehrs zum Dahinfallen der übrigen Verträge der Bilateralen I führen würde (obwohl dies, weil die verschiedenen Verträge miteinander verbunden sind, theoretisch denkbar ist), denn die EU hat an etlichen dieser Verträge selber ein grosses Interesse, namentlich am Landverkehrsabkommen.

Schliesslich noch zum Argument, die Personenfreizügigkeit stärke die Sozialwerke und ohne sie würde die AHV bereits rote Zahlen schreiben. Selbstverständlich zahlen die zugewanderten Personen zurzeit mehr Beiträge ein, als sie Leistungen beziehen. Diese positive Bilanz wird sich aber, je nach Berechnung, in ca. 10 – 20 Jahren in ihr Gegenteil wenden. So gesehen verschafft die Personenfreizügigkeit zwar eine Verschnaufpause bei der Reform der Sozialwerke; eine Zuwanderungspolitik, die nötige Reformen verzögert, ist aber gewiss keine nachhaltige Politik.

Kontrollierte Zuwanderung heisst nicht Abschottung, sondern aktive Einflussnahme des Staates darauf, wer sich auf seinem Territorium aufhält. Sie ist für die Schweiz die bessere Migrationspolitik als die Personenfreizügigkeit. Darum sollte der Personenverkehr mit der EU neu geregelt werden, im Sinne einer kontrollierten Zuwanderung, wie sie bereits heute für Personen aus Drittstaaten gilt. Die damit verbundene vorübergehende Unsicherheit in den bilateralen Beziehungen ist in Kauf zu nehmen, und allfällige Nachteile in anderen Politikbereichen sind als Teil eines Verhandlungsergebnisses zu akzeptieren, wenn dieses insgesamt gut ist.

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