April 2016

Votum im Nationalrat: Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke

Frage zu vorangehendem Votum von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP):

Sie haben dem Parlament die Voraussetzungen für eine zulässige Rückwirkung dargelegt. Können Sie dem Parlament vielleicht noch darlegen, inwieweit die Rückwirkungsklausel in der Erbschaftssteuer-Initiative, welche Sie unterstützt haben, die aber Gott sei Dank bachab geschickt wurde, nach Ihrem Verständnis verfassungskonform war?

Zur Debatte

Voten im Nationalrat: Ausdehnung Personenfreizügigkeit auf Kroatien

Zur ganzen Debatte

Frage an Bundesrätin Sommaruga

Frau Bundesrätin, ist es richtig, dass der Bundesrat das Kroatien-Protokoll nicht ratifizieren darf und folglich auch nicht ratifizieren wird, bevor eine verfassungskonforme Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative gefunden worden ist? Ist es zudem richtig, dass eine Umsetzung … (Zwischenruf der Präsidentin: Herr Vogt, es steht Ihnen eine Frage zu.) Besten Dank, Frau Präsidentin.

Zum Votum

Zum Antrag Reimann Maximilian

Alle Behörden dieses Landes sind an die Verfassung gebunden. Zu diesen Behörden gehört auch dieses Parlament. Darum, und allein darum, darf es dieses Protokoll heute nicht genehmigen, weil die Vereinbarung der Personenfreizügigkeit mit Kroatien Artikel 121a der Bundesverfassung widerspricht. Dort steht drin: „Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.“ Ich weiss nicht, wie man deutlicher zum Ausdruck bringen könnte, dass das Parlament genau das nicht tun darf, was es heute tut. Wenn die Schweiz keine Verträge abschliessen darf, die Artikel 121a der Bundesverfassung widersprechen, dann darf dieses Parlament auch eine entsprechende Vorbereitungshandlung, die heutige Genehmigung, nicht vornehmen.

Zum ganzen Votum

Antwort auf Frage Nationalrat Nussbaumer

Herr Kollege, Sie brauchen die vielen Worte nicht zu kritisieren. Man hat mir vorhin das Wort abgeschnitten, darum durfte ich mich durchaus wortreich äussern. (Heiterkeit) Ich gehöre auch nicht zu den Vielschwätzern in diesem Parlament.
Ich will das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht kündigen. Sollte es allerdings nötig sein, um den Volkswillen durchzusetzen, dann müssten wir das tun, denn in diesem Land bestimmen das Volk und die Stände, wie wir es mit der Zuwanderung in die Schweiz halten.

Zum Votum

 

Voten im Nationalrat: Wiedergutmachungsinitiative

Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen (Wiedergutmachungsinitiative). Volksinitiative und indirekter Gegenvorschlag

Bei der Wiedergutmachungs-Initiative geht es darum, wie wir mit der Vergangenheit umgehen, mit dem, was Menschen früher erlitten haben, und mit dem, was Menschen früher getan und anderen angetan haben. Wer dabei Veränderung und Fortschritt anerkennt oder gar gutheisst, der wird in seinem Urteil über die Vergangenheit vorsichtig sein und Demut walten lassen. Denn er weiss erstens, dass es unsere gegenwärtigen Erkenntnisse und Überzeugungen ohne die Verfehlungen und das Schicksal derer vor uns nicht gäbe. Und er weiss zweitens, dass unser gegenwärtiger Erkenntnis- und Überzeugungsstand in den Augen derer nach uns voll von Verfehlungen ist und Schicksale hinterlässt. Dereinst werden Menschen für das, was wir heute tun und unterlassen, Wiedergutmachung verlangen.
Nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch stehen wir darum nicht in der Schuld derer, denen unsere Vorfahren Unrecht angetan haben. Es ist auch aus der Sicht der Moral und der Gerechtigkeit nicht richtig, über unsere Vorfahren den Stab zu brechen. Jedenfalls kann das Recht keine Grundlage für eine solche Wiedergutmachung sein. Recht ist eine Machtordnung für eine bestimmte Zeit. Es steht uns nicht zu, das, was früher den Rechtsvorstellungen entsprach, was früher Rechtmässiges getan wurde, unseren heutigen Rechtsvorstellungen zu unterwerfen. Die Menschen früher haben sich an das gehalten, was damals galt. Sie konnten nicht anders. Und unsere heutigen Rechtsvorstellungen sind für heute gemacht, nicht für die Menschen und Vorstellungen von damals.
Das Gesagte gilt aber wohlverstanden auch für Rechtsverletzungen, für Unrecht, das in der Vergangenheit bereits nach damaligen Massstäben geschehen ist. Damals wie heute werden Gesetze nicht vollständig und nicht immer richtig durchgesetzt, weil es eine Verjährung gibt, weil die gesellschaftlichen und politischen Möglichkeiten der Rechtsverwirklichung beschränkt sind. Nicht nur über die damaligen Rechtsvorstellungen, sondern auch über die damaligen Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung, der gesellschaftlichen und politischen Bedingungen der Rechtsdurchsetzung sollten wir hier und heute nicht urteilen.
Offenbar ist es aber ein Zeichen der Zeit, dass wir glauben, uns über das Verhalten unserer Vorfahren erheben und sie zu verurteilen zu müssen. Die Wiedergutmachungs-Initiative scheint mir bloss ein Ausdruck eines viel umfassenderen Malaise zu sein, sozusagen eines Gesinnungsimperialismus in historischer Dimension.
Ein anderer Ausdruck dieses Malaise ist der Umgang mit Asbestschäden. Auch dort sollen durch eine reine Billigkeitsentscheidung, durch eine einfache Moralentscheidung Entscheide, die Menschen in der Vergangenheit getroffen haben – damals richtige und damals falsche Entscheide -, sozusagen sanktioniert werden.
Wo hört dieses Urteilen über die Vergangenheit, diese Wiedergutmachung auf? Wer kann alles Ansprüche stellen? Welches Unrecht hat man beispielsweise jahrzehntelang all den Kindern angetan, die man nach der Scheidung dem einen Elternteil weggenommen hat, weil es richtig war, die elterliche Gewalt nur dem einen Elternteil zuzuordnen? Was werden die Menschen sagen, die heute der Luftverschmutzung und der Lichtverschmutzung ausgesetzt sind, nach Massstäben, die wir in fünfzig Jahren für nicht mehr angemessen anschauen werden? Wo hört das auf? Wer kann Wiedergutmachungsansprüche stellen? Können diejenigen solche Ansprüche stellen, die 100 000 Unterschriften gesammelt haben? Wäre es nicht willkürlich, gerade nur diesen Anspruchsgruppen etwas zugutekommen zu lassen, die sich die Mühe gemacht haben, sich Gehör zu verschaffen?
Wenn hier über Moral und Gerechtigkeit gesprochen wird, und das geschieht hier ja, dann müssen wir – ich habe es eingangs gesagt – auch uns selber den Spiegel vor Augen halten. Menschen werden Wiedergutmachung für das verlangen, was wir heute tun; ich habe es gesagt.
Wir haben heute Morgen über eine Revision des Kindesrechts diskutiert. Das wurde zum Glück abgelehnt, aber immerhin von einer grossen Minderheit unterstützt. Wir wollten dem Staat, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, den Gerichten, den Experten für Kindeswohl mehr Einfluss auf die Erziehung der Kinder einräumen. Mit anderen Worten: Heute Morgen wollte immerhin eine Minderheit genau das tun, was wir heute Nachmittag verurteilen, nämlich den Einfluss des Staates auf die Erziehung der Kinder vergrössern.
Glauben Sie wirklich, dass das, was eine Minderheit heute Morgen wollte, besser ist als das, was unsere Vorfahren getan haben? Ich glaube es nicht. Deshalb lehnt die SVP-Fraktion die Initiative und den Gegenvorschlag mehrheitlich ab.

Zum Votum

Antwort auf Frage Nationalrat Pardini

Mir scheint, es komme nicht darauf an, wie weit das zurückliegt, Herr Kollege. Wir staunen doch selber immer wieder, wie noch in jüngerer Vergangenheit ganz andere Vorstellungen herrschten, etwa, was die Gleichberechtigung von Mann und Frau angeht. Da haben noch vor dreissig Jahren ganz andere Vorstellungen geherrscht. Tatsache ist, dass sich die Anschauungen in wenigen Jahren sehr schnell wandeln. Gerade weil noch vor nur einer Generation ganz andere Anschauungen herrschten, sollten wir in unserem Urteil kritisch und, wie ich sage, demütig sein.

Zum Votum

Antwort auf Frage Nationalrätin Rytz

Frau Kollegin, ich gehe für uns selber wie auch für alle Vorfahren davon aus, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden und das tun, was sie nach ihren Vorstellungen für richtig befinden. Weder unsere Vorfahren noch uns selbst bewahrt das davor, dass uns spätere Generationen kritisieren werden.

Zum Votum