Votum im Nationalrat: StGB und MStGB. Umsetzung von Art. 123c BV

Frau Bundesrätin, ich habe eine Frage. Ich bin einfach etwas beunruhigt darüber, wie diese Bestimmung später in der Praxis angewendet werden soll, weil sie derart kompliziert ist. Es ist so, dass die Jugendliebe als ein Anwendungsbeispiel für die Härtefallklausel genannt worden ist, auch im Abstimmungskampf. Nun gibt es hinten, in Artikel 187, eine Sonderbestimmung, die sich einigermassen deutlich auf die Jugendliebe bezieht. Ist es richtig, dass die Jugendliebe, wenn man jenen Artikel streichen würde, wie Herr Nidegger es beantragt, dann unter die Härtefallklausel subsumiert würde?

Zur ganzen Debatte: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=41781

Schweiz am Wochenende / Tagblatt: „China-Investor“ hat Grenzen überschritten

Beitrag in der Schweiz am Wochenende: „China-Investor“ hat Grenzen überschritten:

https://www.aargauerzeitung.ch/wirtschaft/zuercher-svp-nationalrat-china-investor-hat-grenze-ueberschritten-131963467

Beitrag im St. Galler Tagblatt: Grenzen des staatlichen Einflusses

http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/wirtschaft/grenzen-des-staatlichen-einflusses;art9642,1151278

Parlamentarische Initiative: „Kriminelle Ausländer ausschaffen! Die Ausschaffungsinitiative ist auch gegenüber EU-Bürgern durchzusetzen“

Eingereicht von der SVP-Fraktion, Sprecher Hans-Ueli Vogt:

Text

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die Bestimmungen von Artikel 66a ff. des Strafgesetzbuches (Landesverweisung) sind wie folgt zu ergänzen:

Die Bestimmungen zur Landesverweisung kommen auch gegenüber Bürgern eines Mitgliedstaates der Europäischen Union zur Anwendung. Diese Bestimmungen gehen dem Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie den dazugehörigen Protokollen vor.

Begründung

Gemäss einem Urteil des Zürcher Obergerichts vom 22. August 2017 (öffentlich bekannt geworden am 13. Oktober 2017) kann ein deutscher Staatsbürger, der wegen verschiedener Delikte gestützt auf Artikel 66a des Strafgesetzbuches (StGB) des Landes zu verweisen wäre, nicht des Landes verwiesen werden, weil das Personenfreizügigkeitsabkommen dies unter den konkreten Umständen nicht zulässt (keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes).

Artikel 121 Absatz 3-6 BV (Ausschaffungsinitiative) ist im Wissen darum beschlossen worden, dass die Umsetzung dieser Verfassungsbestimmung in der Rechtsanwendung zu Konflikten mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen führen kann. Dementsprechend sieht Artikel 66d StGB einen Aufschub der Landesverweisung nur vor, wenn die Landesverweisung der Flüchtlingskonvention oder sonst zwingendem Völkerrecht widerspricht

Das Bundesgericht, auf welches sich das Zürcher Obergericht bei seinem Entscheid beruft (Vorrang des Personenfreizügigkeitsabkommens gegenüber der Landesverweisung gemäss Strafgesetzbuch), ist verfassungsrechtlich nicht befugt und legitimiert, das Parlament in der Umsetzung des Verfassungsauftrags gemäss Artikel 121 BV zu behindern. Darum hat der Gesetzgeber durch die vorliegend beantragte Ergänzung von Artikel 66a ff. StGB ausdrücklich und im Rahmen des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens festzuhalten, dass das gemäss unserer Verfassung zur Gesetzgebung allein berufene Organ den Willen hat, Artikel 121 BV auch gegenüber Bürgern aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union umzusetzen. Das Bundesgericht als rechtsanwendende Instanz ist mittels einer klaren gesetzlichen Grundlage zu verpflichten die vom Gesetzgeber erlassenen Gesetze anzuwenden, gerade auch wenn es dem Willen des Gesetzgebers entspricht, einem neueren Gesetz den Vorrang gegenüber einem älteren Staatsvertrag einzuräumen.

https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170500

BaslerZeitung: „Solche Konflikte muss die Schweiz aushalten“

Interview mit Hans-Ueli Vogt in der BaslerZeitung vom 14. Oktober 2017

NZZ: Die Methode «One in, one out» ist eine wirksame Regulierungsbremse

Beitrag in der NZZ vom 12. Oktober 2017 von Hans-Ueli Vogt und Magdalena Martullo-Blocher

Dass man dem Wildwuchs der Verwaltung im öffentlichen Sektor begegnen muss, ist unbestritten. Nur wie? Die «One in, one out»-Regel ist eine in vielen Ländern erfolgreich erprobte Regulierungsbremse.

Ganzer Artikel: https://www.nzz.ch/meinung/die-methode-one-in-one-out-ist-eine-wirksame-regulierungsbremse-ld.1321405

Für eine sichere Schweiz mit einer starken Milizarmee

Zuerst erschienen unter svp.ch

Wir leben in einer unsicheren, gefährlichen Zeit. Es gibt in Europa bewaffnete Konflikte (Einmarsch von Russland in der Ukraine). Terroranschläge in europäischen Städten werden langsam zur Normalität. Wer glaubt, die Schweiz sei diesbezüglich ein sicherer Ort, träumt. Cyberangriffe auf Unternehmen, Spitäler oder Versorgungsbetriebe können unser Alltagsleben zum Stillstand bringen; Betriebsausfälle über längere Zeit würden zu Unruhen führen. Soziale Konflikte, vor allem aufgrund der Migrationsströme nach Europa und der hohen Jugendarbeitslosigkeit in vielen Ländern, sind Zeitbomben. Der „ewige Friede“ und das „Ende der Geschichte“ sind und bleiben Menschheitsträume.

Die Armee spielt bei der Gewährleistung der Sicherheit unseres Landes und bei der Verteidigung der Bevölkerung gegen Angriffe von innen oder aussen eine zentrale Rolle. Gleichzeitig gibt es immer mehr Aufgaben, bei denen die Armee im Rahmen ihres subsidiären Auftrages zum Einsatz kommen soll: Unterstützung des Grenzwachtkorps, Unterstützung der Polizei, Schutz bei Grossveranstaltungen, Bewachung und Sicherung kritischer Infrastrukturen. Die Armee hat in verschiedenen europäischen Städten bei der Gewährleistung der Sicherheit im Nachgang zu Terroranschlägen eine bedeutende Rolle gespielt.

Trotz ihrer Notwendigkeit und trotz ihres verfassungsmässigen Auftrages, Krieg zu verhindern und das Land und seine Bevölkerung zu verteidigen, hat die Schweizer Armee in den letzten rund dreissig Jahren einen eigentlichen Niedergang erlebt. Ich bezweifle, ob heute in unserem Land der Wille, selber für die Sicherheit von Land und Leuten zu sorgen, noch genügend stark ist. Meine Zweifel betreffen die Verantwortlichen der Armee, die Politik und Teile der Bevölkerung gleichermassen. Die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte zeigen den Niedergang auf:

  1. Aus einer Armee mit einem Bestand von einst mehr als 600‘000 (Armee 61) bzw. 400‘000 Angehörigen (Armee 95) wurde mit dem vorläufig letzten Schritt im Schrumpfungsprozess im Rahmen der WEA (Weiterentwicklung der Armee) eine Armee von noch 140‘000 Angehörigen. Dass wesentliche Teile des Armeeauftrages schlicht nicht erfüllt werden können, wenn der nötige „manpower“ nicht vorhanden ist, wird unter den Tisch gewischt. Dabei fällt die Schrumpfung der Armee umso mehr ins Gewicht, als gerade die angesichts moderner Bedrohungsformen wichtiger werdende Bewachung und Sicherung bedeutender Objekte (Infrastruktureinrichtungen, Hauptachsen des Strassen- und des Schienenverkehrs) nun einmal in erster Linie Personal erfordert.
  2. „Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten.“ So steht es in unserer Bundesverfassung. Die Militärdienstpflicht von Schweizer Männern gibt es heute aber nur noch auf dem Papier. Heute besteht, wie Korpskommandant Baumgartner in einem Interview in der NZZ vom 22. Februar 2017 gesagt hat, „de facto Wahlfreiheit“ zwischen Militär- und Zivildienst. Das führt dazu, dass die Armee sogar die für ihren dezimierten Bestand nötigen Leute – 18‘000 Rekruten pro Jahr – nicht mehr rekrutieren kann. Jedes Jahr entscheiden sich 3‘000 junge militärdiensttaugliche Männer für den Zivil- statt den Militärdienst. Nicht wegen eines unüberwindbaren Gewissenskonflikts, wie es früher hiess, sondern weil sie es einfach so wollen. In Wirklichkeit ist es heute so, dass der Bestand der Armee deren Auftrag bestimmt; dabei sollte es umgekehrt sein.

Das faktische Ende der Militärdienstpflicht hat jedoch Auswirkungen, die über den Bestand der Armee hinausgehen. Das Bewusstsein in der Schweizer Bevölkerung, dass es ein Gebot der Verantwortung und Solidarität, aber auch eine Bürgerpflicht ist, im Notfall zusammen für die Sicherheit unseres Landes und seiner Leute zu kämpfen, dieses Bewusstsein geht verloren. Die Armee verliert ihre Verankerung in der Bevölkerung. Wenn allerdings sogar die obersten Verantwortlichen der Armee sagen, man müsse den Militärdienst attraktiver machen, damit die jungen Männer sich für ihn statt für den Zivildienst entscheiden, dann zeigt das, dass das Bewusstsein, dass Militärdienst eine Bürgerpflicht ist, auch in der Armee selber nicht mehr vorhanden ist. Wie sollen junge Menschen davon überzeugt sein, dass sie der Armee und damit dem Staat zu dienen haben, wenn die Verantwortlichen der Armee selber nicht mehr daran glauben?

Dass viele Grossunternehmen und damit bedeutende Arbeitgeber von ausländischen Aktionären und Geschäftsleitungen kontrolliert werden, hat auf der anderen Seite zur Entfremdung zwischen Wirtschaft und Armee beigetragen. Die frühere, viel gescholtene „Verfilzung“ zwischen Wirtschaft und Armee – die Sekretärin des Generaldirektors schrieb für ihn die Tagesbefehle – bedeutete auch, dass die Wirtschaft ihren Beitrag zur Durchsetzung der Militärdienstpflicht leistete. Den Wirtschaftsführern von heute ist in Erinnerung zu rufen, dass Schweizer Lehrlinge und Hochschulabsolventen nicht nur gut ausgebildet sind, sondern dass sie mit dem Militärdienst auch zur Sicherheit des Landes beitragen – immerhin ein Standortfaktor, von dem auch die Unternehmen profitieren.

  1. Die in Armee, Politik und Teilen der Bevölkerung abnehmende Bereitschaft, im Ernstfall für die Sicherheit von Land und Leuten zu kämpfen, zeigt sich auch bei den Ausgaben für die Armee. Diese sind seit Beginn der 90er-Jahre bis vor etwa zehn Jahren kontinuierlich gesunken und verzeichnen immerhin seither einen minimen Anstieg. Ihr Anteil am Bruttoinlandprodukt (BIP) hat sich seit 1990 jedoch praktisch halbiert. Bei wachsender Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft (und noch stärker wachsenden Steuereinnahmen) ist die Verteidigungsbereitschaft auf die Hälfte gesunken. Dabei sollte ein leistungsfähiges Land seine Leistungsfähigkeit auch bei der Landesverteidigung unter Beweis stellen. Auch der Anteil der Ausgaben für die Landesverteidigung am gesamten Bundeshaushalt ist eingebrochen. Wir geben immer mehr Geld aus, aber in erster Linie immer mehr Geld für anderes als unsere Sicherheit (vor allem für die soziale Wohlfahrt). Die anstehende Modernisierung der Luftwaffe (neue Kampfflugzeuge, BODLUV) und der enorme mittelfristige Erneuerungsbedarf bei den Bodentruppen (Panzer, Artillerie) sind mit den jetzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln nicht zu meistern. Doch auch hier, wie beim Armeebestand, scheint nicht mehr der Auftrag zu bestimmen, welche Mittel nötig sind, sondern der Auftrag richtet sich nach den bereitgestellten Mitteln.

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklungen hat sich eine kleine Arbeitsgruppe aus Vertretern aus Armee und Politik vor knapp zwei Jahren den Auftrag erteilt, mit geeigneten politischen Mitteln die Abschaffung der Armee auf kaltem Weg – durch Entzug der finanziellen und personellen Mittel – zu stoppen. Ein erster Schritt sind zwei parlamentarische Initiativen, die Nationalrat Werner Salzmann (SVP, Bern) und der Schreibende in der vergangenen Herbstsession unter dem gemeinsamen Titel „Für eine sichere Schweiz mit einer starken Milizarmee“ eingereicht haben. Damit wird eine genügende und langfristige Finanzierung der Armee (durchschnittlich 1,0 Prozent des BIP) und die Durchsetzung der Militärdienstpflicht (keine freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst) verlangt – nachstehend die Links zu den Initiativen.

Dass gemäss einer Studie der ETH Zürich die Schweizer Bevölkerung mehr als jemals in den letzten 20 Jahren einsieht, dass wir eine Armee brauchen, ist erfreulich. Diese Einsicht ist für sich allein jedoch nichts wert, solange sie sich nicht in der Bereitstellung der Mittel – finanzielle, betriebliche und personelle – niederschlägt, die die Armee braucht, damit sie ihren Auftrag erfüllen kann.

Die parlamentarischen Initiativen im Detail:

>> Für eine sichere Schweiz mit einer starken Milizarmee: Die Armee muss genügend und langfristig finanziert sein (von Werner Salzmann, BE)

>> Für eine sichere Schweiz mit einer starken Milizarmee: Durchsetzung der Militärdienstpflicht (von Hans-Ueli Vogt, ZH)

Handelszeitung: Hungriger Panda

Staatsnahe Firmen aus der Volksrepublik haben in den vergangenen Jahren Dutzende Schweizer Firmen geschluckt. Nun regt sich Widerstand gegen den Ausverkauf der Heimat.

«Es kann dem Schweizer Staat nicht gleichgültig sein, wenn auf seinem Gebiet ein anderer Staat geopolitische Interessen ausübt», sagt SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt, der mehrere Interpellationen zur «Übernahme schweizerischer Firmen durch chinesische Staatsfirmen» eingereicht hat.

Ganzer Artikel aus der Handelszeitung (PDF)

Parlamentarische Initiative: Für eine sichere Schweiz mit einer starken Milizarmee. Durchsetzung der Militärdienstpflicht

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein, mit der die Bundesverfassung wie folgt geändert werden soll:
Artikel 59 Militär- und Ersatzdienst
1 Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten [Satz 1 wie bisher]. Die Militärdienstpflicht sichert den Bestand der Armee, der nötig ist, damit diese ihre Aufgaben jederzeit wirksam erfüllen kann. Die Militärdienstpflicht ist Ausdruck des Milizprinzips und der Verantwortung jedes Schweizers gegenüber Staat und Gesellschaft. Der Bund sorgt dafür, dass die Militärdienstpflicht rechtlich und tatsächlich durchgesetzt wird. Wirtschaft und Gesellschaft leisten ebenfalls ihren Beitrag.
2 [wie bisher] 2bis Wer den Militärdienst wegen eines ernsten und unüberwindbaren Konfliktes nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, leistet auf Gesuch hin zivilen Ersatzdienst. Es besteht kein freies Wahlrecht zugunsten des zivilen Ersatzdienstes.

Begründung

Wir leben in einer Zeit grosser Unsicherheit, in Europa und auf der ganzen Welt. Neuartige Bedrohungen (Cyberangriffe, Terrorismus, soziale Konflikte) gefährden die Sicherheit. Zudem steigt der Bedarf nach subsidiären Armee-Einsätzen (Unterstützung des Grenzwachtkorps und der Polizei, Einsatz bei Naturkatastrophen, Schutz bei Grossveranstaltungen). Damit die Armee ihre Aufgaben jederzeit wirksam erfüllen kann, braucht sie einen genügenden Bestand. Dem dient die Militärdienstpflicht, die im Übrigen auch Ausdruck des Milizprinzips und der Verantwortung und Solidarität der Bürger gegenüber Staat und Gesellschaft ist.
Die mit der WEA beschlossene Struktur mit einem Sollbestand von 140 000 Personen reicht für eine effektive autonome Verteidigung unseres Landes nicht aus. Die Armee braucht einen höheren Sollbestand. Doch selbst die für den heutigen Bestand jährlich benötigten 18 000 Personen können nicht rekrutiert werden. Mehr als 6000 diensttaugliche Personen absolvieren jährlich Zivildienst. Im Verhältnis zwischen Militär- und Zivildienst „besteht de facto eine Wahlfreiheit“ (Korpskommandant Daniel Baumgartner, NZZ 22.2.2017). Dies, obwohl es in der Armee zahlreiche Funktionen für Personen gibt, die keine Waffe tragen können oder wollen (Funktionen in Stäben, im Sanitätsdienst usw.). Der Grundsatz der Militärdienstpflicht aller Schweizer ist darum in der Verfassung zu verdeutlichen und wieder durchzusetzen. Dabei soll die Wirtschaft ihren Beitrag zur Vereinbarkeit von Militärdienstpflicht und Beruf leisten.

Weitere Vorstösse

Ebenfalls unterzeichnet: Parlamentarische Initiative von Nationalrat Werner Salzmann „Für eine sichere Schweiz mit einer starken Milizarmee. Die Armee muss genügend und langfristig finanziert sein“ Details: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170473

Votum im Nationalrat: Fair-Food-Initiative

Diese Initiative widerspricht gemäss der bundesrätlichen Botschaft mit grosser Wahrscheinlichkeit dem WTO-Abkommen, sie widerspricht den Freihandelsabkommen sowie den bilateralen Verträgen. Nun hat dieses Parlament beschlossen, dass es vom Volk angenommene Volksinitiativen, die den bilateralen Verträgen widersprechen, nicht umsetzen will. Sind Sie damit einverstanden, dass diese Volksinitiative, wenn sie angenommen würde, nicht umzusetzen wäre?

Zur ganzen Debatte

Interpellation: Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsfirmen. Sind Investitionen durch ausländische Staatsbetriebe für die Schweiz wichtig? Besteht und was nützt der Schweiz Reziprozität?

Die Stellungnahmen des Bundesrates zu den Interpellationen 17.3387 und 17.3388 geben Anlass zu folgenden Fragen:

1. Wann wird der Bundesrat den Bericht bzw. die Berichte in Erfüllung der Postulate 12.4172 und 15.3880 vorlegen (angenommen am 18. September 2014 bzw. am 18. Dezember 2015)? Wird der Bundesrat bei der Erfüllung dieser Postulate auch auf die Besonderheiten eingehen, die sich aus wirtschaftlichen Aktivitäten ausländischer staatsnaher Unternehmen ergeben (wie die Möglichkeiten der politischen Einflussnahme)?

2. Der Bundesrat hält fest, dass die Offenheit der Schweiz gegenüber Investitionen aus dem Ausland für den Wirtschaftsstandort Schweiz zentral sei (Zufluss von Kapital und Know-how). Wie begründet er seine Aussage, dass die Offenheit im Besonderen auch gegenüber Investitionen staatlicher Unternehmen wichtig sei? Ist er der Ansicht, dass ein erheblicher Teil ausländischer Direktinvestitionen in der Schweiz von staatlichen oder staatsnahen Unternehmen getätigt werde und, wenn das zutrifft, dass dies volkswirtschaftlich und staatspolitisch sinnvoll sei?

3. Der Bundesrat erwähnt das Diskriminierungsrisiko für Schweizer Direktinvestitionen im Ausland (Investitionen privater Unternehmen, wohl verstanden, nicht des schweizerischen Staates!). Können schweizerische Unternehmen diskriminierungsfrei in China investieren und sich sonst wirtschaftlich betätigen? Ist, mit anderen Worten, die Reziprozität gewährleistet? Falls nein, was ist der Stand der Bemühungen des Bundesrates, für solche Reziprozität zu sorgen? Nächste Schritte, Zeitplan? Ist er bereit, bis zur Erlangung der vollständigen Reziprozität Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsbetriebe einzuschränken (bzw. die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen) oder sonst Massnahmen zu ergreifen, um die Reziprozität zu erzwingen? Ist er bereit, Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsbetriebe einzuschränken (bzw. die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen) oder sonst Massnahmen zu ergreifen, sobald feststeht, dass Reziprozität nicht zu erlangen ist?

4. Was nützt der Schweiz die Reziprozität (also das Recht, Gleiches im Ausland zu tun), wenn die Verstaatlichung und die Wettbewerbsverzerrungen der Schweizer Wirtschaft uns hier in der Schweiz schaden?