Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“

Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre»

Votum im Nationalrat: Volksinitiative Ja zum Schutz der Privatsphäre

Zunächst zu meiner Interessenbindung: Ich gehöre dem Initiativkomitee an.
Die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ will die Menschen in diesem Land vor ungerechtfertigten staatlichen Eingriffen und Einblicken in ihre privaten Belange schützen. Persönlichkeitsschutz und Datenschutz sind in Zeiten, in denen Staaten wie auch private Organisationen über immer mehr Möglichkeiten und immer mehr Motive verfügen, in die Privatsphäre der Menschen einzugreifen, fundamentale Anliegen. Der Schutz der Persönlichkeit, der persönlichen Freiheit vor der immer stärkeren Hand des Staates ist der Kern einer freiheitlichen Staatsordnung, hat doch der Staat am Schluss keine andere Funktion als die Freiheit der Menschen zu gewährleisten und zu sichern.
Vor diesem Hintergrund ist nicht die Freiheit gegenüber staatlichen Eingriffen begründungsbedürftig, sondern noch immer zuallererst der staatliche Eingriff als solcher. Darum ist auch die Aussage, wer nichts zu verbergen habe, brauche auch keinen Blick unter die Bettdecke zu befürchten, schon im Kern verkehrt. Zur Freiheit gehört gerade, unbeobachtet zu sein, für sich zu sein, sein Leben und seine Unternehmungen zu gestalten, wie einem beliebt, keinen Rechtfertigungsdruck, auch keinen sozialen, keinen moralischen dulden zu müssen. Wer das bestreitet, verachtet die Freiheit und misstraut dem Individuum. Verachtung gegenüber der Freiheit und Misstrauen gegenüber dem Individuum sollten aber nicht die Grundlage unserer staatlichen und politischen Ordnung sein.
Es ist bezeichnend, dass die politische Linke und auch andere Verfechter der persönlichen Freiheit zwar Gefahr wittern bei Konzernen wie Google und Facebook, dabei aber verniedlichen, dass die grössten Bedrohungen gegenüber den Freiheiten der Menschen noch immer von Staaten ausgehen bzw. von den Steuerkartellen, zu denen sich die Staaten in Organisationen wie der OECD und der G-20 zusammengefunden haben. Wo bleibt die Sorge der linken Ratsseite um den Datenschutz und die persönliche Freiheit, wenn es um die totalitären Züge der finanziell angeschlagenen, sich kartellartig verbindenden Staaten geht?
Die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ will an der Balance zwischen staatlichem Eingriff und Einblick einerseits und der Erfüllung staatlicher Aufgaben andererseits nichts ändern.
Aber sie will in Zeiten staatlicher Steuerinquisition, in Zeiten, in denen sich der totale Steuerstaat deutlich am Horizont abzeichnet, die Balance verfassungsrechtlich absichern und einen Gesetzeszustand resistent machen, gegenüber den Versuchungen und Schwächeanfällen von Exekutiven und Parlamenten, die jeder internationalen Modeströmung hinterherrennen. Das ist eine legitime Funktion von Verfassungsrecht. Darum ist auch der Satz falsch, das Bankgeheimnis gehöre nicht in die Verfassung. Denn er zeugt von einem Missverständnis der Funktion von Verfassungsrecht in der Schweiz.
Unablässig hören wir, vom Bankgeheimnis würden Steuerhinterzieher profitieren. Doch vom Recht auf ein faires Verfahren profitieren auch Verbrecher. Schaffen wir deshalb das Recht auf ein faires Verfahren ab? Von der Wirtschaftsfreiheit profitieren auch Gauner und Betrüger. Schaffen wir deshalb die Wirtschaftsfreiheit ab? Vom Schutz des Eigentums und der Privatsphäre profitieren auch der Dieb, der sein Diebesgut im Keller versteckt, und der Vater, der seine Tochter schlägt. Schaffen wir deswegen die Eigentumsgarantie und den Schutz der Privatsphäre ab? Nein, Herr Pardini, Freiheiten, verstanden als Abwehrrechte gegenüber dem Staat sind immer auch Freiheiten für jene, die sie missbrauchen.
All dies gesagt, versteht es sich, dass wir, und ich persönlich – als Mitinitiant versteht sich das – die Initiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ unterstützen. Ich tue dies, soweit in der Zielsetzung gleich gerichtet wie die Initiative, auch gegenüber dem Gegenvorschlag. Ich danke Ihnen, wenn Sie dasselbe tun, aus den grundsätzlichen Überlegungen, dass wir dazu da sind, die Freiheiten zu schützen, und nicht dazu, unsere Freiheiten immer noch mehr einzuschränken.

NZZ: Schutz der Privatsphäre vor dem totalen Steuerstaat

Beitrag in der NZZ vom 5. Juni 2013.

Die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» will die Privatsphäre in finanziellen
Angelegenheiten vor staatlichen Eingriffen bewahren. Aber auch die Durchsetzung des Steuerrechts und die rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien der Steuerpflichtigen sollen verbessert werden.

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