Interpellation: Aktienrechtsrevision. Geschlechterquoten in den Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen grosser börsenkotierter Unternehmen

Der Bundesrat will gemäss seinen Eckwerten für die Aktienrechtsrevision eine Geschlechterquote von 20 Prozent in den Geschäftsleitungen und 30 Prozent in den Verwaltungsräten grosser börsenkotierter Unternehmen vorschreiben. Dazu stellen sich folgende Fragen:

1. Was ist die wirtschaftspolitische Rechtfertigung für diese Quote?

2. Was ist die gesellschaftspolitische Rechtfertigung für diese Quote?

3. Was ist ihre verfassungsmässige Grundlage?

4. Geht der Bundesrat davon aus, dass die Aktionäre börsenkotierter Unternehmen eine solche Quote wollen? Falls ja, worauf gründet seine Annahme? Falls nein, wie begründet er, dass er trotzdem eine Quote vorschreibt?

5. Ist ihm bekannt, dass institutionelle Anleger zwar Wert auf berufliche, nicht aber auf persönliche Vielfalt der Mitglieder von Führungsgremien legen?

6. Ist ihm bekannt, dass die wirtschaftswissenschaftliche Forschung keine eindeutigen Vorteile von Geschlechter-, das heisst von Frauenquoten feststellen konnte? Wenn ja, was heisst das aus seiner Sicht für die geplante Geschlechterquote?

7. Sieht er keine weniger weitgehende Massnahme als eine gesetzliche Verpflichtung (die sich faktisch aus dem Comply-or-explain-Ansatz ergibt), um das angestrebte Ziel zu erreichen (z. B. ein gesetzliches Opting-out oder eine Pflicht der Gesellschaften, selber statutarische Grundsätze aufzustellen)?

8. Falls er mit seinem Vorschlag „diversity“ in den Führungsgremien anstrebt, wäre es nicht besser, nicht nur mit Bezug auf das Geschlecht, sondern allgemein eine „vielfältige“ Zusammensetzung von Führungsgremien anzustreben?

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