Voten im Nationalrat: Ausdehnung Personenfreizügigkeit auf Kroatien

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Frage an Bundesrätin Sommaruga

Frau Bundesrätin, ist es richtig, dass der Bundesrat das Kroatien-Protokoll nicht ratifizieren darf und folglich auch nicht ratifizieren wird, bevor eine verfassungskonforme Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative gefunden worden ist? Ist es zudem richtig, dass eine Umsetzung … (Zwischenruf der Präsidentin: Herr Vogt, es steht Ihnen eine Frage zu.) Besten Dank, Frau Präsidentin.

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Zum Antrag Reimann Maximilian

Alle Behörden dieses Landes sind an die Verfassung gebunden. Zu diesen Behörden gehört auch dieses Parlament. Darum, und allein darum, darf es dieses Protokoll heute nicht genehmigen, weil die Vereinbarung der Personenfreizügigkeit mit Kroatien Artikel 121a der Bundesverfassung widerspricht. Dort steht drin: „Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.“ Ich weiss nicht, wie man deutlicher zum Ausdruck bringen könnte, dass das Parlament genau das nicht tun darf, was es heute tut. Wenn die Schweiz keine Verträge abschliessen darf, die Artikel 121a der Bundesverfassung widersprechen, dann darf dieses Parlament auch eine entsprechende Vorbereitungshandlung, die heutige Genehmigung, nicht vornehmen.

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Antwort auf Frage Nationalrat Nussbaumer

Herr Kollege, Sie brauchen die vielen Worte nicht zu kritisieren. Man hat mir vorhin das Wort abgeschnitten, darum durfte ich mich durchaus wortreich äussern. (Heiterkeit) Ich gehöre auch nicht zu den Vielschwätzern in diesem Parlament.
Ich will das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht kündigen. Sollte es allerdings nötig sein, um den Volkswillen durchzusetzen, dann müssten wir das tun, denn in diesem Land bestimmen das Volk und die Stände, wie wir es mit der Zuwanderung in die Schweiz halten.

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