Votum im Nationalrat: Ausländergesetz. Steuerung der Zuwanderung

Frage zu Votum von Kurt Fluri:

Nach der Bundesverfassung liegt die Aussenpolitik in der Zuständigkeit des Bundesrates. Darum ist der Bundesrat zum Abschluss von Staatsverträgen ermächtigt, auch wenn das nicht explizit so in der Verfassung steht. Gilt das umgekehrt für die Kündigung nicht auch? Ist es nicht auch so, dass der Bundesrat aufgrund seiner Zuständigkeit in der Aussenpolitik auch dann verpflichtet ist, Verträge zu kündigen, wenn innerstaatliches Verfassungsrecht dies von ihm verlangt?

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