Dezember 2015

Neue Luzerner Zeitung: Professor gegen Pianistin

Frauenquote: Gemischte Teams seien erfolgreicher, sagt Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Wirtschaftsrechtsprofessor und SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt widerspricht.

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10vor10: Durchsetzungs-Initiative ist verhältnismässig

Beitrag in 10vor10 mit Aussage von Nationalrat Hans-Ueli Vogt:

http://www.srf.ch/play/tv/redirect/detail/33589154-d2d9-4188-95fd-191743bd3cea

Anlass eidgenössische Parlamentariergruppe „Wohn- und Grundeigentum“

Bild vom Anlass vom 2. Dezember 2015:

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Ständerat Hannes Germann (SH) und Nationalrat Hans-Ueli Vogt (ZH)

Votum im Nationalrat: AHV plus. Für eine starke AHV. Volksinitiative

Der Gewerkschaftsbund will die AHV-Renten auf dem Weg der Volksinitiative um 10 Prozent erhöhen. Ich bin ebenfalls für höhere AHV-Renten. Man fragt sich geradezu: Warum eigentlich nur eine Erhöhung um 10 Prozent? Und warum eigentlich nur die AHV-Renten? Was ist mit den Löhnen der Erwerbstätigen? Die Löhne sollten ebenfalls um mindestens 10 Prozent erhöht werden, und die Preise für die Konsumgüter und die Mietzinsen sollten um mindestens 10 Prozent sinken. Überhaupt: Preise und Zinsen sind doch etwas ziemlich Lästiges. Wie wäre es mit einer Verfassungsbestimmung, die sagt, dass alles gratis ist? Und wenn ausnahmsweise etwas nicht gratis sein sollte, dann zahlt es der Staat.
Nun, liebe Initianten, geschätzte Linke, willkommen in der Welt der Realität. Alles hat seinen Preis. „There is no such thing as a free lunch“, wie unsere angloamerikanischen Kollegen sagen. Mit der Initiative hätte die AHV jährlich Mehrausgaben von 4 bis 5 Milliarden Franken – und wir reden hier, wohlverstanden, auch wenn Sie es nicht hören wollen, von Mehrleistungen einer Einrichtung, die ein Sanierungsfall ist. Bereits beim jetzigen Leistungsniveau hat die AHV jährlich ein Umlagedefizit von 8,3 Milliarden Franken. Leistungserhöhungen können unter den gegebenen Umständen sicher nicht versprochen werden. Mit der Annahme dieser Initiative würde die AHV an die Wand gefahren. Diese Initiative ist nicht die Reform der AHV, sie ist der Ruin der AHV.
Was jetzt nottut, ist die vom Parlament bereits an die Hand genommene Reform der AHV, und zwar mit dem Ziel, die AHV langfristig, nachhaltig – ein Wort, das von der Linken doch wohl gern gehört wird – zu sanieren. Das hat der Ständerat in einer ersten Runde bereits versucht. Er ist allerdings leider ebenfalls der Versuchung erlegen; er glaubte, eine bittere Pille, nämlich die des höheren Rentenalters, kombinieren zu müssen mit einer Versüssung, nämlich mit einer Mehrleistung. Wenn ich das feststelle, wenn ich dem Ständerat und den Initianten zuhöre, dann scheint mir, dass der Ständerat und die Initianten das Kostenbewusstsein und die finanzielle Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger unterschätzen. Die Menschen in unserem Land, die in haushälterischen Angelegenheiten so verantwortungsbewusst sind, dass sie sich freiwillig nicht einmal eine zusätzliche Ferienwoche geben, werden ganz bestimmt einem solch verschwenderischen Projekt nicht zustimmen.
Geradezu weltfremd ist die Initiative aber deshalb, weil sie nicht sagt, wie die zusätzlichen Leistungen denn finanziert werden sollen. Diese Frage würde sich wohlverstanden selbst dann stellen, wenn die AHV gut dastehen würde. Die Initianten bauen namentlich auf Einnahmen gestützt auf die Erbschaftssteuer-Initiative auf. Diese Initiative ist – Gott sei Dank, kann man sagen! – nicht angenommen worden. Auch in dieser Frage hat das Volk finanzpolitische Weitsicht und Weisheit bewiesen. Wenn aber diese zusätzlichen Einnahmen nicht bestehen, dann fragt man sich tatsächlich, wie das alles finanziert werden soll. Höhere Bundesbeiträge bedeuten Sparmassnahmen. Ich nehme nicht an, dass die Initianten hier mithelfen würden zu sparen. Höhere AHV-Beiträge bedeuten eine Belastung der Wirtschaft – das scheint die Initianten nicht weiter zu kümmern.
Darum lautet die Position der SVP, wie Sie es schon gehört haben: Nein zur Volksinitiative „AHV plus“! Stattdessen ist die Altersvorsorge 2020 voranzutreiben, allerdings nicht mit dem Geist, welcher der Initiative und dem ständerätlichen Beschluss zugrunde liegt: Das ist nämlich ein Geist, der nur darauf aus ist, der Bevölkerung mehr Leistungen zu versprechen, unbekümmert um die Frage, woher denn all das Geld kommt, um diese Leistungen zu finanzieren.

Zur Debatte

Anfrage: Europakompatible Auslegung und Ausübung hoheitlicher Befugnisse durch EU-Bürger in der Schweiz

Die Tätigkeit von Notaren und Gerichtsgutachtern gilt heute in der Schweiz als hoheitliche Aufgabe (i. S. v. Art. 1 Abs. 3 BGBM). Bundesgerichtsurteile stützen diese Auffassung (Notare: BGE 131 II 639 E. 6.1, S. 645; BGE 128 I 280 E. 3, S. 281f.; Gerichtsgutachter: BGer 2C_121/2011, E. 3.3). Entsprechend sollte für diese Berufe die Personenfreizügigkeit gemäss dem entsprechenden Abkommen mit der EU (FZA) nicht anwendbar sein (siehe Art. 16 und Art. 22 Abs. 1 Anhang I FZA). Das Bundesgericht hat dies denn auch so festgehalten (Notare: BGE 128 I 280 E. 3, S. 281f.; Gerichtsgutachter: BGer 2C_ 121/2011, E. 3.3).

Demgegenüber qualifiziert der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Tätigkeiten von Notaren und Gerichtsgutachtern nicht als hoheitlich, mit der Folge, dass Angehörige dieser Berufsgruppen sich auf die Niederlassungsfreiheit berufen können (Notare: Rs. C-47/08, Slg. 2011 I-04105; Gerichtsgutachter: Rs. C-306/89, Slg. 1991 I-05863). Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Was wird der Bundesrat unternehmen, um zu verhindern, dass mittels einer sogenannten europakompatiblen Auslegung des FZA Notare und Gerichtsgutachter aus der EU ihre berufliche, vom Bundesgericht als hoheitlich qualifizierte Tätigkeit in der Schweiz ausüben können?

2. Wie stellt er sich dazu, dass die erwähnte Rechtsprechung des EuGH auf der allgemeinen Niederlassungsfreiheit des EU-Rechts basiert, welche im Verhältnis Schweiz-EU nicht allgemein gilt?

3. Wie stellt er sich allgemein dazu, dass unter dem Titel der europakompatiblen Auslegung EU-Recht übernommen wird, das über die einschlägigen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU hinausgeht?

4. Ist er bereit, im Rahmen der Verhandlungen mit der EU über die Personenfreizügigkeit dafür zu sorgen, dass die Schweiz den Begriff der hoheitlichen Tätigkeit weiterhin so auslegen kann, dass Notare und Gerichtsgutachter nicht darunterfallen, und dass allgemein das FZA nicht dazu genutzt werden kann, dass EU-Bürger in der Schweiz hoheitliche Befugnisse ausüben?

5. Wie stellt er sich dazu, dass mit einem Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU allgemein die europakompatible Auslegung schweizerischen Rechts und damit die Übernahme von für die Schweiz nicht verbindlichem EU-Recht verstärkt und zudem die Ausübung hoheitlicher Befugnisse durch EU-Bürger in der Schweiz weiter erleichtert würde?

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Interpellation: Aktienrechtsrevision. Geschlechterquoten in den Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen grosser börsenkotierter Unternehmen

Der Bundesrat will gemäss seinen Eckwerten für die Aktienrechtsrevision eine Geschlechterquote von 20 Prozent in den Geschäftsleitungen und 30 Prozent in den Verwaltungsräten grosser börsenkotierter Unternehmen vorschreiben. Dazu stellen sich folgende Fragen:

1. Was ist die wirtschaftspolitische Rechtfertigung für diese Quote?

2. Was ist die gesellschaftspolitische Rechtfertigung für diese Quote?

3. Was ist ihre verfassungsmässige Grundlage?

4. Geht der Bundesrat davon aus, dass die Aktionäre börsenkotierter Unternehmen eine solche Quote wollen? Falls ja, worauf gründet seine Annahme? Falls nein, wie begründet er, dass er trotzdem eine Quote vorschreibt?

5. Ist ihm bekannt, dass institutionelle Anleger zwar Wert auf berufliche, nicht aber auf persönliche Vielfalt der Mitglieder von Führungsgremien legen?

6. Ist ihm bekannt, dass die wirtschaftswissenschaftliche Forschung keine eindeutigen Vorteile von Geschlechter-, das heisst von Frauenquoten feststellen konnte? Wenn ja, was heisst das aus seiner Sicht für die geplante Geschlechterquote?

7. Sieht er keine weniger weitgehende Massnahme als eine gesetzliche Verpflichtung (die sich faktisch aus dem Comply-or-explain-Ansatz ergibt), um das angestrebte Ziel zu erreichen (z. B. ein gesetzliches Opting-out oder eine Pflicht der Gesellschaften, selber statutarische Grundsätze aufzustellen)?

8. Falls er mit seinem Vorschlag „diversity“ in den Führungsgremien anstrebt, wäre es nicht besser, nicht nur mit Bezug auf das Geschlecht, sondern allgemein eine „vielfältige“ Zusammensetzung von Führungsgremien anzustreben?

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Fragestunde: Flankierende Massnahmen und Asyl. Vorschlag des Bundesrates zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung

– Warum wurde bei den in Auftrag gegebenen Studien nicht abgeklärt, welchen Schaden die flankierenden Massnahmen anrichten?

– Wie hoch schätzt der Bundesrat insbesondere den Schaden eines Abschieds vom liberalen Arbeitsmarkt?

– Worauf basiert die Annahme, die geplante stärkere Integration von Personen im Asylbereich in den Arbeitsmarkt sei volkswirtschaftlich sinnvoll?

– Welche Auswirkungen hat die stärkere Integration auf die Attraktivität der Schweiz für Asylsuchende und andere Migranten?

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Danke für Ihre Unterstützung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, geschätzte Mitglieder des Komitees „Hans-Ueli Vogt in den Ständerat“

Es hat nicht sollen sein. Die beiden nun neu gewählten Ständeräte waren am Schluss zu starke Konkurrenten.

Mit dem Wahlsonntag am 22. November ist für mich ein intensiver, spannender Wahlkampf zu Ende gegangen. Als Kantonsrat vor zehn Monaten ins Rennen gestartet, durfte ich immerhin zwei Erfolge feiern: die Wahl in den Nationalrat und ein gutes Ergebnis im 1. Wahlgang des Ständeratswahlkampfs. Dass es im 2. Wahlgang nicht geklappt hat, ist zwar schade, ändert aber nichts an meinem Willen, das Zürcher Volk ab dieser Woche im Nationalrat zu vertreten und mich dort entsprechend meinen Überzeugungen einzusetzen.

Ihnen allen danke ich für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen in den letzten Wochen und Monaten. Ich danke allen ganz besonders, die mich durch ihre Wahlwerbung und Überzeugungsarbeit in ihrem eigenen Umfeld, durch ihr Engagement auf Facebook, mit der Organisation von Veranstaltungen oder beim Verteilen von Flyern unterstützt haben. Und natürlich danke ich auch allen, die mich mit einem finanziellen Beitrag unterstützt haben; ohne diese Unterstützung wäre es nicht möglich gewesen, als anfänglich unbekannter Kandidat im 1. Wahlgang ein ansehnliches Ergebnis zu erzielen.

Ich hoffe, auch weiterhin auf Ihre Unterstützung zählen zu dürfen. Und selber habe ich immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen, Ratschläge und Vorschläge.

Mit allen guten Wünschen und den besten Grüssen Hans-Ueli Vogt