Juli 2017

Blick: Politiker warnen: «China führt einen Wirtschaftskrieg»

Zum Artikel: https://www.blick.ch/news/politik/politiker-warnen-china-fuehrt-einen-wirtschaftskrieg-rettet-die-schweizer-firmen-id7072075.html

Auch bei anderen Parteien wird China als Gefahr angesehen: So verlangt SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt (47) mittels Vorstoss vom Bundesrat Antworten auf die Bedrohung der volkswirtschaftlichen und aussenpolitischen Interessen der Schweiz.

Die Firmenkäufe sind laut Vogt «Teil eines von der chinesischen Führung beschlossenen Masterplans». Systematisch würden Know-how, Technologien und ganze Wertschöpfungsketten aufgekauft, die in der Schweiz dann fehlten. «Wir verkaufen unser Wissen an die Chinesen», sagt der Zürcher.
Auch FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter (53) teilt Vogts Sorgen: «Die Schweizer Wirtschaft muss sehr wachsam bleiben und auf Innovation setzen, damit sie nicht einem Ausverkauf ihres Wissens und ihrer Technologie unterliegt.»

20 Minuten: «UNO-Komitee hat keine Ahnung von der Schweiz»

Zum Artikel: http://www.20min.ch/schweiz/news/story/-UNO-Komitee-hat-keine-Ahnung-von-der-Schweiz–16268177

Für SVP-Nationalrat und Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt sind die Forderungen der UNO ein «Affront»: «Hier richtet ein fremdes Gremium über die Schweiz, das von unserer direkten Demokratie keine Ahnung hat. Im Komitee sitzen sogenannte Experten aus Ländern wie Uganda, Ägypten oder Tunesien.»

Inzwischen gebe es leider ein ganzes Wirrwarr von internationalen Organisationen und Ausschüssen, die mit ihren Länderberichten Einfluss auf die Innenpolitik zu nehmen versuchten. «Der Bericht unterstützt unter dem Deckmantel der Menschenrechte Forderungen der politischen Linken, die diese innenpolitisch ohne Schützenhilfe von solchen Organisationen nicht durchbringt.»

Nordwestschweiz: «Das ist unredlich»: SVP-Rechtsprofessor Vogt ärgert sich über Bundesrat

https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/das-ist-unredlich-svp-rechtsprofessor-vogt-aergert-sich-ueber-bundesrat-131497685

Der Zürcher SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt, Erfinder der Selbstbestimmungsinitiative, kritisiert den Bundesrat für dessen «einseitige» Botschaft scharf. Doch auch mit seinen Parteikollegen ist der Rechtsprofessor der Universität Zürich nicht ganz zufrieden.

Herr Vogt, der Bundesrat zerzaust Ihre Initiative und lehnt sie ohne Gegenvorschlag ab, weil er Ihr Anliegen „nicht einmal im Ansatz“ unterstützen kann. Überrascht Sie das?

Hans-Ueli Vogt: Nein, das war absehbar. Aber ich bin enttäuscht, dass sich der Bundesrat zu anerkennen weigert, was inzwischen sogar die meisten Gegner der Initiative zugeben: dass das Verhältnis zwischen Landes- und Völkerrecht problembehaftet ist und geklärt werden muss. Dies vollständig zu negieren, ist unredlich. Die einseitige bundesrätliche Botschaft erinnert dementsprechend eher an eine Abstimmungskampagne als an eine Stellungnahme der Regierung zuhanden des Parlaments.

Ihre Initiative hat den Anspruch, das Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht zu klären. 31 Rechtsprofessoren und Juristen der Universität Zürich kamen vor kurzem jedoch zum Schluss, dass sie zu grossen Rechtsunsicherheiten führt.

Das war eine politisch motivierte Beurteilung, eingekleidet in juristische Argumente. Weil sich diese Juristen daran stören, dass die SVP in den vergangenen zehn Jahren ein paar wichtige Volksinitiativen gewonnen hat, wollen sie die direkte Demokratie schwächen. Zudem glauben sie, dass in einer globalen Welt internationale Gremien jegliche politischen Fragen und juristischen Streitigkeiten auf perfekte Art und Weise lösen könnten. Damit sprechen sie letztlich den Nationalstaaten ihre Daseinsberechtigung ab. Das halte ich für eine Fehleinschätzung.

Ihr Initiativ-Text sei schwammig, kritisieren Bundesrat und Juristen. Er verlangt, dass ein völkerrechtlicher Vertrag, der im Widerspruch zur Bundesverfassung steht, neu verhandelt und „nötigenfalls“ gekündigt werden muss. Was bitte schön heisst nötigenfalls?

Mit der Kritik, dass ein Begriff unbestimmt sei, könnten Sie die gesamte Verfassung zurückweisen. Artikel 10 beispielsweise garantiert jedem Menschen das Recht auf persönliche Freiheit. Was bitte schön heisst persönliche Freiheit? Konkretisiert wird diese Freiheit auf Verfassungsstufe zu Recht nicht – es macht eine Verfassung geradezu aus, dass sie unbestimmte, abstrakte Rechtsbegriffe enthält, die genügend Spielraum für die Konkretisierung im Einzelfall belassen. Bei der Durchsetzungsinitiative wurde die SVP kritisiert, weil sie Gerichten keine Einzelfallprüfung erlauben und keinen Ermessensspielraum einräumen wolle. Jetzt heulen alle auf, weil wir bei der Selbstbestimmungsinitiative keinen Automatismus vorsehen.

Nochmals: Was bedeutet „nötigenfalls“?

Es bedeutet, dass im Einzelfall zu prüfen ist, ob eine Kündigung verhältnismässig und erforderlich ist. Die Schwere des Widerspruchs zwischen einer Verfassungsbestimmung und einem Staatsvertrag muss abgewogen werden gegen den Nutzen, weiterhin Vertragspartner zu sein.

Die SVP wartete lange zu, bis sie am 12. August letzten Jahres die Unterschriften für die Selbstbestimmungsinitiative dann doch noch einreichte – Ihr Anliegen scheint in der Partei nicht mehr allzu beliebt zu sein. Hand aufs Herz: Fühlen Sie sich manchmal allein gelassen?

(Überlegt lange). Die SVP hat zugewartet, weil 2016 mit der Durchsetzungsinitiative im Februar und der Asylgesetzreform im Juni zwei Vorlagen aus ihrem Kerngebiet zur Abstimmung gelangt sind. Meine Partei ist die einzige, die sich dagegen wehrt, dass die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Bürger ausgehebelt werden. Aber Sie haben Recht: Zuweilen wird auch in der SVP zu wenig erkannt, dass etwa die Diskussion über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ganz anders verlaufen wäre, wenn die Selbstbestimmungsinitiative damals schon angenommen gewesen wäre. Dann hätten Bundesrat und Parlament den Volkswillen nicht schnöde missachten können.

https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/das-ist-unredlich-svp-rechtsprofessor-vogt-aergert-sich-ueber-bundesrat-131497685