Votum im Nationalrat: Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie
Zunächst freut es mich, zu sehen, dass ein bürgerlich beherrschter Bundesrat sich gegen Eingriffe in die Vertragsfreiheit äussert – das ist erfreulich.
In dem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Sind Sie auch der Meinung, dass diese Motion für die Hotels ein Schuss ins eigene Knie ist? Denn wenn solche Verträge verboten werden, können die Plattformen ja diejenigen Hotels aus der Plattform rauskippen, die nicht bereit sind, diese Klauseln zu unterzeichnen.
Votum im Nationalrat: Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz
Herr Kollege Walti, Sie haben ausgeführt, was die Anträge, die jetzt hier zu Artikel 8 Absatz 1 gestellt worden sind, bedeuten. Ich habe eine Frage zu Artikel 8 Absatz 1: Sowohl in der Fassung des Ständerates wie in jener der Kommission des Nationalrates will dieser zweite Satz ja besagen, dass ein Finanzdienstleister, wenn er die aufsichtsrechtlichen Pflichten erfüllt hat, jedenfalls auch die zivilrechtlichen Pflichten erfüllt hat. Ist es richtig, dass es umgekehrt aber durchaus sein kann, dass ein Finanzdienstleister die zivilrechtlichen Pflichten erfüllt hat, auch wenn er die aufsichtsrechtlichen nicht erfüllt hat?
Votum im Nationalrat: Überregulierung stoppen! Gesetze befristen (Sunset-Klauseln)
Regulierungskosten gefährden die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz, und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz hat gemäss verschiedenen Messungen und Rankings in den letzten Jahren laufend nachgelassen. Natürlich tragen andere Faktoren ebenfalls zu schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen bei. Im Unterschied dazu ist das Regulierungsdickicht hausgemacht und kann viel leichter durch eigene Anstrengungen beseitigt werden. Das schreibt Avenir Suisse im Bericht über Überregulierung aus dem Jahr 2016.
Ein Grund für die Überregulierung ist, dass einmal in Kraft getretene Gesetze nicht mehr hinterfragt werden oder aus politischen Gründen nicht mehr aufgehoben werde können. Eine Befristung von Gesetzen kann darum einen Beitrag zur Deregulierung leisten. Wenn bestimmte Gesetzesvorschriften nur befristet gelten, gibt es einen Zwang, nach einer bestimmten Zeit darüber nachzudenken, ob es die Vorschriften noch braucht beziehungsweise ob sie zweckmässig sind und ihre Wirkungen entfaltet haben. Vielleicht ist ein Ziel erreicht worden. Dann braucht es die Vorschrift nicht mehr. Man denke etwa an die vom Bundesrat vorgeschlagene Vorschrift zur Vertretung der Geschlechter in den Verwaltungsräten grosser börsenkotierter Unternehmen. Wenn eine Regelung nicht die gewünschte oder einfach keine Wirkung hat, ist es sinnvoll, dass sie rasch ausser Kraft tritt. Da ist eine Befristung ebenfalls hilfreich.
Diese parlamentarische Initiative verlangt natürlich nicht – ich kann das nicht genug betonen -, dass Gesetze oder Vorschriften generell befristet werden. Das wäre ja komplett unsinnig. Das würde Rechtsunsicherheit schaffen, riesige Transaktionskosten auslösen, und Verwaltung und Parlament wären ständig mit der Weiterführung von Gesetzen beschäftigt. Die Initiative verlangt nur – aber immerhin -, dass die Frage der Befristung von Erlassen oder einzelnen Regelungen in Erlassen systematisch geprüft wird, namentlich wenn mit neuen Vorschriften staatliche Ausgaben oder hohe Rechtsbefolgungskosten, sogenannte Compliance-Kosten, verbunden sind.
Zu denken ist etwa auch an neue Regulierungen für bestimmte Tätigkeiten oder Branchen. Denken Sie an die Regulierung der Finanzdienstleistungen, über die wir in den nächsten Tagen sprechen werden, oder an die Regulierung von Risikosportarten. Immer dann, wenn sich der Gesetzgeber fairerweise eingestehen muss, dass er eigentlich nicht genau sagen kann, was seine Regelungen bewirken werden, ist es richtig, eine Befristung zu prüfen und gegebenenfalls ins Gesetz aufzunehmen.
Natürlich ist es richtig, dass das Parlament und der Bundesrat frei sind, jede Gesetzesvorschrift von sich aus zu befristen. Aber seien wir ehrlich: Das geschieht in der Praxis einfach nicht. Das vorhin erwähnte Beispiel der Geschlechterquoten für Verwaltungsräte grosser kotierter Unternehmen zeigt gerade, dass der Bundesrat diesen Vorschlag nicht von sich aus gemacht hat, sondern dass es einen entsprechenden Vorstoss aus den Reihen des Parlamentes brauchte.
Es hilft in der parlamentarischen Beratung, namentlich in den Kommissionen, wenn die Frage, ob eine neue Regelung befristet gelten soll, von Anfang an als Thema, als Traktandum auf dem Tisch liegt, sodass sich die Kommission damit auseinandersetzen kann. Im Übrigen ist die Frage der Befristung auch technisch nicht so einfach, wie man vielleicht denkt. Im Einzelnen kann die Frage, wie eine Regelung befristet sein soll, wie der Mechanismus ausgestaltet sein soll, durchaus kompliziert sein. Da kann es sinnvoll sein, wenn der Bundesrat, sprich die Verwaltung, der Kommission entsprechende Vorschläge unterbreitet.
Ist ein Erlass befristet, dann müssen Verwaltung und Parlament bei Fristablauf eben darüber nachdenken, ob es die Vorschrift weiterhin braucht oder ob sie allenfalls an geänderte Einsichten, veränderte Tatsachen, veränderte Anschauungen anzupassen ist. Wenn die Befristung nicht flächendeckend eingesetzt wird – und das soll sie, ich betone es nochmals, natürlich nicht -, sondern nur dort eingesetzt wird, wo man zuerst Erfahrungen sammeln will, wo man sich fairerweise eingestehen muss, dass man nicht genau weiss, wie eine Norm wirken wird, beispielsweise eine Quotenvorschrift, dann ist es sinnvoll und richtig, dass sich die Verwaltung und das Parlament bei Fristablauf überlegen, ob es die Vorschrift weiterhin geben soll.
Ich möchte Sie deshalb darum bitten, dem Antrag der Kommission zu folgen und der Initiative Folge zu geben. Das wird der Kommission die Möglichkeit geben, darüber nachzudenken, wie man den Gedanken der Befristung von Gesetzesvorschriften systematisch in den Rechtsetzungsprozess einführen kann.
Ganze Debatte: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=40866
Antwort auf Frage von Kurt Fluri (FDP)
Herr Kollege Fluri, besten Dank für die Ausführungen. Sie haben betont, die parlamentarische Initiative würde sich auf alle Erlasse beziehen. Ist es nicht richtig, wenn man die parlamentarische Initiative genau liest, dass sie sich zwar auf alle Erlasse bezieht, aber nicht gemeint ist, dass alle Erlasse immer zu befristen seien, sondern dass bei allen diese Frage immer geprüft werden müsse?
Blick: Politiker warnen: «China führt einen Wirtschaftskrieg»
Auch bei anderen Parteien wird China als Gefahr angesehen: So verlangt SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt (47) mittels Vorstoss vom Bundesrat Antworten auf die Bedrohung der volkswirtschaftlichen und aussenpolitischen Interessen der Schweiz.
Die Firmenkäufe sind laut Vogt «Teil eines von der chinesischen Führung beschlossenen Masterplans». Systematisch würden Know-how, Technologien und ganze Wertschöpfungsketten aufgekauft, die in der Schweiz dann fehlten. «Wir verkaufen unser Wissen an die Chinesen», sagt der Zürcher.
Auch FDP-Ständerätin Karin Keller-Sutter (53) teilt Vogts Sorgen: «Die Schweizer Wirtschaft muss sehr wachsam bleiben und auf Innovation setzen, damit sie nicht einem Ausverkauf ihres Wissens und ihrer Technologie unterliegt.»
20 Minuten: «UNO-Komitee hat keine Ahnung von der Schweiz»
Zum Artikel: http://www.20min.ch/schweiz/news/story/-UNO-Komitee-hat-keine-Ahnung-von-der-Schweiz–16268177
Für SVP-Nationalrat und Rechtsprofessor Hans-Ueli Vogt sind die Forderungen der UNO ein «Affront»: «Hier richtet ein fremdes Gremium über die Schweiz, das von unserer direkten Demokratie keine Ahnung hat. Im Komitee sitzen sogenannte Experten aus Ländern wie Uganda, Ägypten oder Tunesien.»
Inzwischen gebe es leider ein ganzes Wirrwarr von internationalen Organisationen und Ausschüssen, die mit ihren Länderberichten Einfluss auf die Innenpolitik zu nehmen versuchten. «Der Bericht unterstützt unter dem Deckmantel der Menschenrechte Forderungen der politischen Linken, die diese innenpolitisch ohne Schützenhilfe von solchen Organisationen nicht durchbringt.»
Nordwestschweiz: «Das ist unredlich»: SVP-Rechtsprofessor Vogt ärgert sich über Bundesrat
Der Zürcher SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt, Erfinder der Selbstbestimmungsinitiative, kritisiert den Bundesrat für dessen «einseitige» Botschaft scharf. Doch auch mit seinen Parteikollegen ist der Rechtsprofessor der Universität Zürich nicht ganz zufrieden.
Herr Vogt, der Bundesrat zerzaust Ihre Initiative und lehnt sie ohne Gegenvorschlag ab, weil er Ihr Anliegen „nicht einmal im Ansatz“ unterstützen kann. Überrascht Sie das?
Hans-Ueli Vogt: Nein, das war absehbar. Aber ich bin enttäuscht, dass sich der Bundesrat zu anerkennen weigert, was inzwischen sogar die meisten Gegner der Initiative zugeben: dass das Verhältnis zwischen Landes- und Völkerrecht problembehaftet ist und geklärt werden muss. Dies vollständig zu negieren, ist unredlich. Die einseitige bundesrätliche Botschaft erinnert dementsprechend eher an eine Abstimmungskampagne als an eine Stellungnahme der Regierung zuhanden des Parlaments.
Ihre Initiative hat den Anspruch, das Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht zu klären. 31 Rechtsprofessoren und Juristen der Universität Zürich kamen vor kurzem jedoch zum Schluss, dass sie zu grossen Rechtsunsicherheiten führt.
Das war eine politisch motivierte Beurteilung, eingekleidet in juristische Argumente. Weil sich diese Juristen daran stören, dass die SVP in den vergangenen zehn Jahren ein paar wichtige Volksinitiativen gewonnen hat, wollen sie die direkte Demokratie schwächen. Zudem glauben sie, dass in einer globalen Welt internationale Gremien jegliche politischen Fragen und juristischen Streitigkeiten auf perfekte Art und Weise lösen könnten. Damit sprechen sie letztlich den Nationalstaaten ihre Daseinsberechtigung ab. Das halte ich für eine Fehleinschätzung.
Ihr Initiativ-Text sei schwammig, kritisieren Bundesrat und Juristen. Er verlangt, dass ein völkerrechtlicher Vertrag, der im Widerspruch zur Bundesverfassung steht, neu verhandelt und „nötigenfalls“ gekündigt werden muss. Was bitte schön heisst nötigenfalls?
Mit der Kritik, dass ein Begriff unbestimmt sei, könnten Sie die gesamte Verfassung zurückweisen. Artikel 10 beispielsweise garantiert jedem Menschen das Recht auf persönliche Freiheit. Was bitte schön heisst persönliche Freiheit? Konkretisiert wird diese Freiheit auf Verfassungsstufe zu Recht nicht – es macht eine Verfassung geradezu aus, dass sie unbestimmte, abstrakte Rechtsbegriffe enthält, die genügend Spielraum für die Konkretisierung im Einzelfall belassen. Bei der Durchsetzungsinitiative wurde die SVP kritisiert, weil sie Gerichten keine Einzelfallprüfung erlauben und keinen Ermessensspielraum einräumen wolle. Jetzt heulen alle auf, weil wir bei der Selbstbestimmungsinitiative keinen Automatismus vorsehen.
Nochmals: Was bedeutet „nötigenfalls“?
Es bedeutet, dass im Einzelfall zu prüfen ist, ob eine Kündigung verhältnismässig und erforderlich ist. Die Schwere des Widerspruchs zwischen einer Verfassungsbestimmung und einem Staatsvertrag muss abgewogen werden gegen den Nutzen, weiterhin Vertragspartner zu sein.
Die SVP wartete lange zu, bis sie am 12. August letzten Jahres die Unterschriften für die Selbstbestimmungsinitiative dann doch noch einreichte – Ihr Anliegen scheint in der Partei nicht mehr allzu beliebt zu sein. Hand aufs Herz: Fühlen Sie sich manchmal allein gelassen?
(Überlegt lange). Die SVP hat zugewartet, weil 2016 mit der Durchsetzungsinitiative im Februar und der Asylgesetzreform im Juni zwei Vorlagen aus ihrem Kerngebiet zur Abstimmung gelangt sind. Meine Partei ist die einzige, die sich dagegen wehrt, dass die demokratischen Mitbestimmungsrechte der Bürger ausgehebelt werden. Aber Sie haben Recht: Zuweilen wird auch in der SVP zu wenig erkannt, dass etwa die Diskussion über die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ganz anders verlaufen wäre, wenn die Selbstbestimmungsinitiative damals schon angenommen gewesen wäre. Dann hätten Bundesrat und Parlament den Volkswillen nicht schnöde missachten können.
NZZ am Sonntag: Die liberale Schweiz muss chinesischen Staatsfirmen die Tür weisen
Kommentar von Beat Kappeler (Download PDF)
Weltwoche: Experten an die Macht / Schubumkehr
Der Nationalrat will die Bürokratie bekämpfen, indem er für noch mehr Bürokratie sorgt. Der Vorschlag kam ausgerechnet von der SVP.
Beitrag von Alex Reichmuth: online und als PDF
Der Nationalrat will die Regulierung bremsen und damit die Unternehmen entlasten. Die Weltwoche hat meinen Vorstoss letzte Woche kritisiert. Die Kritik blendet aus, wie die Gesetzgebung funktioniert.
Weltwoche: Willkommen, China
Staatlich vernetzte Investoren aus China kaufen in grossem Stil europäische und auch schweizerische Firmen. Bereits ballt sich populärer Widerstand. Politiker steigen auf die Barrikaden. Heimatschutz ist angesagt. Die Protektionisten irren.