Blick: Für jedes neue Gesetz, soll ein altes weg

Der Nationalrat will, dass für jedes neue Gesetz gleichzeitig ein bisheriges aufgehoben werden muss. Er hat am Donnerstag eine parlamentarische Initiative von Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) mit knapper Mehrheit gutgeheissen.

Artikel: https://www.blick.ch/news/schweiz/nationalrat-gegen-ueberregulierung-fuer-jedes-neues-gesetz-soll-ein-altes-weg-id6806072.html

NZZ: Nationalrat nimmt Regulierungsbremse an

Für jedes neue Gesetz sollen Regulierungen im gleichen Umfang reduziert werden. Eine knappe Mehrheit des Nationalrats hat einem entsprechenden Antrag von SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt zugestimmt.

Artikel: https://www.nzz.ch/schweiz/massnahme-gegen-regulierung-nationalrat-will-fuer-jedes-neue-gesetz-ein-altes-aufheben-ld.1299932

Blick: Bundesrat Johann Schneider-Ammann zum chinesischen Kaufrausch

Schweizer Unternehmen sind im Visier von staatlichen Investoren aus China. Jetzt redet FDP-Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann (65) Klartext.

Artikel: https://www.blick.ch/news/politik/bundesrat-johann-schneider-ammann-zum-chinesischen-kaufrausch-ich-kann-damit-leben-wenn-die-jobs-hier-bleiben-id6794639.html

Votum im Nationalrat: Vereidigung der Bundesrichter durch die Vereinigte Bundesversammlung

Unser Staat und unser politisches System gründen auf dem Zusammenwirken der drei Staatsgewalten – Legislative, Exekutive und Judikative. Diese haben je ihre eigenen, unterschiedlichen Aufgaben. Eines aber ist ihnen gemein: Sie erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen von Verfassung und Gesetz. Sie tun dies alles im Lichte der Öffentlichkeit, und sie müssen im Rahmen von Wahlen Rechenschaft über ihr Tun und Lassen ablegen. Das Versprechen, sich nach bestem Wissen und Gewissen für ihre Aufgabe einzusetzen, geben die betreffenden Amtsträger nach ihrer Wahl in einem Eid oder in einem Gelübde bei Antritt ihres Amtes ab. Das Versprechen und seine Abnahme im Rahmen des Eides oder des Gelübdes unterstreichen die Verantwortung, die der Amtsträger übernimmt. Bei diesem Versprechen unterscheiden sich nun aber Exekutive und Legislative einerseits von der Judikative andererseits, und zwar ohne dass es hierfür einen Grund gäbe.
Zum einen schwören unsere obersten Richter – gemeint sind vor allem die Richter des Bundesgerichtes -, anders als die Bundesräte und die Mitglieder von Nationalrat und Ständerat, nicht vor der Vereinigten Bundesversammlung, von der sie gewählt wurden; die Vereidigung erfolgt durch die betreffende Abteilung des Bundesgerichtes. Das ist eigentümlich. Wer Verantwortung übernommen hat, soll Verantwortung bezeugen gegenüber demjenigen, der sie ihm übertragen hat. Überlegungen der Einfachheit, der Effizienz usw. verblassen angesichts der grossen Aufgabe eines Bundesrichters und seiner Verantwortung. Es zeugt von einer Geringschätzung der Aufgabe der Justiz, wenn die Vereidigung von Bundesrichtern zu einer rein gerichtsinternen Formalie abgewertet wird. Auch Bundesrichter sollen darum ihren Eid vor der Vereinigten Bundesversammlung ablegen.
Der zweite Unterschied zwischen der Vereidigung von Bundesräten, Nationalräten und Ständeräten auf der einen und Bundesrichtern auf der anderen Seite ist, dass die Richter nur auf die gewissenhafte Pflichterfüllung schwören, nicht aber auf die Einhaltung von Verfassung und Gesetz. Nun sind aber bekanntlich gerade Verfassung und Gesetz derjenige rechtliche Rahmen, den die Richter bei der Erfüllung ihrer Aufgabe anzuwenden, zu beachten haben, nicht anders, als dies für die Bundesräte und die Mitglieder des Parlamentes gilt. Wir sind darum der Meinung, dass auch die Bundesrichter sich zu dem Rechtsrahmen bekennen sollen, der ihre Aufgabe und Verantwortung bestimmt und auch begrenzt; und das sind Verfassung und Gesetz.
Wir haben ein politisches System mit drei Staatsgewalten. Alle haben sich im Rahmen von Verfassung und Gesetz zu bewegen. Wer ein Amt an der Spitze einer dieser Gewalten bekleidet, soll gegenüber demjenigen, der ihm das Amt überträgt, bekunden, dass er sich an den Rahmen von Verfassung und Gesetz halten wird. Darum verlangen wir, dass auch Bundesrichter ihren Eid oder ihr Gelübde vor der Vereinigten Bundesversammlung ablegen sollen und sich zur Einhaltung von Verfassung und Gesetz bekennen sollen.

Ganze Debatte: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=40306

Blick: SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt will, dass Schweizer Unternehmen schweizerisch bleiben

Jetzt befasst sich die Schweizer Politik mit der chinesischen Übernahme von Schweizer Traditionsfirmen. SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt verlangt Antworten vom Bundesrat.

https://www.blick.ch/news/politik/svp-nationalrat-hans-ueli-vogt-will-dass-schweizer-unternehmen-schweizerisch-bleiben-wir-verkaufen-unser-wissen-an-die-chinesen-id6788752.html

Interpellation: Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsfirmen. Eine Bedrohung für die aussenpolitischen Interessen der Schweiz?

In den letzten Jahren sind verschiedene schweizerische Unternehmen (namentlich Syngenta, Gategroup, Swissport, SR Technics) durch chinesische, staatlich kontrollierte oder finanzierte Unternehmen übernommen worden.
Wie beurteilt der Bundesrat solche Übernahmen angesichts der mit ihnen verfolgten geopolitischen Ziele im Lichte der aussenpolitischen Interessen der Schweiz?

Begründung

China verfolgt mit der Übernahme ausländischer Unternehmen durch chinesische Staatsfirmen geopolitische Ziele. Systematisch werden Know-how und Technologien aufgekauft und die Marktführerschaft in bestimmten Bereichen angestrebt, um so einerseits Problemen der eigenen Volkswirtschaft (Überkapazitäten) zu begegnen und um andererseits mit politischer Zielsetzung auf ausländische und globale Märkte Einfluss zu nehmen. Es geht um den globalen Machtanspruch Chinas. Staaten (wie die Schweiz), die der Übernahme „ihrer“ Unternehmen durch chinesische Staatsfirmen neutral oder gleichgültig gegenüberstehen, sind, ob beabsichtigt oder nicht, Gehilfen chinesischer Machtpolitik.

Weitere Informationen: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173388

Interpellation: Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsfirmen. Eine Bedrohung für die volkswirtschaftlichen Interessen der Schweiz?

Interpellation: Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsfirmen. Eine Bedrohung für die volkswirtschaftlichen Interessen der Schweiz?

In den letzten Jahren sind verschiedene schweizerische Unternehmen (namentlich Syngenta, Gategroup, Swissport, SR Technics) durch ausländische – vor allem chinesische -, staatlich kontrollierte oder finanzierte Unternehmen übernommen worden.

  1. Wie beurteilt der Bundesrat die Verstaatlichung schweizerischer Unternehmen, die mit solchen Übernahmen durch ausländische, staatlich kontrollierte Unternehmen verbunden ist?
  2. Wie beurteilt er die Auswirkungen von Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsfirmen auf die schweizerische Marktwirtschaft?
  3. Wie beurteilt er die Übernahme schweizerischer Unternehmen, die für die Schweiz wichtige Infrastrukturen (z.B. in den Bereichen Energie oder Telekommunikation) besitzen oder betreiben oder deren Geschäft sonst im nationalen Interesse liegt, durch ausländische, staatlich kontrollierte Unternehmen?

Begründung

Die chinesische Volkswirtschaft ist in weiten Teilen eine staatlich gelenkte Wirtschaft. Die EU versagt ihr darum den Status als Marktwirtschaft. Die erwähnten Übernahmen sind Teil eines von der chinesischen Führung beschlossenen Masterplans. Systematisch werden Know-how und Technologien und ganze Wertschöpfungsketten aufgekauft. Chinesische Firmen erhalten vom Staat zudem günstige Kredite.
Zu 1.: Die Schweiz hat eine marktwirtschaftliche Ordnung. Wirtschaftliche Tätigkeit ist in erster Linie Sache der Privaten. Wenn chinesische Staatsfirmen Schweizer Unternehmen übernehmen, bedeutet dies eine Verstaatlichung von Teilen der Schweizer Wirtschaft. Unvorstellbar, dass der Bund oder ein vom Bund kontrolliertes Unternehmen Syngenta übernommen hätte.
Zu 2.: Die Verstaatlichung der Wirtschaft aufgrund von Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsbetriebe verstösst gegen Grundprinzipien der Marktwirtschaft. Wenn Investitionen statt nach betriebswirtschaftlichen nach politischen Gesichtspunkten getätigt werden, erfüllt der Markt nicht mehr die Funktion, die er in einer Marktwirtschaft haben soll. Wenn Staatsbetriebe dank günstiger Kredite und einer faktischen Staatsgarantie nach Belieben investieren können, verzerrt dies den Wettbewerb auf dem Kapitalmarkt ebenso wie auf den Märkten der betreffenden Unternehmen.

Weitere Informationen: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20173387

Votum im Nationalrat: Kein Ausverkauf der Schweizer Wasserkraftwerke!

Frau Kollegin, ich muss gestehen, dass ich viel Sympathie für Ihren Vorstoss habe. Ich bin tatsächlich auch der Meinung, dass wesentliche Infrastrukturen nicht in der Hand ausländischer Investoren sein sollten. Können Sie mir aber erklären, warum es zur Erreichung dieses Ziels notwendig ist, dass „ausschliesslich“ der Staat an solchen Werken beteiligt ist, warum nicht ein Modell ähnlich der Swisscom denkbar ist, wo letztlich indirekt der Staat eine kontrollierende Beteiligung hält, aber gleichzeitig doch auch Private investieren können?

Ganze Debatte: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=40176

BernerZeitung: „Herr Vogt, ist ein heimlicher Staatsstreich der Elite im Gang?“

Interview in der BernerZeitung: http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/herr-vogt-ist-ein-heimlicher-staatsstreich-der-elite-im-gang/story/14491285

 

Die Selbstbestimmungsinitiative kommt frühestens Ende 2018 an die Urne. Doch bereits jetzt steht die Front gegen die SVP. Hans-Ueli Vogt ist der geistige Vater des Begehrens. Im Interview stellt sich der Zürcher SVP-Nationalrat und Rechtsprofessor der Kritik.

Herr Vogt, die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative (SBI) schiessen schon aus allen Rohren. Überrascht Sie das?
Hans-Ueli Vogt: Anfangs hat es mich tatsächlich überrascht. Die Initiative fordert ja nichts Spektakuläres. Sondern nur eine Rückkehr zu dem, was hierzulande bis vor kurzem galt.

Das ist die Untertreibung des Jahres.
Warum? Die Initiative ist nichts anderes als eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesgerichts von 2012 zur Ausschaffungsinitiative. Es besagt, dass bei einem Konflikt zwischen Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) und unserer Verfassung die EMRK Vorrang habe. Mit anderen Worten: dass das nicht zwingende Völkerrecht der Verfassung vorgehe. Bis dahin war es umgekehrt, wie der Bundesrat noch 2010 bestätigt hat. Und dahin wollen wir mit der SBI zurück.

Ihre Gegner erkennen in der SBI eine Mogelpackung, die den Grundrechtsschutz, die Interessen der Wirtschaft und den Rechtsstaat angreife.
Die SBI ist keine Mogelpackung. Es geht um die einfache Frage: Wer bestimmt, was bei uns gilt? Im besagten Urteil hat das Bundesgericht die Direktive ausgegeben: Das Parlament hat sich bei der Umsetzung von Volksinitiativen in erster Linie an das nicht zwingende Völkerrecht zu halten. Wir aber sagen: Das Parlament hat sich in erster Linie an die Verfassung zu halten.

Das ist nur die halbe Wahrheit. Die SBI will auch die Praxis des Bundesgerichts ändern, an der sich die SVP stört.
Das Bundesgericht hat in den letzten 22 Jahren mit seiner Rechtsprechung das Verhältnis zwischen Völkerrecht und nationalem Recht immer mehr abgeändert. In immer mehr Facetten hat es dem internationalen Recht den Vorrang eingeräumt – am Ende sogar dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU gegenüber einem Umsetzungsgesetz zur Masseneinwanderungsinitiative (MEI).

Teilen Sie das Misstrauen Ihrer Partei gegen unsere Richter?
Wenn Richter fundamentale staatspolitische Fragen eigenmächtig entscheiden, ist zumindest Skepsis angebracht. Denn dafür sind in unserem Land Volk und Stände zuständig – nicht Gerichte.

Die Alternative wäre ein Verfassungsgericht.
Sehen Sie, genau das ist der springende Punkt. Die Befürworter eines Verfassungsgerichts haben es trotz diverser Anläufe nie geschafft, eine solche Kontroll­instanz bei uns politisch durchzubringen. Als Ersatz dafür haben sie nun dem Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg diese Funktion eingeräumt. Dieses Vorgehen ist unredlich.

Und müssen wir darum in Ihren Augen auch raus aus der EMRK?
Nein, das ist nicht das Ziel . . .

Was denn sonst?
Es geht darum, dass unser Parlament sich nicht weigern darf, Volksinitiativen umzusetzen, weil sie angeblich der EMRK widersprechen. Und darum, dass die Schweiz ein Strassburger Urteil nicht umsetzen muss, wenn dieses im Widerspruch zu unserer Verfassung steht.

Die Schweiz soll also die EMRK brechen, aber nicht kündigen.
Es kann und darf selbstverständlich nicht sein, dass die Schweiz wegen eines Widerspruchs in einem einzelnen Urteil von Tausenden aus dem ganzen Vertragswerk aussteigt. Das wäre doch Irrsinn. Die EMRK ist ein Pfeiler der Schweizer Aussenpolitik.

Aber trotzdem nehmen Sie die Kündigung in Kauf.
Wir haben im Initiativtext ganz bewusst geschrieben, dass die Kündigung von internationalen Verträgen nur «nötigenfalls» erfolgen soll. Die SBI verlangt ja auch nicht den WTO-Austritt wegen eines Widerspruchs in einer einzelnen Vorschrift über den Import von Lebensmitteln. Dass wir das nicht wollen, war von Anfang an klar.

Völlig unklar ist indes, was ­«nötigenfalls» heissen soll.
Es bedeutet, dass im Einzelfall zu prüfen ist, ob eine Kündigung verhältnismässig und erforderlich ist. Die Schwere des Widerspruchs muss abgewogen werden gegen den Nutzen, beim Vertrag weiterhin dabei zu sein.

Dieses Mal will die SVP also keinen Automatismus.
Ganz genau. Bei der Durchsetzungsinitiative hat man uns vorgeworfen, der Automatismus bei der Ausschaffung krimineller Ausländer sei eine Selbstschussanlage. Jetzt fordern wir bei der SBI Verhältnismässigkeit – und wieder schreien alle auf.

Weil Sie damit wissentlich Umsetzungsprobleme und Rechtsunsicherheit provozieren.
Ach was! Eine allgemein geltende Rechtsnorm kann den konkreten Einzelfall nie adäquat erfassen. Deshalb braucht es einen Ermessensspielraum. Hätten wir die automatische Kündigung bei einem einzigen, noch so kleinen Widerspruch verlangt, hätten alle gesagt, das sei völlig unverhältnismässig.

Und wer entscheidet, ob ein schwerer Konflikt mit der ­Verfassung vorliegt und die Kündigung eines Vertrags nötig ist?
Wenn das Parlament im Gesetzgebungsverfahren einen Widerspruch zwischen einem Staatsvertrag und der Verfassung feststellt, dann muss es auch die ­Abwägung vornehmen, ob eine Kündigung erforderlich ist – sofern vorgängig Nachverhandlungen scheitern oder nicht möglich sind.

Das Parlament ist aber nicht in jedem Fall zuständig, oder?
Wer für die Kündigung von Staatsverträgen zuständig ist, ob das Parlament oder der Bundesrat, ist in der Rechtslehre umstritten. Es laufen zurzeit auch politische Bestrebungen, die Frage zu klären. Das hat aber alles nichts mit der SBI zu tun.

Ihre Initiative suggeriert, dass Nachverhandlungen kein Problem seien. Sie wissen, dass das nicht stimmt.
Bilaterale Verträge sind veränderbar, wenn die beiden Seiten sich einigen können. Aber Sie sprechen ein Grundproblem an, das es tatsächlich gibt: Bei multilateralen Verträgen und damit weiten Teilen des Völkerrechts sind Nachverhandlungen nicht möglich. Denn faktisch lassen sie sich nicht mehr abändern. Wenn aber etwas in die falsche Richtung läuft, muss man es korrigieren – wenn nötig durch Kündigung des betreffenden Vertrages.

Ein Konflikt zwischen Staatsvertrag und Verfassung ist oft schwer auszumachen. Das wird dazu führen, dass es vermehrt zu Konstellationen wie bei der MEI kommt, die Ihre Partei dann ausschlachten kann.
Es geht bei der SBI doch nicht um billige Parteipolitik!

Von billig war nicht die Rede.
Die SBI würde Klarheit schaffen. Würde sie angenommen, hiesse das: Besteht bei der Umsetzung einer Initiative ein Konflikt mit einem Staatsvertrag, der mit Nachverhandlungen nicht beseitigt werden kann, dann ist die Kündigung des Staatsvertrages die gewollte Konsequenz des Volksentscheids. Auf diese Konsequenz wird man im Abstimmungskampf natürlich hin­weisen.

Meinen Sie damit einen Fall wie die MEI?
Ja, bei der MEI gab es einen klaren Konflikt mit dem FZA, den auch niemand bestritten hat: Freizügigkeit und Zuwanderungssteuerung – das ist ein fundamentaler Widerspruch im Kern. Und ohne FZA-Anpassung lässt sich ein solcher Widerspruch nur beseitigen, wenn man das Abkommen kündigt.

Wäre es der SVP um Klarheit ­gegangen, hätte sie den Kündigungsauftrag doch einfach in die MEI schreiben können. Das ist bei jeder Initiative möglich, dazu braucht es keine SBI.
Falsch. Als die MEI formuliert wurde, ging man eben noch davon aus, dass ein Verfassungsauftrag über einem Staatsvertrag steht – und Bundesrat und Parlament darum alles Nötige tun müssen, um den Verfassungsauftrag umzusetzen. Dazu hätte nach gescheiterten Verhandlungen auch die Kündigung gehört, damit das FZA nicht verletzt wird.

Jetzt wollen SVP und Auns eine Initiative gegen die Personenfreizügigkeit lancieren, von der erst Varianten bekannt sind. Sind Sie für eine klare Frage mit klar deklarierter Kündigung?
Dazu habe ich mir noch keine abschliessende Meinung gebildet.

Sie gelten als brillanter und präziser Jurist. Befürchten Sie nicht, dass die SBI Ihrem akademischen Ruf schadet?
Dafür sehe ich keinen Grund. Erstens haben Generationen von Schweizer Juristen Staatsrecht mit einem Standardlehrbuch gelernt, in dem es wörtlich heisst: Im Verhältnis von Verfassung und Staatsverträgen gebührt der Verfassung Vorrang. Diesem Grundsatz soll die SBI wieder Geltung verschaffen.

Und zweitens?
Zweitens stehe ich für meine Überzeugung ein. Ich setze mich dafür ein, dass die Bürger in diesem Land das letzte Wort haben. Wenn das meinem Ruf schadet, dann nehme ich das in Kauf.

Sie würden als Wirtschaftsjurist im Völkerrecht herumstochern, monieren Ihre Kollegen.
Dann hätten also bei der Zweitwohnungsinitiative auch nur Besitzer von Zweitwohnungen mitreden sollen? Wohl kaum. Natürlich bin ich kein Staats- oder ­Völkerrechtler. Aber die Kollegen enervieren sich darüber doch nur, weil sie genau wissen, dass ich trotzdem etwas von der Materie verstehe. Ich komme von aussen und lege den Finger auf einen wunden Punkt. Denken Sie wirklich, dass es jemand aus dem inneren Zirkel der Experten auf diesem Gebiet gewagt hätte, auf diesen Missstand hinzuweisen?

Die Kritik ist auch inhaltlich. So verletze die SBI elementare Grundsätze wie etwa Treu und Glauben: Was abgemacht ist, gilt.
Die SBI sagt nichts anderes. Natürlich ist die Schweiz an abgeschlossene Verträge gebunden: Pacta sunt servanda. Wenn sie sich nicht mehr daran halten will, muss sie nachverhandeln oder sonst kündigen. Tut sie das nicht, trägt sie die Folgen des Vertragsbruchs. Das bleibt unbestritten, hat aber nichts damit zu tun, wie die Schweiz intern mit einem Konflikt zwischen Staatsvertrag und eigener Verfassung umgeht. Hier kann sie sehr wohl die Verfassung voranstellen. Das tut übrigens auch Deutschland, fast alle grossen Staaten auf dieser Welt handhaben das so.

Dann liegen also ausser Ihnen alle Experten falsch.
Die Experten sind hauptsächlich Professoren für Staatsrecht. Staatsrecht ist jener Bereich, in dem politische Wertungen am deutlichsten durchdringen. Dass Professoren ihre Meinung öffentlich äussern, ist legitim.

Aber?
Man muss sich besonders bei Staatsrechtlern bewusst sein, dass in ihren fachlichen Äusserungen immer auch ihre politischen Anschauungen zum Ausdruck kommen. Und die direkte Demokratie ist leider vielen Staatsrechtlern ein Dorn im ­Auge.

Um die komplexe SBI überhaupt fassbar zu machen, behauptet die SVP auch, es sei ein heim­licher Staatsstreich der Elite gegen das Volk im Gang. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.
Es geht darum, dass die Stimmbürger in der direkten Demokratie jede Frage an sich ziehen und entscheiden können. Das wollen wir mit der SBI erhalten. Es ist fundamental wichtig, dass die Bürger eingreifen können, wenn die politische Elite in die falsche Richtung marschiert.

Müssen Sie nicht lachen, wenn Sie so von der Elite sprechen?
Nein, überhaupt nicht.

Sie verkörpern die Elite in Reinkultur.
Das heisst aber nicht, dass ich blind bin dafür, was passiert. Die direkte Demokratie ist wichtig als Korrektiv gegenüber Fehlentwicklungen im politischen System. Nehmen wir das Strafrecht, das seit Jahrzehnten fast nur noch auf Resozialisierung ausgerichtet ist. Den Gedanken der Bestrafung und Sühne haben Politik und Gerichte zurückgedrängt – und das Volk hat mit diversen Initiativen zum Ausdruck gebracht, dass es diese Verschiebung nicht will. Dieses Korrektiv wird ausgeschaltet, wenn Volksentscheide nicht umgesetzt werden.

Ich frage Sie direkt: Ist in der Schweiz ein heimlicher Staatsstreich der Elite im Gang?
Das ist nicht meine Ausdrucksweise. Ich habe versucht, in meinen Worten zu sagen, worum es geht.

Aber Ihre Partei und namentlich Christoph Blocher verkaufen die SBI so – und Sie tragen dieses PR-Märchen mit.
Noch mal: Die politisch Verantwortlichen treiben in diversen Bereichen Entwicklungen voran, die immer weniger mit den Anschauungen und Bedürfnissen weiter Teile der Bevölkerung zu tun haben. Dahinter muss nicht einmal böse Absicht stecken . . .

Also bitte: Die SVP-Geschichte funktioniert doch nur mit unterstellter böser Absicht.
Nein. Wer sich nur noch im politischen Betrieb bewegt, wer vom normalen Leben abgeschottet ist und sich immer nur in den gleichen engen Zirkeln bewegt, dem kann es leicht passieren, dass er sich von weiten Teilen der Bevölkerung entfernt. Und damit dieser Abstand nicht zu gross wird, braucht es eben die direkte Demokratie. Dieses Zusammenspiel müssen wir unbedingt erhalten.

Und darf man dafür sogar einen heimlichen Staatsstreich er­finden?
Die politische Kommunikation darf zuspitzen. Solange sie die Sache im Kern trifft, habe ich kein Problem damit. Es ist eine Auf­gabe der Politik, komplexe Probleme und Lösungsvorschläge einfach und verständlich darzulegen.

Quelle: Berner Zeitung http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/herr-vogt-ist-ein-heimlicher-staatsstreich-der-elite-im-gang/story/14491285

Votum im Nationalrat: OR. Handelsregisterrecht

Ich beantrage Ihnen namens einer Minderheit – wir waren einmal die Mehrheit, jetzt sind wir eine Minderheit -, an unserem Beschluss festzuhalten. In den vergangenen Jahrzehnten wurde die Eintragungsschwelle jeweils im Rhythmus von etwa zwanzig Jahren an die Teuerung und damit an die Kaufkraft angepasst. In den letzten rund vierzig Jahren, seit Anfang der Siebzigerjahre,ist das nicht mehr geschehen. Auf der Basis der Kaufkraft von 1972 müsste die Eintragungsschwelle, die Schwelle für die Verpflichtung zur Eintragung ins Handelsregister, heute bei rund 250 000 Franken liegen. Wenn Sie jetzt 100 000 Franken beschliessen, dann beschliessen Sie ohne Abklärung der tatsächlichen Grundlagen, ohne Abklärung der Auswirkungen, die dieser Schwellenwert hat, dass die Eintragungspflicht immer weiter ausgedehnt wird. Das ist meines Erachtens verantwortungslos.
Sie sagen, die Eintragung sei von Nutzen. Deshalb unterstützen Sie ja diesen tiefen Schwellenwert. Da muss man zuerst einmal – das habe ich an dieser Stelle bereits gesagt, ich sage es hier nur noch kurz – betonen, dass der Hauptzweck des Handelsregisters nicht der ist, dass es ein Hilfsinstrument für Steuerbehörden und andere Verwaltungsbehörden ist, sondern der Hauptzweck ist der Schutz legitimer Interessen Dritter, anderer Teilnehmer des Geschäftsverkehrs. Für diese hat die Eintragung eines Einzelunternehmers eine untergeordnete Bedeutung. Über die relevanten Informationen, wie namentlich die Vermögensverhältnisse, die Art und Weise, wie ein Einzelner sein Unternehmen finanziert, steht im Handelsregister ohnehin nichts drin.
Immerhin hat die Differenzbereinigung den Fokus auf einen wesentlichen Aspekt der Eintragungspflicht gelegt, nämlich die Frage der Konkursbetreibung. Es ist gesagt worden, die Konkursbetreibung sei von Vorteil für den Schuldner, sie erlaube es ihm gleichsam, sich zu entschulden. Sie müssen sich bewusst sein, dass der Konkurs eines Einzelunternehmers den Konkurs einer Privatperson bedeutet. Eine Privatperson kann nicht mit ihrer Geschäftstätigkeit separat in Konkurs gehen, sondern sie geht als Privatperson in Konkurs. Das bedeutet beispielsweise, dass bei einem Privaten, der nebenbei noch ein Gewerbe in geringem Umfang von 100 000 Franken betreibt, sein Haus, in dem er wohnt, mit in die Konkursmasse fällt, vom Konkursbeschlag miterfasst wird und liquidiert wird, dass er also im Prinzip die Liegenschaft, in der er wohnt, verlassen muss. Das ist unfair und ungerechtfertigt, wenn die geschäftliche Tätigkeit nur eine geringfügige ist.
Sie sollten sich dabei auch bewusst sein: Der Wert von 100 000 Franken ist vielleicht viel – für uns alle, persönlich, privat, ist das viel. Wenn Sie aber beispielsweise drei Wohnungen haben und diese zu einem Mietzins von 3000 Franken vermieten, dann haben Sie einen Umsatz von mehr als 100 000 Franken, obwohl der Gewinn bei null oder fast null ist, weil Sie von diesem Umsatz Hypothekarzinsen abziehen müssen. Ein Umsatz von 100 000 Franken sagt äusserst wenig über die wirtschaftliche Relevanz einer unternehmerischen Tätigkeit aus.
Es ist weiter gesagt worden – ich habe es schon erwähnt -, dass der Konkurs eine Entschuldung für den Schuldner, eine Sanierung, ermögliche. Das ist richtig, der Konkurs hat tatsächlich diese Funktion. Ich bitte Sie aber – ich habe es schon einmal gesagt -, den Konkurs für eine Privatperson nicht zu verharmlosen, zu verniedlichen. Ich weiss nicht, wie viele Leute Sie in Ihrem Umfeld kennen, die stolz, mit geschwellter Brust umherlaufen und sagen, dass sie schon einmal in Konkurs gegangen sind. Für eine Privatperson ist ein Konkurs zuallererst und zur Hauptsache ein Makel, den niemand freiwillig auf sich ziehen will. Sie zwingen Leute mit geringfügiger wirtschaftlicher Tätigkeit dazu, diesen Makel auf sich zu nehmen.
Die Verwaltung hat dann geltend gemacht, es sei eben auch ein Privileg, wie gesagt, sich entschulden und wieder bei null beginnen zu können. Dazu möchte ich aber Folgendes anmerken: Jedermann, auch wenn er nicht im Handelsregister eingetragen ist, kann seine Insolvenz erklären und freiwillig das Privileg des Konkurses in Anspruch nehmen. Jedermann, der ein Gewerbe betreibt, kann sich eintragen lassen, wenn er will. Hier reden wir aber über die Eintragungspflicht. Wenn wir die Eintragungspflicht so tief ansetzen – ich sage es noch einmal -, zwingen wir mitunter Leute in den Konkurs, bei denen diese weitgehende Sanktion mit dem Konkursbeschlag in Bezug auf ihr gesamtes Vermögen zur Folge hat, dass sie mitunter ihre Wohnliegenschaft verlassen müssen.
Diese Konsequenz ist nicht gerechtfertigt. Deshalb möchte Sie bitten, beim Beschluss, den Sie einmal gefasst haben, zu bleiben und dem Antrag der Mehrheit nicht zu folgen.

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