Nationalratswahlen
Danke für Ihre Unterstützung
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, geschätzte Mitglieder des Komitees „Hans-Ueli Vogt in den Ständerat“
Es hat nicht sollen sein. Die beiden nun neu gewählten Ständeräte waren am Schluss zu starke Konkurrenten.
Mit dem Wahlsonntag am 22. November ist für mich ein intensiver, spannender Wahlkampf zu Ende gegangen. Als Kantonsrat vor zehn Monaten ins Rennen gestartet, durfte ich immerhin zwei Erfolge feiern: die Wahl in den Nationalrat und ein gutes Ergebnis im 1. Wahlgang des Ständeratswahlkampfs. Dass es im 2. Wahlgang nicht geklappt hat, ist zwar schade, ändert aber nichts an meinem Willen, das Zürcher Volk ab dieser Woche im Nationalrat zu vertreten und mich dort entsprechend meinen Überzeugungen einzusetzen.
Ihnen allen danke ich für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen in den letzten Wochen und Monaten. Ich danke allen ganz besonders, die mich durch ihre Wahlwerbung und Überzeugungsarbeit in ihrem eigenen Umfeld, durch ihr Engagement auf Facebook, mit der Organisation von Veranstaltungen oder beim Verteilen von Flyern unterstützt haben. Und natürlich danke ich auch allen, die mich mit einem finanziellen Beitrag unterstützt haben; ohne diese Unterstützung wäre es nicht möglich gewesen, als anfänglich unbekannter Kandidat im 1. Wahlgang ein ansehnliches Ergebnis zu erzielen.
Ich hoffe, auch weiterhin auf Ihre Unterstützung zählen zu dürfen. Und selber habe ich immer ein offenes Ohr für Ihre Anliegen, Ratschläge und Vorschläge.
Mit allen guten Wünschen und den besten Grüssen Hans-Ueli Vogt
Unsere direkte Demokratie ist in Gefahr
In: „Der Zürcher Bote“ vom 14. Oktober 2011.
Zur Schweiz gehört die direkte Demokratie: die Möglichkeit des Volkes, durch Initiativen und im Rahmen von Referenden direkt die Verfassung und die Gesetze mitzugestalten und allenfalls auch die Mitglieder der Regierung zu wählen. Die direkte Demokratie begrenzt die Macht der Regierung, wobei schon allein die Aussicht, mit einer Vorlage vor dem Volk bestehen zu müssen, dazu beiträgt, dass die Regierung sich am Volk ausrichtet. In einer direkten Demokratie werden die Entscheidungen von den unmittelbar Betroffenen gefasst. Damit wird gewährleistet, dass der Staat sich um die tatsächlichen Bedürfnisse der Bürger kümmert und mit seinen Mitteln haushälterisch umgeht. Dank der direkten Demokratie ist die Macht im Staat auf viele Köpfe verteilt. Ein Einzelner oder eine Gruppierung kann in einer direkten Demokratie nicht uneingeschränkt herrschen. Und schliesslich führt die direkte Demokratie in aller Regel zu guten Entscheiden, weil in ihnen die Weisheit aller Bürger zum Ausdruck kommt: die Lebenserfahrung der Menschen, ihre Intuition, ihr Augenmass, ihre Sorgen und Ängste, ihre emotionale Bindung zur Heimat, ihre Vorstellungen von Anstand und Moral, ihre Sorge um die Umwelt und unsere Nachkommen.
Angesichts all dieser Vorzüge der direkten Demokratie verwundert es nicht, dass noch heute täglich auf der ganzen Welt Menschen mit der Forderung nach Demokratie auf die Strasse gehen. In der Schweiz hingegen wird auf leisen Sohlen, aber beharrlich und auf breiter Front gegen den direktdemokratischen Einfluss des Volkes gekämpft.
Verfassungsgerichtsbarkeit
So will der Bundesrat die Verfassungsgerichtsbarkeit ausbauen. Wenn das Bundesgericht in einem konkreten Streitfall ein Bundesgesetz für verfassungswidrig hält (zum Beispiel die heutige Namensregelung im Eherecht, weil sie der Gleichbehandlung der Geschlechter widerspricht), soll das Bundesgericht – anders als heute – nicht an das Gesetz gebunden sein. Dieser Vorschlag leuchtet zunächst durchaus ein: Die Verfassung steht über den pilotsofamerica.com Gesetze n, und zudem ist sie demokratisch stärker abgestützt (weil ihr zwingend eine Mehrheit des Volkes zugestimmt hat, während pilotsofamerica.com Gesetze vom Parlament erlassen werden und das Volk ihnen nur im Fall eines Referendums zuzustimmen braucht). Die Normen der Verfassung – angesprochen sind hier vor allem die Grundrechte – sind jedoch naturgemäss offen formuliert und bedürfen der Konkretisierung im Einzelfall. Es geht dabei um die Abwägung von Interessen und damit um eine wertende Entscheidung. Gerade darum kann es vorkommen, dass das Parlament Gesetzesbestimmungen erlässt, die es für verfassungskonform hält, die sich im Nachhinein aber als verfassungswidrig erweisen.
Wenn nun Richter Bundesgesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit hin überprüfen sollen, können auch sie nicht ohne eigene Interessenabwägung und ohne eigene wertende Entscheidung beurteilen, ob eine Gesetzesbestimmung der Verfassung widerspricht. Sie müssen ein Urteil fällen, das zwar in rechtliche Argumente gekleidet ist, im Kern aber einen politischen Charakter hat, und heben gegebenenfalls den vom Parlament und allenfalls dem Volk getroffenen Entscheid auf. Eine solche Machtverschiebung vom Parlament und vom Volk hin zu ein paar wenigen Richtern ist abzulehnen.
Völkerrecht als Schranke von Verfassungsänderungen
Der Einfluss des Völkerrechts auf unsere Rechtsordnung nimmt laufend zu. Hand in Hand mit dieser Entwicklung geht ein schleichender Abbau der demokratischen Mitwirkungsrechte des Volkes. Das zeigt sich beim zwingenden Völkerrecht als Schranke von Verfassungsinitiativen, und zwar sowohl anlässlich der Vorprüfung der Initiativen als auch bei der Umsetzung nach ihrer Annahme. Als Beispiele zu nennen sind die Ausschaffungsinitiative, die Verwahrungsinitiative und die Minarett-Initiative. Die Schranke des zwingenden Völkerrechts ist als solche unbestritten; sie steht schon heute in unserer Verfassung. Doch ist keineswegs klar, was zum zwingenden Völkerrecht gehört und was die Tragweite gewisser völkerrechtlicher Normen ist. Zum Beispiel gibt es eine Tendenz unter den Staats- und Völkerrechtlern, eine Kategorie des «regionalen zwingenden Völkerrechts» zu begründen, was dazu führen könnte, dass ein grosser Teil der Normen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als zwingendes Völkerrecht unserer Verfassung vorgehen würde. Das zwingende Völkerrecht ist somit nicht eine ein für alle Mal festgelegte Schranke; es gibt Tendenzen, sie auszubauen, womit die demokratischen Mitwirkungsrechte weiter eingeschränkt würden.
Vorrang des Völkerrechts in der Rechtsprechung des Bundesgerichts
Der Einfluss des Völkerrechts auf unsere Rechtsordnung wächst aber auch, weil die Gerichte diesen Einfluss zulassen und sogar verstärken. Auch diese Entwicklung findet fernab von einer direktdemokratischen Mitwirkung des Volkes statt. So ist das Bundesgericht schon länger dazu übergegangen, Bundesgesetze im konkreten Anwendungsfall auf ihre Vereinbarkeit mit der EMRK zu überprüfen (womit es die EMRK in gewisser Weise über die Verfassung hebt, da es zurzeit noch keine Verfassungsgerichtsbarkeit mit Bezug auf Bundesgesetze gibt). Die EMRK wird ihrerseits durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Rahmen der Auslegung laufend weiterentwickelt. EMRK-Spezialisten räumen ein, dass niemand 1974, als die Schweiz die EMRK ratifizierte, ahnte, was alles einmal aus diesem Staatsvertrag abgeleitet würde. Im Ergebnis steht nicht nur die EMRK, sondern auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über dem schweizerischen Bundesgesetzgeber.
Auch das EU-Recht beeinflusst über die Rechtsprechung der Gerichte unsere Rechtsordnung. Wenn der Schweizer Gesetzgeber aus eigenen Stücken unsere Gesetze dem EU-Recht anpasst – was in manchen Bereichen sinnvoll ist –, dann berücksichtigt das Bundesgericht bei der Anwendung dieser Gesetze auch Weiterentwicklungen des EU-Rechts, die nach der Übernahme dieses Rechts eingetreten sind. Begründet wird dies damit, dass die mit der Übernahme des EU-Rechts angestrebte Rechtsangleichung nur dann erreicht wird, wenn unser Recht auch die späteren Entwicklungen in der EU mitmacht. Damit wird jedoch das schweizerische Gesetzgebungsverfahren umgangen.
Die Volksinitiative «Staatsverträge vors Volk!» der AUNS will dem wachsenden Einfluss des Völkerrechts mit einem Ausbau des Staatsvertragsreferendums entgegentreten. Staatsverträge in wichtigen Bereichen sollen gemäss der Initiative zwingend Volk und Ständen vorgelegt werden müssen.
Bilaterale III
In unmittelbarer Zukunft drohen schliesslich Einschränkungen der demokratischen Mitwirkungsrechte im Bereich der bilateralen Verträge. Hier stehen – wenige Tage nach den Wahlen – Grundsatzentscheidungen zur Frage an, ob und wie genau die Schweiz auf die Forderung der EU nach einer Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen bei den sogenannten institutionellen Fragen eingehen soll. Es geht hier um die automatische Übernahme neuer EU-Vorschriften im Rahmen bestehender bilateraler Verträge, um die einheitliche Auslegung der Verträge und um die Einsetzung einer besonderen Behörde zur Beurteilung von Meinungsverschiedenheiten. Mit einer solchen Anbindung an das Rechtssystem der EU würden fast unweigerlich die direktdemokratischen Mitwirkungsrechte eingeschränkt.
Der Kampf gegen den Abbau der direkten Demokratie geht in die entscheidende Runde. Im gegenwärtigen Wahlkampf ist dieses Thema zu kurz gekommen; nicht zuletzt, weil die anstehende Diskussion über einen weiteren Ausbau der bilateralen Beziehungen mit der EU offenbar gezielt bis nach den Wahlen unter dem Deckel gehalten werden sollte. Die SVP hat jedoch immer darauf hingewiesen, dass unsere direkte Demokratie in Gefahr ist und durch eine schleichende Anbindung an die EU und durch die Übernahme von immer mehr Völkerrecht laufend weiter eingeschränkt wird. Schritt für Schritt geben wir die Vorzüge der direkten Demokratie preis. Es ist zu hoffen, dass dann, wenn in der politischen Diskussion offen über den Abbau der direkten Demokratie verhandelt wird, genügend Vertreter der SVP in Bern ihre Stimme erheben können und das auch tun werden.
Beitrag hier: bote111014_hans-ueli_vogt_direkte_demokratie_in_gefahr.pf
Die Eigenverantwortung stärken und in die Bildung investieren
In: „Züriberg“-Zeitung vom 29. September 2011.
Der Erfolg und das Wohl der Schweiz und des Kantons Zürich liegen mir am Herzen. Hier bin ich aufgewachsen, und hierhin bin ich aus dem Ausland gern wieder zurückgekehrt. Unser Erfolg und Wohlstand sind jedoch keine Selbstverständlichkeit. Sie gründen auf der Eigenverantwortung der Bürger und auf einem Staat, der sich auf sein Kerngeschäft beschränkt, dieses aber beherrscht.
Zum Kerngeschäft des Staats gehört die Ausbildung: an der Volksschule, in der Berufslehre und an den Hochschulen. Als Hochschullehrer und Mitglied der Schulpflege bin ich überzeugt, dass die Ausbildung den Schülern das im Beruf und im Leben notwendige Wissen und Können vermitteln und ihnen aufzeigen muss, dass es sich lohnt, sich anzustrengen. Ein Staat, der auf die Eigenverantwortung der Bürger baut, muss sich für ihre Bildung einsetzen! Dabei dürfen die Bemühungen um die Integration leistungsschwacher Schüler nicht dazu führen, dass das Niveau nach unten angepasst wird und die guten Schüler nicht gefördert werden. Die Schule muss zudem auch vermitteln, dass das Leben in der Gemeinschaft Anpassung und die Beachtung von Regeln erfordert.
Zum Kerngeschäft des Staates gehört auch die Sorge um den gemeinsamen Wohn- und Lebensraum und das friedliche Zusammenleben der Menschen. Der Staat soll sich darum für den öffentlichen Verkehr einsetzen, als Ergänzung zum Privatverkehr. Er muss die Sicherheit der Bürger gewährleisten. Und er darf dem Zustrom von immer mehr Menschen nicht tatenlos zusehen, denn unser Wohn- und Lebensraum und unsere Gesellschaft werden das auf die Dauer nicht verkraften. Die Schweiz ist auf die Zuwanderung aus dem Ausland angewiesen, und wir können stolz sein, dass Menschen aus dem Ausland hier leben wollen. Weil unser Land so attraktiv ist, müssen wir aber die Kontrolle über die Zuwanderung zurückerlangen und wieder selber bestimmen, wie viele Personen einwandern. Es geht nicht um Abschottung – ich sehe die Schweiz als linkshit.com ein weltoffenes Land –, sondern um die Selbstbestimmung bezüglich unserer eigenen Bevölkerung.
Die Sicherung unseres Wohlstandes gehört demgegenüber nicht zu den Aufgaben des Staates. Dafür ist jeder nach seinen Kräften selber verantwortlich. Der Sozialstaat gehört auf das Nötigste reduziert. Für den Wohlstand sorgen auch das Gewerbe und die Unternehmen. Sie sind auf günstige Rahmenbedingungen angewiesen und dürfen nicht mit unnötigen Gesetzen belastet werden. Damit die Bürger ihre Eigenverantwortung wahrnehmen, müssen alle möglichst viel von dem, was sie verdienen, für sich behalten können. Tiefe Steuern sind der beste Garant für einen schlanken Staat und die Freiheit der Bürger. Mehr Freiheit, weniger Staat!
Für einen starken Wirtschaftsstandort, ein hervorragendes Bildungssystem und eine weltoffene, selbstbestimmte Schweiz – mit diesen Zielen kandidiere ich am 23. Oktober 2011 für den Nationalrat.
Beitrag hier: HUV_Zueriberg_Zeitung_29092011_eigenverantwortung_staerken_bildung_investieren.pdf
Für solide Schulen – gegen Kuschelpädagogik (mit Video)
Die Schule ist das Fundament unserer Gesellschaft. Eine gute Schulbildung ist die Voraussetzung für ein selbständiges, erfolgreiches Leben in unserer Gemeinschaft. Die Schule fordert und honoriert Leistung und stärkt so die Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft. Die Schule fördert den Gemeinsinn, der die Grundlage des Milizgedanken ist. Und Schule und Bildung sind zentrale Erfolgsfaktoren einer Volkswirtschaft. Die Schule verkörpert und vermittelt somit urschweizerische Werte.
Diese urschweizerische Institution ist in den letzten 20 Jahren zum Spielball von Bildungs-, Familien- und Integrationsspezialisten geworden. Die Schule droht ihre wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft zu verlieren. Was stellen wir fest?
1. Besessen vom Gleichheitsgedanken und aus Angst, Unangenehmes auszusprechen, sind leistungsschwache und leistungsstarke Schüler in den Einheitstopf eines integrativen Unterrichts geworfen worden. Dies zu Lasten der guten Schüler, die unterfordert sind und nicht gefördert werden. Vielerorts wachen Lehrer darüber, dass die Unterschiede zwischen den Guten und den Schwachen nicht allzu gross werden. Die starken Schüler und ihre Eltern tröstet man damit, dass die Schüler Sozialkompetenz im Umgang mit Schwächeren erwerben. Da ist der Ruf mancher Eltern nach freier Schulwahl nur verständlich. Es ist verheerend, dass es mit der Volksschule so weit kommen musste!
2. Die Integration der schwachen Schüler um jeden Preis hat einer Heerschar von Spezialisten den Weg in die Schulen geebnet und ihnen dort Verdienstmöglichkeiten eröffnet. Eltern, die diesen Sommer ihr Kind in die erste Primarschulklasse gebracht haben, berichten, ihnen seien nebst der Lehrerin auch eine Handvoll Fachlehrkräfte für allerlei Spezialaufgaben vorgestellt worden: der Sonderpädagoge, die Deutschlehrerinnen für ausländische Kinder, der Sprachheilpädagoge, die Schwimmlehrerin und der Schulbusfahrer, der die Kinder zur Therapie fährt. Hier ist die Schule zum staatlich finanzierten Gesundheits- und Therapiezentrum geworden, in dem Patienten von einem Spezialisten zum andern gereicht werden.
3. Besonders gravierend sind in einzelnen Quartieren der Stadt Zürich und in verschiedenen Agglomerationsstädten die Schwierigkeiten der Integration ausländischer Kinder. Eine solche Integration – verstanden als Anpassung an die hiesigen Verhältnisse und Werte – ist in Schulen mit Anteilen ausländischer Kinder von gegen 80% eine Illusion. In einem Kindergarten in einer Agglomerationsstadt wurden den Eltern am Elternabend nicht weniger als 11 sogenannte Kulturvermittler vorgestellt, die sich im Kindergarten als Dolmetscher betätigen.
4. Unter dem Einfluss der Ausbildungsexperten wird heute in der Schule ein Programm abgearbeitet, das nebst der Ausbildung in den Grundfächern Sozialkompetenz und Mehrsprachigkeit vermitteln, verschiedene Leistungsdefizite ausgleichen und Verhaltensauffälligkeiten therapieren soll. Dieses Programm geht zu Lasten der Ausbildung in den Elementardisziplinen Lesen, Schreiben und Rechnen. Und es geht zu Lasten unbeschwerter, unverplanter Kinderjahre im Elternhaus, während denen lebenswichtige Erfahrungen gesammelt und Interessen entwickelt werden. Kein Wunder, musste die Kindergärtnerin mit den 11 Kulturvermittlern beim Elternabend die Eltern bitten, zu Hause mit den Kindern zu basteln, weil dazu im Kindergarten die Zeit fehle.
Im Schulwesen muss dringend die Reissleine gezogen werden:
- Klar leistungsschwächere Schüler dürfen die Ausbildung der anderen Schüler nicht beeinträchtigen. Die Leistungsschwächeren verdienen, dass man sich ihrer gesondert annimmt, mit dem Ziel, ihnen den Anschluss zu ermöglichen.
- Die gesellschaftliche Integration ausländischer Kinder ist keine Aufgabe der Volksschule. Integration ist eine Aufgabe derjenigen, die sich hier niederlassen. Das gilt besonders hinsichtlich der Sprachkenntnisse. Hier besteht ein Leistungsangebot, mit dem ausländische Kinder schon vor dem Schuleintritt unsere Sprache erlernen können.
- In der Schule braucht es nicht Manager und ein Team von Spezialisten, sondern Lehrer. Die Verantwortung in den Schulen muss zurück zu den Lehrern, die im Schulzimmer stehen, Vorbilder sind, solide Grundkenntnisse vermitteln und die Regeln des Zusammenlebens in unserer Gesellschaft durchsetzen. Mit Genugtuung stellen wir fest, dass manche jüngere Lehrer diesem Lehrerbild wieder nachleben.
- Die Teilzeitpensen im Lehrerberuf sind einzuschränken. Bei Kleinstpensen wird die genannte Verantwortung nicht wahrgenommen, und es fehlt oft an der Identifikation mit dem Amt und der Rolle. Zudem ist gerade für leistungsschwächere Schüler ein voll verfügbarer Lehrer, der seine Schüler kennt, die grösste Unterstützung. Teilzeitpensen treiben auch den Administrationsaufwand in den Schulen in die Höhe.
Die SVP wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass Schule und Bildung tragfähige Fundamente unserer Gesellschaft bleiben. Sie wird sich dafür einsetzen, dass gerade in einer globalen, auf Individualismus und Selbstverwirklichung bedachten Gesellschaft die Volksschule der Ort ist und bleibt, der die Kinder auf das Leben in dieser Gesellschaft optimal vorbereitet: darauf, dass die Welt dem Tüchtigen gehört und dass das Leben in der Gemeinschaft auch Anpassung und die Beachtung von Regeln verlangt.
Beitrag hier: 110923_referat_vogt_solide_schulen.pdf
Kontrollierte Zuwanderung statt Personenfreizügigkeit: Den Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik wagen
In: „Weltwoche“ Nr. 38.11 und „Zürcher Bote“ vom 23. September 2011
Die Zuwanderungspolitik der Schweiz basiert auf drei Pfeilern: Personenfreizügigkeit gegenüber den EU-Staaten, kontrollierte Zuwanderung von Personen zum Zweck einer Erwerbstätigkeit aus Drittstaaten und die Gewährung von Asyl für Flüchtlinge. Die SVP-Initiative „Masseneinwanderung stoppen!“ will diese Zuwanderungspolitik ändern und gibt damit Anlass zur Frage, was die richtige Migrationspolitik für die Schweiz ist.
Personenfreizügigkeit bedeutet, dass der Staat auf eine Steuerung der Zuwanderung verzichtet. Personenfreizügigkeit ist eine liberale Zuwanderungspolitik, weil sie den Unternehmen die Freiheit lässt, Ausländer nach ihrem Belieben anzustellen, und weil sie dem Einzelnen die Freiheit lässt zu entscheiden, wo er sich aufhalten und wo er arbeiten will.
Weil die Zuwanderung jedoch nicht nur die Interessen der Arbeitgeber und des Einzelnen betrifft, der sich in einem bestimmten Land aufhalten will, ist Personenfreizügigkeit nicht ohne Weiteres eine gute Zuwanderungspolitik. Das ist sie erstens nur dann, wenn Personen einzig aus gesellschaftlich erwünschten Gründen einwandern und im Land bleiben, zum Beispiel zur Deckung eines Bedarfs an Arbeitskräften. Wenn Personen zwar einwandern, um einer Arbeit nachzugehen, in einem wirtschaftlichen Abschwung dann aber überproportional stark arbeitslos werden und Leistungen der Sozialversicherung beanspruchen, dann ist die Zuwanderung volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Zweitens ist Personenfreizügigkeit nur dann eine gute Zuwanderungspolitik, wenn die Staaten, zwischen denen sie gilt, hinsichtlich der die Migration bestimmenden Faktoren ein ähnliches Niveau haben: in etwa gleiche Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, gleicher Wohlstand, gleiche Leistungen der öffentlichen Hand usw.
Die Volksinitiative „Masseneinwanderung stoppen!“ der SVP gibt Anlass zur Frage, ob die genannten zwei Voraussetzungen einer liberalen Migrationspolitik im Verhältnis Schweiz-EU erfüllt sind. Die Initiative will nämlich zu einer Politik der kontrollierten Zuwanderung übergehen. Sie will – das ist ihr erster Hauptpunkt –, dass nicht nur die Zuwanderung aus Drittstaaten, sondern auch diejenige aus den EU-Staaten kontrolliert und damit begrenzt ist. Kontrollierte Zuwanderung von erwerbstätigen Personen aus Drittstaaten gemäss heute geltender Ordnung bedeutet, dass die Zuwanderung im Hinblick auf die Interessen der Gesamtwirtschaft gesteuert wird. Die Steuerung ist einerseits eine quantitative, indem für die einzelnen Kategorien von Aufenthaltsbewilligungen jährlich Kontingente festgelegt werden. Andererseits wird die Zuwanderung unter qualitativen Gesichtspunkten gesteuert, indem Bewilligungen im Rahmen des Kontingents nur erteilt werden, wenn kein in der Schweiz oder in der EU Ansässiger für eine bestimmte Stelle gefunden werden kann (Vorrangprinzip) und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (besondere fachliche Qualifikation, Integrationsfähigkeit). Die Initiative will dieses System gegenüber allen Ausländern zur Anwendung bringen und einen Inländervorrang statuieren.
Der zweite Hauptpunkt der Initiative ist die Einführung eines Kontingentssystems und damit eine quantitative Begrenzung auch im Asylbereich. Eine solche Begrenzung gibt es bis jetzt nicht.
Was spricht für die Volksinitiative?
Das wichtigste Argument zu Gunsten der Initiative lautet, dass eine kontrollierte Zuwanderung für die Schweiz die bessere Migrationspolitik ist als die Personenfreizügigkeit. Die an sich denkbaren Vorzüge der Personenfreizügigkeit kommen im Verhältnis Schweiz-EU zu wenig zum Tragen, die Nachteile überwiegen. Die Wohlstandsniveaus sind im Verhältnis zu den EU-Staaten – jedenfalls einzelnen unter ihnen – zu unterschiedlich. Und der Personenverkehr ist nicht allein volkswirtschaftlich, insbesondere nicht nur durch den Arbeitsmarkt bestimmt, sondern er folgt auch sachfremden, gesellschaftlich unerwünschten Gesichtspunkten. Das sieht man etwa daran, dass der Zuwanderungsüberschuss im Verhältnis zur EU während der Finanz- und Wirtschaftskrise zwar zurückgegangen ist, aber dennoch auf sehr hohem Niveau geblieben ist (ca. 40‘000 Personen pro Jahr), während gleichzeitig zugewanderte Personen in Berufen mit niedrigem Lohnniveau überproportional stark arbeitslos wurden. Der hohe, gesellschaftlich zum Teil unerwünschte Zuwanderungsüberschuss lässt die Bevölkerungszahl auf unbestimmte Zeit stetig anwachsen. Der Frage, wohin das führen soll, kann sich niemand verschliessen. Die Zuwanderung führt zu einer Übernutzung der Infrastrukturen und der natürlichen Ressourcen, zu Problemen der Integration usw. Personenfreizügigkeit ist unter den Umständen, wie sie heute im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU bestehen, auf Dauer nicht verkraftbar und darum keine nachhaltige Migrationspolitik.
Für die Initiative spricht zweitens, dass sie den heute geltenden Vorrang von Personen aus der EU gegenüber anderen Ausländern aufheben und stattdessen den Inländervorrang festschreiben will. Wenn der Staat den Unternehmen überhaupt Vorgaben machen soll, nach welchen Kriterien sie die Arbeitnehmer auswählen müssen – als Wirtschaftsliberaler hat man Bedenken gegenüber solchen Vorgaben –, dann sind die bereits im Land Ansässigen gegenüber den noch nicht Ansässigen, also gegenüber allen Personen aus dem Ausland zu bevorzugen. Denn die bereits Ansässigen sind im Arbeitsmarkt und meistens auch gesellschaftlich integriert, sodass es sich rechtfertigt, nicht Ansässige erst einzustellen, wenn für eine bestimmte Stelle niemand zu finden ist, der sich bereits in der Schweiz aufhält.
Das dritte Argument zu Gunsten der Initiative ist die Einführung eines Kontingentssystems auch für das Asylwesen. Die bekannten Probleme, die in diesem Bereich bestehen, sind wesentlich auch Probleme, die mit der schieren Anzahl der zu bewältigenden Fälle zu tun haben. Eine quantitative Steuerung ist darum gerechtfertigt. Dabei können die Kontingente problemlos so festgelegt werden, dass die Schweiz ihre humanitären Verpflichtungen aufgrund des zwingenden Völkerrechts erfüllen kann.
Was ist zu den Argumenten gegen die Volksinitiative zu sagen?
Gegen die Initiative wird angeführt, dass die Schweiz auf qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sei. Das ist tatsächlich so. Ohne die Zuwanderung dieser Fachkräfte, aber auch ohne die nach wie vor starke Zuwanderung im Bereich der niedrigen Erwerbseinkommen wäre die Erfolgsgeschichte der Schweizer Wirtschaft in den letzten Jahren und insbesondere von 2004 – 2008 nicht möglich gewesen. Eine solche Zuwanderung und wirtschaftliche Entwicklung soll mit der Initiative aber auch gar nicht verhindert werden. Die Kontingente würden mit Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen festgesetzt. Wenn sie nicht zu knapp bemessen sind, könnte die Zuwanderung in einem System mit Kontingenten während eines Aufschwungs so gross sein, wie wenn Personenfreizügigkeit bestünde. Wer die Initiative kritisiert mit dem Hinweis auf den Bedarf an Fachkräften aus dem Ausland, muss darum den Nachweis erbringen, dass der Aufschwung der Jahre 2004 – 2008 mit einem System der kontrollierten Zuwanderung nicht möglich gewesen wäre. In einem Abschwung oder in einer Krise könnte die Zuwanderung mit einem Kontingentssystem begrenzt werden, während sie unter dem Regime der Personenfreizügigkeit nicht genügend stark nachlässt und es vor allem keine genügende Rückwanderung gibt.
Gegen die Initiative wird weiter angeführt, sie gefährde die bilateralen Beziehungen zur EU. Hierzu ist zuerst festzuhalten, dass das, was die Initiative will, dem Personenfreizügigkeitsabkommen widerspricht: hier freier, quantitativ und qualitativ unbegrenzter Personenverkehr mit Privilegierung von Personen aus der Schweiz und der EU, dort Kontingentierung mit Vorrang der Inländer gegenüber allen Ausländern. Ein Ja zur Initiative würde aber nicht das Ende der guten Beziehungen mit der EU bedeuten. Die Schweiz steht seit dem EWR-Nein andauernd in bilateralen Verhandlungen mit der EU über die verschiedensten Sachgeschäfte. In einem solchen Verhandlungsverhältnis kann der Personenverkehr als Geschäft wieder eingebracht werden, wo er dann im Verbund mit anderen Geschäften neu geregelt wird. Die Vertreter der EU werden auch nicht aus allen Wolken fallen, wenn die Schweiz erklärt, dass sie den Personenverkehr neu regeln will; dass die Personenfreizügigkeit Probleme verursacht, hat man in manchen EU-Ländern auch festgestellt (so kürzlich in Spanien, das mit Bezug auf die Zuwanderung aus Rumänien die Ventilklausel angerufen hat). Schliesslich ist auch nicht anzunehmen, dass eine Neuverhandlung des Personenverkehrs zum Dahinfallen der übrigen Verträge der Bilateralen I führen würde (obwohl dies, weil die verschiedenen Verträge miteinander verbunden sind, theoretisch denkbar ist), denn die EU hat an etlichen dieser Verträge selber ein grosses Interesse, namentlich am Landverkehrsabkommen.
Schliesslich noch zum Argument, die Personenfreizügigkeit stärke die Sozialwerke und ohne sie würde die AHV bereits rote Zahlen schreiben. Selbstverständlich zahlen die zugewanderten Personen zurzeit mehr Beiträge ein, als sie Leistungen beziehen. Diese positive Bilanz wird sich aber, je nach Berechnung, in ca. 10 – 20 Jahren in ihr Gegenteil wenden. So gesehen verschafft die Personenfreizügigkeit zwar eine Verschnaufpause bei der Reform der Sozialwerke; eine Zuwanderungspolitik, die nötige Reformen verzögert, ist aber gewiss keine nachhaltige Politik.
Kontrollierte Zuwanderung heisst nicht Abschottung, sondern aktive Einflussnahme des Staates darauf, wer sich auf seinem Territorium aufhält. Sie ist für die Schweiz die bessere Migrationspolitik als die Personenfreizügigkeit. Darum sollte der Personenverkehr mit der EU neu geregelt werden, im Sinne einer kontrollierten Zuwanderung, wie sie bereits heute für Personen aus Drittstaaten gilt. Die damit verbundene vorübergehende Unsicherheit in den bilateralen Beziehungen ist in Kauf zu nehmen, und allfällige Nachteile in anderen Politikbereichen sind als Teil eines Verhandlungsergebnisses zu akzeptieren, wenn dieses insgesamt gut ist.
Beitrag hier:
Das Geheimnis hinter dem Erfolgsmodell Schweiz
Vortrag gehalten am Dienstag, 9. Juni 2011, beim „Verein für aktive Senioren“.
Nomination als Nationalratskandidat
Die SVP-Delegierten nominieren Christoph Blocher als Ständeratskandidat und verabschieden die Nationalratsliste 2011. Hans-Ueli Vogt erhält den Listenplatz 24.
Medienmitteilung der SVP des Kantons Zürich vom 24. Mai 2011 (PDF, 128 KB)
Bilaterale III, EWR II, EU – Vortrag am 22. März 2011
Orientierung im schweizerisch-europäischen Buchstaben- und Zahlensalat.
Vortrag von Hans-Ueli Vogt
Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich
Kantonsratskandidat SVP Zürich 7 und 8
am
Dienstag, 22. März 2011, 19.00 Uhr
im
Restaurant Elefant, Witikonerstrasse 279, 8053 Zürich
Die Vorstände der Kreisparteien SVP Zürich 7 und 8 freuen sich,
Sie an diesem Anlass willkommen zu heissen.
SVP-Studententreff zur Abzocker-Initiative
Würde eine Abkehr vom liberalen Gesellschaftsrecht zu einer Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz führen, oder ist eine Stärkung der Aktionärsrechte notwendig, um exzessive Managerboni einzudämmen?
Diskutiere am Mittwoch, den 16. März 2011, ab 18:00 Uhr, im Restaurant Oberhof (Zürichbergstrasse 24, 8032 Zürich) über dieses spannende Thema mit
NR Ruedi Noser
(Unternehmer, FDP/ZH)
Cedric Wermuth
(JUSO, Vize-Präsident SP Schweiz)
Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt
(Dozent für Wirtschaftsrecht an der UZH, Kantonsratskandidat SVP)