Interpellation: Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsfirmen. Sind Investitionen durch ausländische Staatsbetriebe für die Schweiz wichtig? Besteht und was nützt der Schweiz Reziprozität?
Die Stellungnahmen des Bundesrates zu den Interpellationen 17.3387 und 17.3388 geben Anlass zu folgenden Fragen:
1. Wann wird der Bundesrat den Bericht bzw. die Berichte in Erfüllung der Postulate 12.4172 und 15.3880 vorlegen (angenommen am 18. September 2014 bzw. am 18. Dezember 2015)? Wird der Bundesrat bei der Erfüllung dieser Postulate auch auf die Besonderheiten eingehen, die sich aus wirtschaftlichen Aktivitäten ausländischer staatsnaher Unternehmen ergeben (wie die Möglichkeiten der politischen Einflussnahme)?
2. Der Bundesrat hält fest, dass die Offenheit der Schweiz gegenüber Investitionen aus dem Ausland für den Wirtschaftsstandort Schweiz zentral sei (Zufluss von Kapital und Know-how). Wie begründet er seine Aussage, dass die Offenheit im Besonderen auch gegenüber Investitionen staatlicher Unternehmen wichtig sei? Ist er der Ansicht, dass ein erheblicher Teil ausländischer Direktinvestitionen in der Schweiz von staatlichen oder staatsnahen Unternehmen getätigt werde und, wenn das zutrifft, dass dies volkswirtschaftlich und staatspolitisch sinnvoll sei?
3. Der Bundesrat erwähnt das Diskriminierungsrisiko für Schweizer Direktinvestitionen im Ausland (Investitionen privater Unternehmen, wohl verstanden, nicht des schweizerischen Staates!). Können schweizerische Unternehmen diskriminierungsfrei in China investieren und sich sonst wirtschaftlich betätigen? Ist, mit anderen Worten, die Reziprozität gewährleistet? Falls nein, was ist der Stand der Bemühungen des Bundesrates, für solche Reziprozität zu sorgen? Nächste Schritte, Zeitplan? Ist er bereit, bis zur Erlangung der vollständigen Reziprozität Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsbetriebe einzuschränken (bzw. die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen) oder sonst Massnahmen zu ergreifen, um die Reziprozität zu erzwingen? Ist er bereit, Übernahmen schweizerischer Unternehmen durch chinesische Staatsbetriebe einzuschränken (bzw. die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen vorzuschlagen) oder sonst Massnahmen zu ergreifen, sobald feststeht, dass Reziprozität nicht zu erlangen ist?
4. Was nützt der Schweiz die Reziprozität (also das Recht, Gleiches im Ausland zu tun), wenn die Verstaatlichung und die Wettbewerbsverzerrungen der Schweizer Wirtschaft uns hier in der Schweiz schaden?