Überregulierung stoppen! Die Internationalisierung des Rechts, die Übernahme von EU-Recht und den Hang zum Swiss Finish bremsen

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 141 ParlG ist so zu ändern, dass der Bundesrat bei Vorlagen zur Übernahme von internationalem Recht oder zur Angleichung an solches, Folgendes zu beachten hat:

1. Bei für die Schweiz verbindlichem internationalem Recht macht er Vorschläge, die nicht über dessen Anforderungen hinausgehen.

2. Er zeigt Lösungen für eine Umsetzung im Hinblick auf die Ziele des internationalen Rechts auf, ohne dass dessen Regeln genau übernommen werden.

3. Bei einer freiwilligen Übernahme legt er unter anderem dar: (i) die Folgen einer Nichtübernahme, (ii) Alternativen zur Übernahme und (iii) wie das internationale Recht mit Blick auf seine Ziele übernommen werden kann, ohne seine Regeln im Einzelnen zu übernehmen. Internationales Recht soll nur übernommen werden, wenn dies insbesondere der Exportwirtschaft oder einem Marktzutritt dient; Auswirkungen auf die inländische Wirtschaft sind zu vermeiden.

Die Artikel 7ff. RVOG sind so zu ändern, dass der Bundesrat und alle Amtsstellen der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung, einschliesslich unabhängiger Bundesbehörden, bei ihrer Rechtsetzung (einschliesslich verwaltungsinterner Richtlinien) die vorstehenden Grundsätze beachten. Hat sich internationales Recht nach der Übernahme geändert, wird das Schweizer Recht nur angepasst, wenn dies konkrete Vorteile bringt. Dynamische Verweise auf internationales Recht sollen die Ausnahme sein.
Artikel 7a RVOG ist so zu ändern, dass der Bundesrat insbesondere keine völkerrechtlichen Pflichten selbständig eingehen kann, die für Private oder Unternehmen zu erheblichen Pflichten oder Lasten führen, namentlich zu hohen Kosten der Rechtsbefolgung, oder zu schweren Eingriffen namentlich in die Wirtschaftsfreiheit oder zu beträchtlichen Staatsausgaben.

Begründung

Die Internationalisierung des Rechts ist der wichtigste Treiber der Überregulierung (vor allem Regulierungen der G-20, OECD und EU). Mehr als die Hälfte der jährlichen Rechtsetzung beim Bund geht auf internationale Verträge zurück. „Die Mischung von internationalem Regulierungseifer, mangelndem Verhandlungsmut und übereifriger Umsetzung führt dazu, dass in vielen Bereichen bewährte Regulierungen an ausländische, häufig weniger marktkonforme Lösungen angepasst werden.“ (Avenir Suisse 2016). Die Übernahme von internationalem Recht muss darum eingeschränkt werden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert