Votum im Nationalrat: Vereidigung der Bundesrichter durch die Vereinigte Bundesversammlung

Unser Staat und unser politisches System gründen auf dem Zusammenwirken der drei Staatsgewalten – Legislative, Exekutive und Judikative. Diese haben je ihre eigenen, unterschiedlichen Aufgaben. Eines aber ist ihnen gemein: Sie erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen von Verfassung und Gesetz. Sie tun dies alles im Lichte der Öffentlichkeit, und sie müssen im Rahmen von Wahlen Rechenschaft über ihr Tun und Lassen ablegen. Das Versprechen, sich nach bestem Wissen und Gewissen für ihre Aufgabe einzusetzen, geben die betreffenden Amtsträger nach ihrer Wahl in einem Eid oder in einem Gelübde bei Antritt ihres Amtes ab. Das Versprechen und seine Abnahme im Rahmen des Eides oder des Gelübdes unterstreichen die Verantwortung, die der Amtsträger übernimmt. Bei diesem Versprechen unterscheiden sich nun aber Exekutive und Legislative einerseits von der Judikative andererseits, und zwar ohne dass es hierfür einen Grund gäbe.
Zum einen schwören unsere obersten Richter – gemeint sind vor allem die Richter des Bundesgerichtes -, anders als die Bundesräte und die Mitglieder von Nationalrat und Ständerat, nicht vor der Vereinigten Bundesversammlung, von der sie gewählt wurden; die Vereidigung erfolgt durch die betreffende Abteilung des Bundesgerichtes. Das ist eigentümlich. Wer Verantwortung übernommen hat, soll Verantwortung bezeugen gegenüber demjenigen, der sie ihm übertragen hat. Überlegungen der Einfachheit, der Effizienz usw. verblassen angesichts der grossen Aufgabe eines Bundesrichters und seiner Verantwortung. Es zeugt von einer Geringschätzung der Aufgabe der Justiz, wenn die Vereidigung von Bundesrichtern zu einer rein gerichtsinternen Formalie abgewertet wird. Auch Bundesrichter sollen darum ihren Eid vor der Vereinigten Bundesversammlung ablegen.
Der zweite Unterschied zwischen der Vereidigung von Bundesräten, Nationalräten und Ständeräten auf der einen und Bundesrichtern auf der anderen Seite ist, dass die Richter nur auf die gewissenhafte Pflichterfüllung schwören, nicht aber auf die Einhaltung von Verfassung und Gesetz. Nun sind aber bekanntlich gerade Verfassung und Gesetz derjenige rechtliche Rahmen, den die Richter bei der Erfüllung ihrer Aufgabe anzuwenden, zu beachten haben, nicht anders, als dies für die Bundesräte und die Mitglieder des Parlamentes gilt. Wir sind darum der Meinung, dass auch die Bundesrichter sich zu dem Rechtsrahmen bekennen sollen, der ihre Aufgabe und Verantwortung bestimmt und auch begrenzt; und das sind Verfassung und Gesetz.
Wir haben ein politisches System mit drei Staatsgewalten. Alle haben sich im Rahmen von Verfassung und Gesetz zu bewegen. Wer ein Amt an der Spitze einer dieser Gewalten bekleidet, soll gegenüber demjenigen, der ihm das Amt überträgt, bekunden, dass er sich an den Rahmen von Verfassung und Gesetz halten wird. Darum verlangen wir, dass auch Bundesrichter ihren Eid oder ihr Gelübde vor der Vereinigten Bundesversammlung ablegen sollen und sich zur Einhaltung von Verfassung und Gesetz bekennen sollen.

Ganze Debatte: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=40306

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