Voten im Nationalrat: Protokoll zum Übereinkommen über Zwangsarbeit

Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen wie gesagt, dieses Protokoll nicht zu genehmigen. Die Wirkungen der Unterzeichnung dieses Protokolls sind nämlich nicht abzusehen.

Das beginnt zunächst einmal mit dem Begriff der Zwangsarbeit. Er ist schon im Grundabkommen von 1930 ausserordentlich weit gefasst. Jede Arbeit oder Dienstleistung, die unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die jemand sich nicht freiwillig zur Verfügung stellt, ist Zwangsarbeit. Das kann alles sein, von der Leistung von Zivildienst über die Arbeit von Gefangenen bis hin zur Annahme einer Arbeit in der Privatwirtschaft. Natürlich enthält das Grundabkommen Ausnahmen, aber diese Ausnahmen sind eng gefasst. So ist Militärdienst zwar ausgenommen, aber nur, soweit diese Arbeit oder Dienstleistung „rein militärischen Zwecken“ dient. Wer einen Einsatz im Rahmen des WEF leistet oder z. B. eingesetzt wird, weil er für die Armee im Rahmen der Unwetterhilfe tätig wird, kann sich dagegen wehren, dass er Zwangsarbeit leisten muss. Auch wenn Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene usw. zu einer Arbeit angehalten werden, können sie sich darauf berufen, sie müssten Zwangsarbeit leisten.

Der Begriff der Zwangsarbeit ist sehr weit gefasst. Es besteht die Gefahr, die bis jetzt nicht angesprochen worden ist, dass die Schweiz den Begriff der Zwangsarbeit, die auch in der EMRK genannt ist und die zur Schranke des zwingenden Völkerrechts gehört, immer weiter ausdehnt mit der Konsequenz beispielsweise, dass Personen in Länder, wo sie verpflichtet sind, Militärdienst zu leisten, nicht mehr ausgeschafft werden können. Dieser Öffnung, dieser expansiven Tendenz möchte die SVP-Fraktion Einhalt gebieten.

Die fast noch grössere Blackbox als der Begriff der Zwangsarbeit ist die Verweisung im Ingress auf die Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung. Diese Erklärung der IAO ist zwar nicht direkt rechtsverbindlich, sie beeinflusst aber die Auslegung des Protokolls. Diese Erklärung der IAO liest sich wie ein sozialistisches Papier über Arbeit und Arbeitnehmerschutz und ist geprägt von einer einseitigen Sicht auf die Wirtschaft und die Globalisierung. Da ist von solider Sozialwirtschaft die Rede, von einem existenzfähigen öffentlichen Sektor, als sei ein solcher öffentlicher Sektor Selbstzweck, und ja, es ist auch von einem Mindesteinkommen die Rede. Dazu können und wollen wir nicht Ja sagen.

Insgesamt ist dieses Protokoll ein Musterbeispiel dafür, wie die unbemerkte, auf Samtpfoten voranschreitende Internationalisierung des Rechts unsere freiheitliche Rechtsordnung aushebelt. Warum ein Musterbeispiel?
Erstens wird mit dem Argument der internationalen Solidarität so getan, als würde Solidarität per se alles und jedes rechtfertigen. Das tut sie aber nicht. Solidarisch soll man nur sein, wenn das, wofür man gemeinsam kämpfen würde, gut ist. Erst dann ist auch die Solidarität gut. Solidarität hat so gesehen keinen Eigenwert.
Zweitens zeigt der Verweis im Übereinkommen auf die Deklaration der IAO, wie immer mehr internationales Recht übernommen wird, das von internationalen Organisationen erlassen wird, die kaum demokratisch legitimiert sind und die keiner Verantwortlichkeit unterstehen. Mit dem Etikett Soft Law – es sei etwas ja nicht verbindlich – wird es uns verdaulich gemacht, und Jahre später fliesst es in die rechtsverbindliche Auslegung von Rechtsbegriffen ein.

Drittens ist dieses Abkommen ein Musterbeispiel dafür, wie wir blindlings die Internationalisierung des Rechts vorantreiben, weil dieses Abkommen wie manche anderen Abkommen primär auf Zustände und Probleme in Staaten zurückzuführen ist, die wahrhaft grosse Probleme haben. Für zivilisierte, fortschrittliche Staaten wie die Schweiz haben Abkommen wie dieses aber sogenannte Übertragungseffekte oder Spillover-Effekte. Für unser Land können sie eben dazu führen, dass plötzlich infrage gestellt werden muss, ob unsere Armee ihren Auftrag eigentlich noch verfassungsmässig ausführen kann, ob wir unsere Asylpolitik selbstständig durchführen können und ob allenfalls unser Arbeitslosenrecht durch diese Abkommen beeinflusst wird.

Das sind negative, überschiessende Effekte von demokratisch nicht legitimiertem internationalem Recht. Da möchte ich Sie bitten und bittet Sie die SVP-Fraktion, wachsam zu sein und den Antrag auf Nichteintreten zu unterstützen.

Zum Votum

Reaktion auf Frage von Nationalrat Martin Naef:

Besten Dank, Kollege Naef. Wir möchten das Abkommen nicht kündigen, wir möchten aber der Gefahr einer extensiven, expansiven Auslegung dieser Begriffe, die im Protokoll explizit wiederholt und noch einmal in ihrer ganzen Breite definiert werden, nicht weiter Tür und Tor öffnen. Neu ist im Protokoll ein ausgebauter Rechtsschutz, und wir möchten dem Verbot der Zwangsarbeit, welches wir als eine Blackbox ansehen, nicht noch einen verstärkten Rechtsschutz aufbinden.

Zum Votum

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