{"id":1256,"date":"2011-09-23T19:04:18","date_gmt":"2011-09-23T18:04:18","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hansuelivogt.ch\/?p=1256"},"modified":"2015-05-25T08:16:02","modified_gmt":"2015-05-25T06:16:02","slug":"kontrollierte_zuwanderung_statt_personenfreizuegigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hansuelivogt.ch\/politik\/kontrollierte_zuwanderung_statt_personenfreizuegigkeit\/","title":{"rendered":"Kontrollierte Zuwanderung statt Personenfreiz\u00fcgigkeit: Den Systemwechsel in der Zuwanderungspolitik wagen"},"content":{"rendered":"<p><strong><em>In: &#8222;Weltwoche&#8220; Nr. 38.11 und &#8222;Z\u00fcrcher Bote&#8220; vom 23. September 2011<\/em><\/strong><\/p>\n<p><em>Die Zuwanderungspolitik der Schweiz basiert auf drei Pfeilern: Personenfreiz\u00fcgigkeit gegen\u00fcber den EU-Staaten, kontrollierte Zuwanderung von Personen zum Zweck einer Erwerbst\u00e4tigkeit aus Drittstaaten und die Gew\u00e4hrung von Asyl f\u00fcr Fl\u00fcchtlinge. Die SVP-Initiative \u201eMasseneinwanderung stoppen!\u201c will diese Zuwanderungspolitik \u00e4ndern und gibt damit Anlass zur Frage, was die richtige Migrationspolitik f\u00fcr die Schweiz ist.<\/em><\/p>\n<p>Personenfreiz\u00fcgigkeit bedeutet, dass der Staat auf eine Steuerung der Zuwanderung verzichtet. Personenfreiz\u00fcgigkeit ist eine liberale Zuwanderungspolitik, weil sie den Unternehmen die Freiheit l\u00e4sst, Ausl\u00e4nder nach ihrem Belieben anzustellen, und weil sie dem Einzelnen die Freiheit l\u00e4sst zu entscheiden, wo er sich aufhalten und wo er arbeiten will.<\/p>\n<p>Weil die Zuwanderung jedoch nicht nur die Interessen der Arbeitgeber und des Einzelnen betrifft, der sich in einem bestimmten Land aufhalten will, ist Personenfreiz\u00fcgigkeit nicht ohne Weiteres eine gute Zuwanderungspolitik. Das ist sie erstens nur dann, wenn Personen einzig aus gesellschaftlich erw\u00fcnschten Gr\u00fcnden einwandern und im Land bleiben, zum Beispiel zur Deckung eines Bedarfs an Arbeitskr\u00e4ften. Wenn Personen zwar einwandern, um einer Arbeit nachzugehen, in einem wirtschaftlichen Abschwung dann aber \u00fcberproportional stark arbeitslos werden und Leistungen der Sozialversicherung beanspruchen, dann ist die Zuwanderung volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Zweitens ist Personenfreiz\u00fcgigkeit nur dann eine gute Zuwanderungspolitik, wenn die Staaten, zwischen denen sie gilt, hinsichtlich der die Migration bestimmenden Faktoren ein \u00e4hnliches Niveau haben: in etwa gleiche Verh\u00e4ltnisse auf dem Arbeitsmarkt, gleicher Wohlstand, gleiche Leistungen der \u00f6ffentlichen Hand usw.<\/p>\n<p>Die Volksinitiative \u201eMasseneinwanderung stoppen!\u201c der SVP gibt Anlass zur Frage, ob die genannten zwei Voraussetzungen einer liberalen Migrationspolitik im Verh\u00e4ltnis Schweiz-EU erf\u00fcllt sind. Die Initiative will n\u00e4mlich zu einer Politik der kontrollierten Zuwanderung \u00fcbergehen. Sie will \u2013 das ist ihr erster Hauptpunkt \u2013, dass nicht nur die Zuwanderung aus Drittstaaten, sondern auch diejenige aus den EU-Staaten kontrolliert und damit begrenzt ist. Kontrollierte Zuwanderung von erwerbst\u00e4tigen Personen aus Drittstaaten gem\u00e4ss heute geltender Ordnung bedeutet, dass die Zuwanderung im Hinblick auf die Interessen der Gesamtwirtschaft gesteuert wird. Die Steuerung ist einerseits eine quantitative, indem f\u00fcr die einzelnen Kategorien von Aufenthaltsbewilligungen j\u00e4hrlich Kontingente festgelegt werden. Andererseits wird die Zuwanderung unter qualitativen Gesichtspunkten gesteuert, indem Bewilligungen im Rahmen des Kontingents nur erteilt werden, wenn kein in der Schweiz oder in der EU Ans\u00e4ssiger f\u00fcr eine bestimmte Stelle gefunden werden kann (Vorrangprinzip) und bestimmte weitere Voraussetzungen erf\u00fcllt sind (besondere fachliche Qualifikation, Integrationsf\u00e4higkeit). Die Initiative will dieses System gegen\u00fcber <em>allen<\/em> Ausl\u00e4ndern zur Anwendung bringen und einen Inl\u00e4ndervorrang statuieren.<\/p>\n<p>Der zweite Hauptpunkt der Initiative ist die Einf\u00fchrung eines Kontingentssystems und damit eine quantitative Begrenzung auch im Asylbereich. Eine solche Begrenzung gibt es bis jetzt nicht.<\/p>\n<h2>Was spricht f\u00fcr die Volksinitiative?<\/h2>\n<p>Das wichtigste Argument zu Gunsten der Initiative lautet, dass eine kontrollierte Zuwanderung f\u00fcr die Schweiz die bessere Migrationspolitik ist als die Personenfreiz\u00fcgigkeit. Die an sich denkbaren Vorz\u00fcge der Personenfreiz\u00fcgigkeit kommen im Verh\u00e4ltnis Schweiz-EU zu wenig zum Tragen, die Nachteile \u00fcberwiegen. Die Wohlstandsniveaus sind im Verh\u00e4ltnis zu den EU-Staaten \u2013 jedenfalls einzelnen unter ihnen \u2013 zu unterschiedlich. Und der Personenverkehr ist nicht allein volkswirtschaftlich, insbesondere nicht nur durch den Arbeitsmarkt bestimmt, sondern er folgt auch sachfremden, gesellschaftlich unerw\u00fcnschten Gesichtspunkten. Das sieht man etwa daran, dass der Zuwanderungs\u00fcberschuss im Verh\u00e4ltnis zur EU w\u00e4hrend der Finanz- und Wirtschaftskrise zwar zur\u00fcckgegangen ist, aber dennoch auf sehr hohem Niveau geblieben ist (ca. 40\u2018000 Personen pro Jahr), w\u00e4hrend gleichzeitig zugewanderte Personen in Berufen mit niedrigem Lohnniveau \u00fcberproportional stark arbeitslos wurden. Der hohe, gesellschaftlich zum Teil unerw\u00fcnschte Zuwanderungs\u00fcberschuss l\u00e4sst die Bev\u00f6lkerungszahl auf unbestimmte Zeit stetig anwachsen. Der Frage, wohin das f\u00fchren soll, kann sich niemand verschliessen. Die Zuwanderung f\u00fchrt zu einer \u00dcbernutzung der Infrastrukturen und der nat\u00fcrlichen Ressourcen, zu Problemen der Integration usw. Personenfreiz\u00fcgigkeit ist unter den Umst\u00e4nden, wie sie heute im Verh\u00e4ltnis zwischen der Schweiz und der EU bestehen, auf Dauer nicht verkraftbar und darum keine nachhaltige Migrationspolitik.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Initiative spricht zweitens, dass sie den heute geltenden Vorrang von Personen aus der EU gegen\u00fcber anderen Ausl\u00e4ndern aufheben und stattdessen den Inl\u00e4ndervorrang festschreiben will. Wenn der Staat den Unternehmen \u00fcberhaupt Vorgaben machen soll, nach welchen Kriterien sie die Arbeitnehmer ausw\u00e4hlen m\u00fcssen \u2013 als Wirtschaftsliberaler hat man Bedenken gegen\u00fcber solchen Vorgaben \u2013, dann sind die bereits im Land Ans\u00e4ssigen gegen\u00fcber den noch nicht Ans\u00e4ssigen, also gegen\u00fcber <em>allen<\/em> Personen aus dem Ausland zu bevorzugen. Denn die bereits Ans\u00e4ssigen sind im Arbeitsmarkt und meistens auch gesellschaftlich integriert, sodass es sich rechtfertigt, nicht Ans\u00e4ssige erst einzustellen, wenn f\u00fcr eine bestimmte Stelle niemand zu finden ist, der sich bereits in der Schweiz aufh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Das dritte Argument zu Gunsten der Initiative ist die Einf\u00fchrung eines Kontingentssystems auch f\u00fcr das Asylwesen. Die bekannten Probleme, die in diesem Bereich bestehen, sind wesentlich auch Probleme, die mit der schieren Anzahl der zu bew\u00e4ltigenden F\u00e4lle zu tun haben. Eine quantitative Steuerung ist darum gerechtfertigt. Dabei k\u00f6nnen die Kontingente problemlos so festgelegt werden, dass die Schweiz ihre humanit\u00e4ren Verpflichtungen aufgrund des zwingenden V\u00f6lkerrechts erf\u00fcllen kann.<\/p>\n<h2>Was ist zu den Argumenten gegen die Volksinitiative zu sagen?<\/h2>\n<p>Gegen die Initiative wird angef\u00fchrt, dass die Schweiz auf qualifizierte Fachkr\u00e4fte aus dem Ausland angewiesen sei. Das ist tats\u00e4chlich so. Ohne die Zuwanderung dieser Fachkr\u00e4fte, aber auch ohne die nach wie vor starke Zuwanderung im Bereich der niedrigen Erwerbseinkommen w\u00e4re die Erfolgsgeschichte der Schweizer Wirtschaft in den letzten Jahren und insbesondere von 2004 \u2013 2008 nicht m\u00f6glich gewesen. Eine solche Zuwanderung und wirtschaftliche Entwicklung soll mit der Initiative aber auch gar nicht verhindert werden. Die Kontingente w\u00fcrden mit Blick auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen festgesetzt. Wenn sie nicht zu knapp bemessen sind, k\u00f6nnte die Zuwanderung in einem System mit Kontingenten w\u00e4hrend eines Aufschwungs so gross sein, wie wenn Personenfreiz\u00fcgigkeit best\u00fcnde. Wer die Initiative kritisiert mit dem Hinweis auf den Bedarf an Fachkr\u00e4ften aus dem Ausland, muss darum den Nachweis erbringen, dass der Aufschwung der Jahre 2004 \u2013 2008 mit einem System der kontrollierten Zuwanderung nicht m\u00f6glich gewesen w\u00e4re. In einem Abschwung oder in einer Krise k\u00f6nnte die Zuwanderung mit einem Kontingentssystem begrenzt werden, w\u00e4hrend sie unter dem Regime der Personenfreiz\u00fcgigkeit nicht gen\u00fcgend stark nachl\u00e4sst und es vor allem keine gen\u00fcgende R\u00fcckwanderung gibt.<\/p>\n<p>Gegen die Initiative wird weiter angef\u00fchrt, sie gef\u00e4hrde die bilateralen Beziehungen zur EU. Hierzu ist zuerst festzuhalten, dass das, was die Initiative will, dem Personenfreiz\u00fcgigkeitsabkommen widerspricht: hier freier, quantitativ und qualitativ unbegrenzter Personenverkehr mit Privilegierung von Personen aus der Schweiz und der EU, dort Kontingentierung mit Vorrang der Inl\u00e4nder gegen\u00fcber allen Ausl\u00e4ndern. Ein Ja zur Initiative w\u00fcrde aber nicht das Ende der guten Beziehungen mit der EU bedeuten. Die Schweiz steht seit dem EWR-Nein andauernd in bilateralen Verhandlungen mit der EU \u00fcber die verschiedensten Sachgesch\u00e4fte. In einem solchen Verhandlungsverh\u00e4ltnis kann der Personenverkehr als Gesch\u00e4ft wieder eingebracht werden, wo er dann im Verbund mit anderen Gesch\u00e4ften neu geregelt wird. Die Vertreter der EU werden auch nicht aus allen Wolken fallen, wenn die Schweiz erkl\u00e4rt, dass sie den Personenverkehr neu regeln will; dass die Personenfreiz\u00fcgigkeit Probleme verursacht, hat man in manchen EU-L\u00e4ndern auch festgestellt (so k\u00fcrzlich in Spanien, das mit Bezug auf die Zuwanderung aus Rum\u00e4nien die Ventilklausel angerufen hat). Schliesslich ist auch nicht anzunehmen, dass eine Neuverhandlung des Personenverkehrs zum Dahinfallen der \u00fcbrigen Vertr\u00e4ge der Bilateralen I f\u00fchren w\u00fcrde (obwohl dies, weil die verschiedenen Vertr\u00e4ge miteinander verbunden sind, theoretisch denkbar ist), denn die EU hat an etlichen dieser Vertr\u00e4ge selber ein grosses Interesse, namentlich am Landverkehrsabkommen.<\/p>\n<p>Schliesslich noch zum Argument, die Personenfreiz\u00fcgigkeit st\u00e4rke die Sozialwerke und ohne sie w\u00fcrde die AHV bereits rote Zahlen schreiben. Selbstverst\u00e4ndlich zahlen die zugewanderten Personen zurzeit mehr Beitr\u00e4ge ein, als sie Leistungen beziehen. Diese positive Bilanz wird sich aber, je nach Berechnung, in ca. 10 \u2013 20 Jahren in ihr Gegenteil wenden. So gesehen verschafft die Personenfreiz\u00fcgigkeit zwar eine Verschnaufpause bei der Reform der Sozialwerke; eine Zuwanderungspolitik, die n\u00f6tige Reformen verz\u00f6gert, ist aber gewiss keine nachhaltige Politik.<\/p>\n<p>Kontrollierte Zuwanderung heisst nicht Abschottung, sondern aktive Einflussnahme des Staates darauf, wer sich auf seinem Territorium aufh\u00e4lt. Sie ist f\u00fcr die Schweiz die bessere Migrationspolitik als die Personenfreiz\u00fcgigkeit. Darum sollte der Personenverkehr mit der EU neu geregelt werden, im Sinne einer kontrollierten Zuwanderung, wie sie bereits heute f\u00fcr Personen aus Drittstaaten gilt. Die damit verbundene vor\u00fcbergehende Unsicherheit in den bilateralen Beziehungen ist in Kauf zu nehmen, und allf\u00e4llige Nachteile in anderen Politikbereichen sind als Teil eines Verhandlungsergebnisses zu akzeptieren, wenn dieses insgesamt gut ist.<\/p>\n<p><strong>Beitrag hier:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"http:\/\/hans-ueli-vogt.ch\/politik\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2011\/09\/Weltwoche_HUV.pdf\">&#8222;Weltwoche&#8220; Nr. 38.11, S. 32 f. (PDF, 346 KB)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"http:\/\/hans-ueli-vogt.ch\/politik\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2011\/09\/bote110923_huv.pdf\">&#8222;Z\u00fcrcher Bote&#8220; vom 23. September 2011, S. 5 (PDF, 720 KB)<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In: &#8222;Weltwoche&#8220; Nr. 38.11 und &#8222;Z\u00fcrcher Bote&#8220; vom 23. 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