{"id":1314,"date":"2011-10-14T20:47:01","date_gmt":"2011-10-14T19:47:01","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hansuelivogt.ch\/?p=1314"},"modified":"2015-05-25T08:08:09","modified_gmt":"2015-05-25T06:08:09","slug":"unsere-direkte-demokratie-ist-in-gefahr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/hansuelivogt.ch\/politik\/unsere-direkte-demokratie-ist-in-gefahr\/","title":{"rendered":"Unsere direkte Demokratie ist in Gefahr"},"content":{"rendered":"<p><strong><em>In: &#8222;Der Z\u00fcrcher Bote&#8220; vom 14. Oktober 2011.<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Zur Schweiz geh\u00f6rt die direkte Demokratie: die M\u00f6glichkeit des Volkes, durch Initiativen und im Rahmen von Referenden direkt die Verfassung und die Gesetze mitzugestalten und allenfalls auch die Mitglieder der Regierung zu w\u00e4hlen. Die direkte Demokratie begrenzt die Macht der Regierung, wobei schon allein die Aussicht, mit einer Vorlage vor dem Volk bestehen zu m\u00fcssen, dazu beitr\u00e4gt, dass die Regierung sich am Volk ausrichtet. In einer direkten Demokratie werden die Entscheidungen von den unmittelbar Betroffenen gefasst. Damit wird gew\u00e4hrleistet, dass der Staat sich um die tats\u00e4chlichen Bed\u00fcrfnisse der B\u00fcrger k\u00fcmmert und mit seinen Mitteln haush\u00e4lterisch umgeht. Dank der direkten Demokratie ist die Macht im Staat auf viele K\u00f6pfe verteilt. Ein Einzelner oder eine Gruppierung kann in einer direkten Demokratie nicht uneingeschr\u00e4nkt herrschen. Und schliesslich f\u00fchrt die direkte Demokratie in aller Regel zu guten Entscheiden, weil in ihnen die Weisheit aller B\u00fcrger zum Ausdruck kommt: die Lebenserfahrung der Menschen, ihre Intuition, ihr Augenmass, ihre Sorgen und \u00c4ngste, ihre emotionale Bindung zur Heimat, ihre Vorstellungen von Anstand und Moral, ihre Sorge um die Umwelt und unsere Nachkommen.<\/p>\n<p>Angesichts all dieser Vorz\u00fcge der direkten Demokratie verwundert es nicht, dass noch heute t\u00e4glich auf der ganzen Welt Menschen mit der Forderung nach Demokratie auf die Strasse gehen. In der Schweiz hingegen wird auf leisen Sohlen, aber beharrlich und auf breiter Front gegen den direktdemokratischen Einfluss des Volkes gek\u00e4mpft.<\/p>\n<h2>Verfassungsgerichtsbarkeit<\/h2>\n<p>So will der Bundesrat die Verfassungsgerichtsbarkeit ausbauen. Wenn das Bundesgericht in einem konkreten Streitfall ein Bundesgesetz f\u00fcr verfassungswidrig h\u00e4lt (zum Beispiel die heutige Namensregelung im Eherecht, weil sie der Gleichbehandlung der Geschlechter widerspricht), soll das Bundesgericht \u2013 anders als heute \u2013 nicht an das Gesetz gebunden sein. Dieser Vorschlag leuchtet zun\u00e4chst durchaus ein: Die Verfassung steht \u00fcber den  <a href=\"http:\/\/4seohunt.biz\/rep\/pilotsofamerica.com\">pilotsofamerica.com<\/a> Gesetze n, und zudem ist sie demokratisch st\u00e4rker abgest\u00fctzt (weil ihr zwingend eine Mehrheit des Volkes zugestimmt hat, w\u00e4hrend  <a href=\"http:\/\/4seohunt.biz\/rep\/pilotsofamerica.com\">pilotsofamerica.com<\/a> Gesetze  vom Parlament erlassen werden und das Volk ihnen nur im Fall eines Referendums zuzustimmen braucht). Die Normen der Verfassung \u2013 angesprochen sind hier vor allem die Grundrechte \u2013 sind jedoch naturgem\u00e4ss offen formuliert und bed\u00fcrfen der Konkretisierung im Einzelfall. Es geht dabei um die Abw\u00e4gung von Interessen und damit um eine wertende Entscheidung. Gerade darum kann es vorkommen, dass das Parlament Gesetzesbestimmungen erl\u00e4sst, die es f\u00fcr verfassungskonform h\u00e4lt, die sich im Nachhinein aber als verfassungswidrig erweisen.<\/p>\n<p>Wenn nun Richter Bundesgesetze auf ihre Verfassungsm\u00e4ssigkeit hin \u00fcberpr\u00fcfen sollen, k\u00f6nnen auch sie nicht ohne eigene Interessenabw\u00e4gung und ohne eigene wertende Entscheidung beurteilen, ob eine Gesetzesbestimmung der Verfassung widerspricht. Sie m\u00fcssen ein Urteil f\u00e4llen, das zwar in rechtliche Argumente gekleidet ist, im Kern aber einen politischen Charakter hat, und heben gegebenenfalls den vom Parlament und allenfalls dem Volk getroffenen Entscheid auf. Eine solche Machtverschiebung vom Parlament und vom Volk hin zu ein paar wenigen Richtern ist abzulehnen.<\/p>\n<h2>V\u00f6lkerrecht als Schranke von Verfassungs\u00e4nderungen<\/h2>\n<p>Der Einfluss des V\u00f6lkerrechts auf unsere Rechtsordnung nimmt laufend zu. Hand in Hand mit dieser Entwicklung geht ein schleichender Abbau der demokratischen Mitwirkungsrechte des Volkes. Das zeigt sich beim zwingenden V\u00f6lkerrecht als Schranke von Verfassungsinitiativen, und zwar sowohl anl\u00e4sslich der Vorpr\u00fcfung der Initiativen als auch bei der Umsetzung nach ihrer Annahme. Als Beispiele zu nennen sind die Ausschaffungsinitiative, die Verwahrungsinitiative und die Minarett-Initiative. Die Schranke des zwingenden V\u00f6lkerrechts ist als solche unbestritten; sie steht schon heute in unserer Verfassung. Doch ist keineswegs klar, was zum zwingenden V\u00f6lkerrecht geh\u00f6rt und was die Tragweite gewisser v\u00f6lkerrechtlicher Normen ist. Zum Beispiel gibt es eine Tendenz unter den Staats- und V\u00f6lkerrechtlern, eine Kategorie des \u00abregionalen zwingenden V\u00f6lkerrechts\u00bb zu begr\u00fcnden, was dazu f\u00fchren k\u00f6nnte, dass ein grosser Teil der Normen der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK) als zwingendes V\u00f6lkerrecht unserer Verfassung vorgehen w\u00fcrde. Das zwingende V\u00f6lkerrecht ist somit nicht eine ein f\u00fcr alle Mal festgelegte Schranke; es gibt Tendenzen, sie auszubauen, womit die demokratischen Mitwirkungsrechte weiter eingeschr\u00e4nkt w\u00fcrden.<\/p>\n<h2>Vorrang des V\u00f6lkerrechts in der Rechtsprechung des Bundesgerichts<\/h2>\n<p>Der Einfluss des V\u00f6lkerrechts auf unsere Rechtsordnung w\u00e4chst aber auch, weil die Gerichte diesen Einfluss zulassen und sogar verst\u00e4rken. Auch diese Entwicklung findet fernab von einer direktdemokratischen Mitwirkung des Volkes statt. So ist das Bundesgericht schon l\u00e4nger dazu \u00fcbergegangen, Bundesgesetze im konkreten Anwendungsfall auf ihre Vereinbarkeit mit der EMRK zu \u00fcberpr\u00fcfen (womit es die EMRK in gewisser Weise \u00fcber die Verfassung hebt, da es zurzeit noch keine Verfassungsgerichtsbarkeit mit Bezug auf Bundesgesetze gibt). Die EMRK wird ihrerseits durch die Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte im Rahmen der Auslegung laufend weiterentwickelt. EMRK-Spezialisten r\u00e4umen ein, dass niemand 1974, als die Schweiz die EMRK ratifizierte, ahnte, was alles einmal aus diesem Staatsvertrag abgeleitet w\u00fcrde. Im Ergebnis steht nicht nur die EMRK, sondern auch die Rechtsprechung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes f\u00fcr Menschenrechte \u00fcber dem schweizerischen Bundesgesetzgeber.<\/p>\n<p>Auch das EU-Recht beeinflusst \u00fcber die Rechtsprechung der Gerichte unsere Rechtsordnung. Wenn der Schweizer Gesetzgeber aus eigenen St\u00fccken unsere Gesetze dem EU-Recht anpasst \u2013 was in manchen Bereichen sinnvoll ist \u2013, dann ber\u00fccksichtigt das Bundesgericht bei der Anwendung dieser Gesetze auch Weiterentwicklungen des EU-Rechts, die nach der \u00dcbernahme dieses Rechts eingetreten sind. Begr\u00fcndet wird dies damit, dass die mit der \u00dcbernahme des EU-Rechts angestrebte Rechtsangleichung nur dann erreicht wird, wenn unser Recht auch die sp\u00e4teren Entwicklungen in der EU mitmacht. Damit wird jedoch das schweizerische Gesetzgebungsverfahren umgangen.<\/p>\n<p>Die Volksinitiative \u00abStaatsvertr\u00e4ge vors Volk!\u00bb der AUNS will dem wachsenden Einfluss des V\u00f6lkerrechts mit einem Ausbau des Staatsvertragsreferendums entgegentreten. Staatsvertr\u00e4ge in wichtigen Bereichen sollen gem\u00e4ss der Initiative zwingend Volk und St\u00e4nden vorgelegt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<h2>Bilaterale III<\/h2>\n<p>In unmittelbarer Zukunft drohen schliesslich Einschr\u00e4nkungen der demokratischen Mitwirkungsrechte im Bereich der bilateralen Vertr\u00e4ge. Hier stehen \u2013 wenige Tage nach den Wahlen \u2013 Grundsatzentscheidungen zur Frage an, ob und wie genau die Schweiz auf die Forderung der EU nach einer Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen bei den sogenannten institutionellen Fragen eingehen soll. Es geht hier um die automatische \u00dcbernahme neuer EU-Vorschriften im Rahmen bestehender bilateraler Vertr\u00e4ge, um die einheitliche Auslegung der Vertr\u00e4ge und um die Einsetzung einer besonderen Beh\u00f6rde zur Beurteilung von Meinungsverschiedenheiten. Mit einer solchen Anbindung an das Rechtssystem der EU w\u00fcrden fast unweigerlich die direktdemokratischen Mitwirkungsrechte eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Der Kampf gegen den Abbau der direkten Demokratie geht in die entscheidende Runde. Im gegenw\u00e4rtigen Wahlkampf ist dieses Thema zu kurz gekommen; nicht zuletzt, weil die anstehende Diskussion \u00fcber einen weiteren Ausbau der bilateralen Beziehungen mit der EU offenbar gezielt bis nach den Wahlen unter dem Deckel gehalten werden sollte. Die SVP hat jedoch immer darauf hingewiesen, dass unsere direkte Demokratie in Gefahr ist und durch eine schleichende Anbindung an die EU und durch die \u00dcbernahme von immer mehr V\u00f6lkerrecht laufend weiter eingeschr\u00e4nkt wird. Schritt f\u00fcr Schritt geben wir die Vorz\u00fcge der direkten Demokratie preis. Es ist zu hoffen, dass dann, wenn in der politischen Diskussion offen \u00fcber den Abbau der direkten Demokratie verhandelt wird, gen\u00fcgend Vertreter der SVP in Bern ihre Stimme erheben k\u00f6nnen und das auch tun werden. <\/p>\n<p><strong>Beitrag hier:<\/strong> <a href=\"http:\/\/hans-ueli-vogt.ch\/politik\/wp-content\/uploads\/sites\/2\/2011\/10\/bote111014_hans-ueli_vogt_direkte_demokratie_in_gefahr.pdf\">bote111014_hans-ueli_vogt_direkte_demokratie_in_gefahr.pf<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Schweiz geh\u00f6rt die direkte Demokratie: die M\u00f6glichkeit des Volkes, durch Initiativen und im Rahmen von Referenden direkt die Verfassung und die Gesetze mitzugestalten und allenfalls auch die Mitglieder der Regierung zu w\u00e4hlen.<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_lightning_design_setting":[],"footnotes":""},"categories":[13],"tags":[],"class_list":["post-1314","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-nationalratswahlen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hansuelivogt.ch\/politik\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1314","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hansuelivogt.ch\/politik\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/hansuelivogt.ch\/politik\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hansuelivogt.ch\/politik\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hansuelivogt.ch\/politik\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1314"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/hansuelivogt.ch\/politik\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1314\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2259,"href":"https:\/\/hansuelivogt.ch\/politik\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1314\/revisions\/2259"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hansuelivogt.ch\/politik\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1314"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/hansuelivogt.ch\/politik\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1314"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/hansuelivogt.ch\/politik\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1314"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}