Das Geheimnis hinter dem Erfolgsmodell Schweiz

Vortrag gehalten am Dienstag, 9. Juni 2011, beim „Verein für aktive Senioren“.

Präsentation (PDF, 21 KB)

Nomination als Nationalratskandidat

Die SVP-Delegierten nominieren Christoph Blocher als Ständeratskandidat und verabschieden die Nationalratsliste 2011. Hans-Ueli Vogt erhält den Listenplatz 24.

Medienmitteilung der SVP des Kantons Zürich vom 24. Mai 2011 (PDF, 128 KB)

Unser Zürcher Erfolgsmodell für die Zukunft erhalten

In: „Züriberg“-Zeitung vom 5. Mai 2011.

Wer in Zürich – in einer der schönsten und reichsten Städte der Welt – lebt, wird nicht einfach alles schlecht finden und ändern wollen. Das Ziel muss es vielmehr sein, unser Erfolgsmodell für die Zukunft zu erhalten und die gesellschaftlichen Veränderungen im Bewusstsein um die eigenen Stärken zu meistern und sie zum eigenen Vorteil zu nutzen.

Zu diesem Erfolgsmodell gehört die Eigenverantwortung der Bürger. Wer auf sie baut, muss als Staat, als Kanton in die Bildung investieren: in die Ausbildung an der Volksschule, in die Berufslehre, in die Hochschulen. Der wirtschaftliche Erfolg eines Staates steht nachweislich in einem direkten Zusammenhang mit der Qualität des Bildungssystems. Bildung ist darum eine Staatsaufgabe (was nicht heisst, dass es nicht auch private Bildungseinrichtungen geben soll). Darum bin ich zum Beispiel gegen eine «freie Schulwahl» (wie sie eine Initiative fordert), denn die Volksschule muss so gut sein und so gut funktionieren, dass es keinen Grund gibt, nicht dort zur Schule zu gehen, wo man wohnt. Dieser Qualitätsanspruch setzt unter anderem voraus, dass Schulen auf der Basis der Leistung der Schülerinnen und Schüler selektionieren. Nur die Geeigneten sollen ins Gymnasium gehen und nur die Geeigneten sollen studieren. Leistung muss darum gemessen werden, in Form von Noten. Und es braucht Lehrerinnen und Lehrer, die den Mut und das Rückgrat haben, auf der Basis von Leistung zu selektionieren. Wenn diese Selektion funktioniert, dann brauchen wir uns um die Qualität unserer Ausbildung – und damit um einen zentralen Faktor unseres Erfolgs – keine Sorgen zu machen.

Beitrag hier: Unser_Zürcher_Erfolgsmodel.pdf

Wahl in den Kantonsrat am 3. April 2011

Vielen Dank für Ihre Stimme und Ihr Vertrauen. Ich werde mich im Kantonsrat für das Wohl des Kantons Zürich einsetzen.

Kantonsratswahlen_Danke_HUV

Bilaterale III, EWR II, EU – Vortrag am 22. März 2011

Orientierung im schweizerisch-europäischen Buchstaben- und Zahlensalat.

Vortrag von Hans-Ueli Vogt
Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich
Kantonsratskandidat SVP Zürich 7 und 8

am

Dienstag, 22. März 2011, 19.00 Uhr

im

Restaurant Elefant, Witikonerstrasse 279, 8053 Zürich

Die Vorstände der Kreisparteien SVP Zürich 7 und 8 freuen sich,
Sie an diesem Anlass willkommen zu heissen.

Flyer (PDF, 152 KB)

Bildung, Wohn- und Lebensraum – Eigenverantwortung

In: „Züriberg“-Zeitung vom 17. März 2011.

Der Erfolg und das Wohl von Stadt und Kanton Zürich liegen mir am Herzen. Hier bin ich aufgewachsen, und hierhin bin ich aus dem Ausland gerne wieder zurückgekehrt. Unser Erfolg und Wohlstand sind jedoch keine Selbstverständlichkeit. Sie gründen auf der Eigenverantwortung der Bürger und auf einem Staat, der sich auf sein Kerngeschäft beschränkt, dieses aber beherrscht. Gute Politik ist ständiges Nachdenken und Verhandeln über die Aufgabenverteilung zwischen Bürger und Staat.

Zum Kerngeschäft des Staates gehört die Ausbildung an der Volksschule. Sie muss den Schülern das im Beruf und im Leben notwendige Wissen und Können vermitteln, ihnen aufzeigen, dass es sich lohnt, sich anzustrengen, und sie sollte den Gemeinsinn und das Verantwortungsbewusstsein der jungen Menschen stärken. Lehrer müssen willens und in der Lage sein, eine entsprechend verantwortungsvolle Rolle zu übernehmen, und sie müssen sich auf diese Aufgabe konzentrieren können. Sie müssen so entlöhnt und von administrativen Aufgaben und Bevormundungen befreit werden, dass der Lehrerberuf die Besten anzieht. Die Bildung ist unser wertvollstes Gut! Wer auf die Eigenverantwortung der Bürger baut, muss sich für ihre Bildung einsetzen.

Zum Kerngeschäft des Staates gehört auch die Sorge um den gemeinsamen Wohn- und Lebensraum. Der Staat soll sich zum Beispiel für den öffentlichen Verkehr einsetzen, als Ergänzung zum Privatverkehr. Er muss die Sicherheit der Bürger gewährleisten. Und er darf dem Zustrom von immer mehr Menschen nicht tatenlos zusehen, denn unser Wohn- und Lebensraum wird das auf die Dauer nicht verkraften.

Die Sicherung unseres Wohlstandes gehört demgegenüber nicht zu den Aufgaben des Staates. Dafür ist jeder nach seinen Kräften selber verantwortlich, und dafür sorgen das Gewerbe und die Unternehmen. Damit sie ihre Eigenverantwortung wahrnehmen – der Einzelne für seine Familie sorgt und die Unternehmen Arbeitsplätze schaffen –, müssen alle möglichst viel von dem, was sie verdienen, für sich behalten können. Tiefe Steuern – verbunden mit den demokratischen Mitwirkungsrechten des Volkes – sind die besten Garanten für einen schlanken Staat und die Freiheit der Bürger. «Mehr Freiheit, weniger Staat» stand auf den Wahlplakaten, die ich als Kind bestaunte – für diese offenbar schon fast ewige Wahrheit setze ich mich in der SVP ein.

Beitrag hier: Bildung_Wohn_Lebensraum_Eigenverantwortung.pdf

SVP-Studententreff zur Abzocker-Initiative

Würde eine Abkehr vom liberalen Gesellschaftsrecht zu einer Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schweiz führen, oder ist eine Stärkung der Aktionärsrechte notwendig, um exzessive Managerboni einzudämmen?

Diskutiere am Mittwoch, den 16. März 2011, ab 18:00 Uhr, im Restaurant Oberhof (Zürichbergstrasse 24, 8032 Zürich) über dieses spannende Thema mit

NR Ruedi Noser
(Unternehmer, FDP/ZH)

Cedric Wermuth
(JUSO, Vize-Präsident SP Schweiz)

Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt
(Dozent für Wirtschaftsrecht an der UZH, Kantonsratskandidat SVP)

Flyer (PDF, 47 KB)

NZZ: Die Schweiz – ein demokratischer Musterstaat

In: NZZ vom 22. Februar 2011.
Ein neues „Demokratiebarometer“ von Forschern der Universität Zürich und des Wissenschaftszentrums Berlin hat die Schweiz als bloss mittelmässige Demokratie abqualifiziert. Dies stösst im Land der Direktdemokratie auf Unverständnis und Kritik.

Die Schweiz – ein demokratischer Musterstaat

Steht der Befund einer Studie, die Schweizer Demokratie sei nur Mittelmass, im Widerspruch zum schweizerischen Selbstverständnis? Nein, der pragmatische Ausgleich zwischen konkurrierenden Prinzipien war immer ein Gebot der Willensnation.

Demokratie ist ein politisches Leitbild, dessen Kerngehalt eine Aussage zur Machtverteilung und -ausübung im Staat ist: Alle Macht geht von den Bürgern aus, und das gesamte Tun eines Staates, namentlich einer von den Bürgern eingesetzten Regierung, muss sich auf die Herrschaft der Bürger im Verband zurückführen lassen. Das ist der historische Kern der Demokratie. Das ist auch die Forderung, die heute noch täglich von Menschen auf der ganzen Welt mit dem Ruf nach Demokratie erhoben wird. Und das ist gemeint, wenn der Begriff mit dem schweizerischen Staats- und Selbstverständnis in Verbindung gebracht wird: die Herrschaft der Bürger als Element eines genossenschaftlichen Staatsverständnisses, die Absage an Könige und allmächtige Zentralverwaltungen.
In der wissenschaftlichen und politischen Diskussion ist dieser Demokratiebegriff (von der Studie als „minimalistisch“ apostrophiert) mit vielen andern Prinzipien und Postulaten angereichert worden. Mit der neuzeitlichen Begründung der Demokratie – der Würde des Individuums – sind besonders die Menschenrechte zu einem Element der Demokratie geworden. Und zum Demokratiebegriff gehören immer mehr auch Anliegen wie Rechtsstaat, Solidarität und Sorge um die Umwelt.
Der Einbezug dieser Anliegen in den Demokratiebegriff und damit in die Messung von Demokratie ist jedoch problematisch. Wer die Gemengelage von Prinzipien, Postulaten und Anliegen um den Demokratiebegriff herum in ihrer Gesamtheit anhand von rund 100 Indikatoren beurteilen will, muss sich kritische Fragen zu den implizierten Zusammenhängen gefallen lassen. Der erste Fragenkomplex betrifft Zusammenhänge zwischen verschiedenen Prinzipien der Machtausübung im Staat:

Demokratie und Gewaltenteilung

Bei der Gewaltenteilung erhält die Schweiz eine schlechte Demokratie-Note. Gewaltenteilung ist jedoch nicht einfach ein Element der Demokratie, ihre angeblich geringe Ausprägung nicht einfach ein Minus an Demokratie. Gewaltenteilung ist ein eigenständiger Grundsatz, der eine funktionsgerechte Aufgabenverteilung im Verband und ein System von Ausgleich und Kontrolle im Verhältnis zwischen den Funktionsträgern verlangt. Sie kann eine Beschränkung demokratischer Mitwirkungsformen erfordern. Dass das Parlament den Bundesrat nicht jederzeit abwählen kann, dient der Stabilität des Bundesrates und der Kontinuität bei der Betreuung der Geschäfte, also einer funktionsfähigen Exekutive. Bei der Verwirklichung von Demokratie geht es eben nicht um ein Maximum, sondern das Optimum an demokratischer Mitwirkung.

Demokratie und Rechtsstaat

Auch bei der Rechtsstaatlichkeit schneidet die Schweiz nur mittelmässig ab. Doch auch der Rechtsstaat ist nicht einfach ein Element der Demokratie, sondern ein in mancher Hinsicht mit ihr konkurrierendes Prinzip unseres Staatswesens, mit dem die demokratische Macht der Mehrheit durch die Herrschaft des Rechts beschränkt wird. Umgekehrt kann das Demokratie-Leitbild seinerseits zu Beschränkungen des Rechtsstaatsprinzips führen. So kann man die fehlende Verfassungsgerichtsbarkeit mit Bezug auf Bundesgesetze nicht einfach als Mangel an Demokratie ansehen. Vielmehr ergibt sich diese (allfällige) Unvollkommenheit des Rechtsstaats auch aus Demokratie-Erwägungen: Die vom Volk direkt gewählten Parlamentarier haben eine höhere demokratische Legitimation als die indirekt, durch die Parlamentarier gewählten Bundesrichter.

Der zweite Komplex kritischer Fragen betrifft einzelne Demokratie-Indikatoren und deren Würdigung unter Demokratie-Gesichtspunkten:

Warum ist Professionalität als Bedingung für ein Richteramt ein positives Kriterium für Demokratie?

Unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkt ist Professionalität von Richtern gewiss eine wichtige Forderung. In manchen Rechtssystemen ist indessen der Einbezug der „gewöhnlichen Bürger“ in die Tätigkeit der Judikative (als Richter oder Geschworene) ein Mittel, um das demokratische Element – Nähe der Rechtsprechung zu den Problemen und Anschauungen der Bürger – auch in der dritten Staatsgewalt zur Geltung zu bringen. Eine professionelle Richterschaft bedeutet nicht einfach mehr Demokratie; sie bedeutet, wenn man die Rechtsprechung anschaut, möglicherweise auch ein Minus an Demokratie.

Warum ist die beschränkte Amtsdauer der Richter ein Demokratiemangel?

Tausende von Seiten sind zur Frage geschrieben worden, ob Richter auf Lebenszeit, für eine einmalige, lange Amtsdauer oder immer wieder von neuem für eine kürzere Amtsdauer gewählt werden sollen – mit unterschiedlichen Antworten. Eine eindimensionale Würdigung dieses Kriteriums unter Demokratie-Gesichtspunkten ist verfehlt.

Warum ist die geringe effektive Nutzung des Demonstrationsrechts ein Demokratiemangel?

Ist die Annahme verwegen, dass es unserem Land insgesamt gut geht und seine Bürger – auch die Minderheiten – darum keinen Anlass haben, ihr Demonstrationsrecht häufiger zu nutzen?

Das schweizerische Staatssystem gründet auf verschiedenen Prinzipien, die sich wechselseitig bedingen und begrenzen. Die Herrschaft der Bürger hat nicht zu einer dogmatischen, lupenreinen Verwirklichung eines einzelnen Prinzips, auch nicht des Demokratieprinzips, geführt. Der pragmatische Ausgleich zwischen konkurrierenden Prinzipien war immer ein Gebot der in ihrer Vielfalt mit sich ringenden Willensnation. In diesem Umgang mit den Prinzipien der Machtausübung im Staat steckt mehr demokratisches Gedankengut als – in der Studie ebenfalls Indikatoren der Demokratie – in einem hohen Import ausländischer Zeitungen und der Mitgliedschaft in Tierschutzorganisationen.

NZZ-Beitrag: hier als PDF herunterladen