Politische Themen

Die Krux mit dem Völkerrecht

Die SVP See-Gaster lud zum Podium über die Selbstbestimmungsinitiative. Die St.Galler SP-Nationalrätin Claudia Friedl und Hans-Ueli Vogt, Zürcher SVP-Nationalrat und geistiger Vater der Initiative, debattierten in Schmerikon über Schweizer Recht und fremde Richter.

Ganzer Artikel lesen

TagesAnzeiger: Herr Vogt macht ein Gesetz

Wenn Sachverstand mit Parteipolitik kollidiert: SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt steht hinter dem Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative. Dafür muss er jetzt büssen.

Zum ganzen Artikel

Echo der Zeit: Der «untypische SVPler»

Hinter der SVP-Initiative «Landesrecht vor Völkerrecht» steht Hans-Ueli Vogt. Der Wirtschaftsrechtler sitzt seit drei Jahren im Nationalrat. Mit der Debatte über das Volksbegehren gerät er ins Rampenlicht, obwohl er dieses sonst eher meidet.

Beitrag hören

Watson: Der einsame SVPler: Ein Vogt kämpft gegen die fremden Richter

Ein brillanter Aussenseiter – so beschreiben Weggefährten Hans-Ueli Vogt. Eigentlich hätte der Vater der Selbstbestimmungsinitiative in diesen Tagen seinen grossen Auftritt. Doch die Begeisterung für seine Initiative ist in der SVP merklich abgekühlt.

Ganzer Artikel lesen

Basler Zeitung: Unsere Verfassung ist nicht verhandelbar

Die Selbstbestimmungs-Initiative bringt die grundlegendste aller politischen Fragen aufs Tapet: Wer macht in der Schweiz die Gesetze? Wer bestimmt, was bei uns gilt? Die Initiative gibt darauf eine klare Antwort: Volk und Stände.

Lesen Sie den ganzen Artikel: online oder als PDF

Für eine sichere Schweiz mit einer starken Milizarmee

Zuerst erschienen unter svp.ch

Wir leben in einer unsicheren, gefährlichen Zeit. Es gibt in Europa bewaffnete Konflikte (Einmarsch von Russland in der Ukraine). Terroranschläge in europäischen Städten werden langsam zur Normalität. Wer glaubt, die Schweiz sei diesbezüglich ein sicherer Ort, träumt. Cyberangriffe auf Unternehmen, Spitäler oder Versorgungsbetriebe können unser Alltagsleben zum Stillstand bringen; Betriebsausfälle über längere Zeit würden zu Unruhen führen. Soziale Konflikte, vor allem aufgrund der Migrationsströme nach Europa und der hohen Jugendarbeitslosigkeit in vielen Ländern, sind Zeitbomben. Der „ewige Friede“ und das „Ende der Geschichte“ sind und bleiben Menschheitsträume.

Die Armee spielt bei der Gewährleistung der Sicherheit unseres Landes und bei der Verteidigung der Bevölkerung gegen Angriffe von innen oder aussen eine zentrale Rolle. Gleichzeitig gibt es immer mehr Aufgaben, bei denen die Armee im Rahmen ihres subsidiären Auftrages zum Einsatz kommen soll: Unterstützung des Grenzwachtkorps, Unterstützung der Polizei, Schutz bei Grossveranstaltungen, Bewachung und Sicherung kritischer Infrastrukturen. Die Armee hat in verschiedenen europäischen Städten bei der Gewährleistung der Sicherheit im Nachgang zu Terroranschlägen eine bedeutende Rolle gespielt.

Trotz ihrer Notwendigkeit und trotz ihres verfassungsmässigen Auftrages, Krieg zu verhindern und das Land und seine Bevölkerung zu verteidigen, hat die Schweizer Armee in den letzten rund dreissig Jahren einen eigentlichen Niedergang erlebt. Ich bezweifle, ob heute in unserem Land der Wille, selber für die Sicherheit von Land und Leuten zu sorgen, noch genügend stark ist. Meine Zweifel betreffen die Verantwortlichen der Armee, die Politik und Teile der Bevölkerung gleichermassen. Die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte zeigen den Niedergang auf:

  1. Aus einer Armee mit einem Bestand von einst mehr als 600‘000 (Armee 61) bzw. 400‘000 Angehörigen (Armee 95) wurde mit dem vorläufig letzten Schritt im Schrumpfungsprozess im Rahmen der WEA (Weiterentwicklung der Armee) eine Armee von noch 140‘000 Angehörigen. Dass wesentliche Teile des Armeeauftrages schlicht nicht erfüllt werden können, wenn der nötige „manpower“ nicht vorhanden ist, wird unter den Tisch gewischt. Dabei fällt die Schrumpfung der Armee umso mehr ins Gewicht, als gerade die angesichts moderner Bedrohungsformen wichtiger werdende Bewachung und Sicherung bedeutender Objekte (Infrastruktureinrichtungen, Hauptachsen des Strassen- und des Schienenverkehrs) nun einmal in erster Linie Personal erfordert.
  2. „Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten.“ So steht es in unserer Bundesverfassung. Die Militärdienstpflicht von Schweizer Männern gibt es heute aber nur noch auf dem Papier. Heute besteht, wie Korpskommandant Baumgartner in einem Interview in der NZZ vom 22. Februar 2017 gesagt hat, „de facto Wahlfreiheit“ zwischen Militär- und Zivildienst. Das führt dazu, dass die Armee sogar die für ihren dezimierten Bestand nötigen Leute – 18‘000 Rekruten pro Jahr – nicht mehr rekrutieren kann. Jedes Jahr entscheiden sich 3‘000 junge militärdiensttaugliche Männer für den Zivil- statt den Militärdienst. Nicht wegen eines unüberwindbaren Gewissenskonflikts, wie es früher hiess, sondern weil sie es einfach so wollen. In Wirklichkeit ist es heute so, dass der Bestand der Armee deren Auftrag bestimmt; dabei sollte es umgekehrt sein.

Das faktische Ende der Militärdienstpflicht hat jedoch Auswirkungen, die über den Bestand der Armee hinausgehen. Das Bewusstsein in der Schweizer Bevölkerung, dass es ein Gebot der Verantwortung und Solidarität, aber auch eine Bürgerpflicht ist, im Notfall zusammen für die Sicherheit unseres Landes und seiner Leute zu kämpfen, dieses Bewusstsein geht verloren. Die Armee verliert ihre Verankerung in der Bevölkerung. Wenn allerdings sogar die obersten Verantwortlichen der Armee sagen, man müsse den Militärdienst attraktiver machen, damit die jungen Männer sich für ihn statt für den Zivildienst entscheiden, dann zeigt das, dass das Bewusstsein, dass Militärdienst eine Bürgerpflicht ist, auch in der Armee selber nicht mehr vorhanden ist. Wie sollen junge Menschen davon überzeugt sein, dass sie der Armee und damit dem Staat zu dienen haben, wenn die Verantwortlichen der Armee selber nicht mehr daran glauben?

Dass viele Grossunternehmen und damit bedeutende Arbeitgeber von ausländischen Aktionären und Geschäftsleitungen kontrolliert werden, hat auf der anderen Seite zur Entfremdung zwischen Wirtschaft und Armee beigetragen. Die frühere, viel gescholtene „Verfilzung“ zwischen Wirtschaft und Armee – die Sekretärin des Generaldirektors schrieb für ihn die Tagesbefehle – bedeutete auch, dass die Wirtschaft ihren Beitrag zur Durchsetzung der Militärdienstpflicht leistete. Den Wirtschaftsführern von heute ist in Erinnerung zu rufen, dass Schweizer Lehrlinge und Hochschulabsolventen nicht nur gut ausgebildet sind, sondern dass sie mit dem Militärdienst auch zur Sicherheit des Landes beitragen – immerhin ein Standortfaktor, von dem auch die Unternehmen profitieren.

  1. Die in Armee, Politik und Teilen der Bevölkerung abnehmende Bereitschaft, im Ernstfall für die Sicherheit von Land und Leuten zu kämpfen, zeigt sich auch bei den Ausgaben für die Armee. Diese sind seit Beginn der 90er-Jahre bis vor etwa zehn Jahren kontinuierlich gesunken und verzeichnen immerhin seither einen minimen Anstieg. Ihr Anteil am Bruttoinlandprodukt (BIP) hat sich seit 1990 jedoch praktisch halbiert. Bei wachsender Leistungsfähigkeit unserer Gesellschaft (und noch stärker wachsenden Steuereinnahmen) ist die Verteidigungsbereitschaft auf die Hälfte gesunken. Dabei sollte ein leistungsfähiges Land seine Leistungsfähigkeit auch bei der Landesverteidigung unter Beweis stellen. Auch der Anteil der Ausgaben für die Landesverteidigung am gesamten Bundeshaushalt ist eingebrochen. Wir geben immer mehr Geld aus, aber in erster Linie immer mehr Geld für anderes als unsere Sicherheit (vor allem für die soziale Wohlfahrt). Die anstehende Modernisierung der Luftwaffe (neue Kampfflugzeuge, BODLUV) und der enorme mittelfristige Erneuerungsbedarf bei den Bodentruppen (Panzer, Artillerie) sind mit den jetzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln nicht zu meistern. Doch auch hier, wie beim Armeebestand, scheint nicht mehr der Auftrag zu bestimmen, welche Mittel nötig sind, sondern der Auftrag richtet sich nach den bereitgestellten Mitteln.

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Entwicklungen hat sich eine kleine Arbeitsgruppe aus Vertretern aus Armee und Politik vor knapp zwei Jahren den Auftrag erteilt, mit geeigneten politischen Mitteln die Abschaffung der Armee auf kaltem Weg – durch Entzug der finanziellen und personellen Mittel – zu stoppen. Ein erster Schritt sind zwei parlamentarische Initiativen, die Nationalrat Werner Salzmann (SVP, Bern) und der Schreibende in der vergangenen Herbstsession unter dem gemeinsamen Titel „Für eine sichere Schweiz mit einer starken Milizarmee“ eingereicht haben. Damit wird eine genügende und langfristige Finanzierung der Armee (durchschnittlich 1,0 Prozent des BIP) und die Durchsetzung der Militärdienstpflicht (keine freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst) verlangt – nachstehend die Links zu den Initiativen.

Dass gemäss einer Studie der ETH Zürich die Schweizer Bevölkerung mehr als jemals in den letzten 20 Jahren einsieht, dass wir eine Armee brauchen, ist erfreulich. Diese Einsicht ist für sich allein jedoch nichts wert, solange sie sich nicht in der Bereitstellung der Mittel – finanzielle, betriebliche und personelle – niederschlägt, die die Armee braucht, damit sie ihren Auftrag erfüllen kann.

Die parlamentarischen Initiativen im Detail:

>> Für eine sichere Schweiz mit einer starken Milizarmee: Die Armee muss genügend und langfristig finanziert sein (von Werner Salzmann, BE)

>> Für eine sichere Schweiz mit einer starken Milizarmee: Durchsetzung der Militärdienstpflicht (von Hans-Ueli Vogt, ZH)

BernerZeitung: „Herr Vogt, ist ein heimlicher Staatsstreich der Elite im Gang?“

Interview in der BernerZeitung: http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/herr-vogt-ist-ein-heimlicher-staatsstreich-der-elite-im-gang/story/14491285

 

Die Selbstbestimmungsinitiative kommt frühestens Ende 2018 an die Urne. Doch bereits jetzt steht die Front gegen die SVP. Hans-Ueli Vogt ist der geistige Vater des Begehrens. Im Interview stellt sich der Zürcher SVP-Nationalrat und Rechtsprofessor der Kritik.

Herr Vogt, die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative (SBI) schiessen schon aus allen Rohren. Überrascht Sie das?
Hans-Ueli Vogt: Anfangs hat es mich tatsächlich überrascht. Die Initiative fordert ja nichts Spektakuläres. Sondern nur eine Rückkehr zu dem, was hierzulande bis vor kurzem galt.

Das ist die Untertreibung des Jahres.
Warum? Die Initiative ist nichts anderes als eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesgerichts von 2012 zur Ausschaffungsinitiative. Es besagt, dass bei einem Konflikt zwischen Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) und unserer Verfassung die EMRK Vorrang habe. Mit anderen Worten: dass das nicht zwingende Völkerrecht der Verfassung vorgehe. Bis dahin war es umgekehrt, wie der Bundesrat noch 2010 bestätigt hat. Und dahin wollen wir mit der SBI zurück.

Ihre Gegner erkennen in der SBI eine Mogelpackung, die den Grundrechtsschutz, die Interessen der Wirtschaft und den Rechtsstaat angreife.
Die SBI ist keine Mogelpackung. Es geht um die einfache Frage: Wer bestimmt, was bei uns gilt? Im besagten Urteil hat das Bundesgericht die Direktive ausgegeben: Das Parlament hat sich bei der Umsetzung von Volksinitiativen in erster Linie an das nicht zwingende Völkerrecht zu halten. Wir aber sagen: Das Parlament hat sich in erster Linie an die Verfassung zu halten.

Das ist nur die halbe Wahrheit. Die SBI will auch die Praxis des Bundesgerichts ändern, an der sich die SVP stört.
Das Bundesgericht hat in den letzten 22 Jahren mit seiner Rechtsprechung das Verhältnis zwischen Völkerrecht und nationalem Recht immer mehr abgeändert. In immer mehr Facetten hat es dem internationalen Recht den Vorrang eingeräumt – am Ende sogar dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) mit der EU gegenüber einem Umsetzungsgesetz zur Masseneinwanderungsinitiative (MEI).

Teilen Sie das Misstrauen Ihrer Partei gegen unsere Richter?
Wenn Richter fundamentale staatspolitische Fragen eigenmächtig entscheiden, ist zumindest Skepsis angebracht. Denn dafür sind in unserem Land Volk und Stände zuständig – nicht Gerichte.

Die Alternative wäre ein Verfassungsgericht.
Sehen Sie, genau das ist der springende Punkt. Die Befürworter eines Verfassungsgerichts haben es trotz diverser Anläufe nie geschafft, eine solche Kontroll­instanz bei uns politisch durchzubringen. Als Ersatz dafür haben sie nun dem Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg diese Funktion eingeräumt. Dieses Vorgehen ist unredlich.

Und müssen wir darum in Ihren Augen auch raus aus der EMRK?
Nein, das ist nicht das Ziel . . .

Was denn sonst?
Es geht darum, dass unser Parlament sich nicht weigern darf, Volksinitiativen umzusetzen, weil sie angeblich der EMRK widersprechen. Und darum, dass die Schweiz ein Strassburger Urteil nicht umsetzen muss, wenn dieses im Widerspruch zu unserer Verfassung steht.

Die Schweiz soll also die EMRK brechen, aber nicht kündigen.
Es kann und darf selbstverständlich nicht sein, dass die Schweiz wegen eines Widerspruchs in einem einzelnen Urteil von Tausenden aus dem ganzen Vertragswerk aussteigt. Das wäre doch Irrsinn. Die EMRK ist ein Pfeiler der Schweizer Aussenpolitik.

Aber trotzdem nehmen Sie die Kündigung in Kauf.
Wir haben im Initiativtext ganz bewusst geschrieben, dass die Kündigung von internationalen Verträgen nur «nötigenfalls» erfolgen soll. Die SBI verlangt ja auch nicht den WTO-Austritt wegen eines Widerspruchs in einer einzelnen Vorschrift über den Import von Lebensmitteln. Dass wir das nicht wollen, war von Anfang an klar.

Völlig unklar ist indes, was ­«nötigenfalls» heissen soll.
Es bedeutet, dass im Einzelfall zu prüfen ist, ob eine Kündigung verhältnismässig und erforderlich ist. Die Schwere des Widerspruchs muss abgewogen werden gegen den Nutzen, beim Vertrag weiterhin dabei zu sein.

Dieses Mal will die SVP also keinen Automatismus.
Ganz genau. Bei der Durchsetzungsinitiative hat man uns vorgeworfen, der Automatismus bei der Ausschaffung krimineller Ausländer sei eine Selbstschussanlage. Jetzt fordern wir bei der SBI Verhältnismässigkeit – und wieder schreien alle auf.

Weil Sie damit wissentlich Umsetzungsprobleme und Rechtsunsicherheit provozieren.
Ach was! Eine allgemein geltende Rechtsnorm kann den konkreten Einzelfall nie adäquat erfassen. Deshalb braucht es einen Ermessensspielraum. Hätten wir die automatische Kündigung bei einem einzigen, noch so kleinen Widerspruch verlangt, hätten alle gesagt, das sei völlig unverhältnismässig.

Und wer entscheidet, ob ein schwerer Konflikt mit der ­Verfassung vorliegt und die Kündigung eines Vertrags nötig ist?
Wenn das Parlament im Gesetzgebungsverfahren einen Widerspruch zwischen einem Staatsvertrag und der Verfassung feststellt, dann muss es auch die ­Abwägung vornehmen, ob eine Kündigung erforderlich ist – sofern vorgängig Nachverhandlungen scheitern oder nicht möglich sind.

Das Parlament ist aber nicht in jedem Fall zuständig, oder?
Wer für die Kündigung von Staatsverträgen zuständig ist, ob das Parlament oder der Bundesrat, ist in der Rechtslehre umstritten. Es laufen zurzeit auch politische Bestrebungen, die Frage zu klären. Das hat aber alles nichts mit der SBI zu tun.

Ihre Initiative suggeriert, dass Nachverhandlungen kein Problem seien. Sie wissen, dass das nicht stimmt.
Bilaterale Verträge sind veränderbar, wenn die beiden Seiten sich einigen können. Aber Sie sprechen ein Grundproblem an, das es tatsächlich gibt: Bei multilateralen Verträgen und damit weiten Teilen des Völkerrechts sind Nachverhandlungen nicht möglich. Denn faktisch lassen sie sich nicht mehr abändern. Wenn aber etwas in die falsche Richtung läuft, muss man es korrigieren – wenn nötig durch Kündigung des betreffenden Vertrages.

Ein Konflikt zwischen Staatsvertrag und Verfassung ist oft schwer auszumachen. Das wird dazu führen, dass es vermehrt zu Konstellationen wie bei der MEI kommt, die Ihre Partei dann ausschlachten kann.
Es geht bei der SBI doch nicht um billige Parteipolitik!

Von billig war nicht die Rede.
Die SBI würde Klarheit schaffen. Würde sie angenommen, hiesse das: Besteht bei der Umsetzung einer Initiative ein Konflikt mit einem Staatsvertrag, der mit Nachverhandlungen nicht beseitigt werden kann, dann ist die Kündigung des Staatsvertrages die gewollte Konsequenz des Volksentscheids. Auf diese Konsequenz wird man im Abstimmungskampf natürlich hin­weisen.

Meinen Sie damit einen Fall wie die MEI?
Ja, bei der MEI gab es einen klaren Konflikt mit dem FZA, den auch niemand bestritten hat: Freizügigkeit und Zuwanderungssteuerung – das ist ein fundamentaler Widerspruch im Kern. Und ohne FZA-Anpassung lässt sich ein solcher Widerspruch nur beseitigen, wenn man das Abkommen kündigt.

Wäre es der SVP um Klarheit ­gegangen, hätte sie den Kündigungsauftrag doch einfach in die MEI schreiben können. Das ist bei jeder Initiative möglich, dazu braucht es keine SBI.
Falsch. Als die MEI formuliert wurde, ging man eben noch davon aus, dass ein Verfassungsauftrag über einem Staatsvertrag steht – und Bundesrat und Parlament darum alles Nötige tun müssen, um den Verfassungsauftrag umzusetzen. Dazu hätte nach gescheiterten Verhandlungen auch die Kündigung gehört, damit das FZA nicht verletzt wird.

Jetzt wollen SVP und Auns eine Initiative gegen die Personenfreizügigkeit lancieren, von der erst Varianten bekannt sind. Sind Sie für eine klare Frage mit klar deklarierter Kündigung?
Dazu habe ich mir noch keine abschliessende Meinung gebildet.

Sie gelten als brillanter und präziser Jurist. Befürchten Sie nicht, dass die SBI Ihrem akademischen Ruf schadet?
Dafür sehe ich keinen Grund. Erstens haben Generationen von Schweizer Juristen Staatsrecht mit einem Standardlehrbuch gelernt, in dem es wörtlich heisst: Im Verhältnis von Verfassung und Staatsverträgen gebührt der Verfassung Vorrang. Diesem Grundsatz soll die SBI wieder Geltung verschaffen.

Und zweitens?
Zweitens stehe ich für meine Überzeugung ein. Ich setze mich dafür ein, dass die Bürger in diesem Land das letzte Wort haben. Wenn das meinem Ruf schadet, dann nehme ich das in Kauf.

Sie würden als Wirtschaftsjurist im Völkerrecht herumstochern, monieren Ihre Kollegen.
Dann hätten also bei der Zweitwohnungsinitiative auch nur Besitzer von Zweitwohnungen mitreden sollen? Wohl kaum. Natürlich bin ich kein Staats- oder ­Völkerrechtler. Aber die Kollegen enervieren sich darüber doch nur, weil sie genau wissen, dass ich trotzdem etwas von der Materie verstehe. Ich komme von aussen und lege den Finger auf einen wunden Punkt. Denken Sie wirklich, dass es jemand aus dem inneren Zirkel der Experten auf diesem Gebiet gewagt hätte, auf diesen Missstand hinzuweisen?

Die Kritik ist auch inhaltlich. So verletze die SBI elementare Grundsätze wie etwa Treu und Glauben: Was abgemacht ist, gilt.
Die SBI sagt nichts anderes. Natürlich ist die Schweiz an abgeschlossene Verträge gebunden: Pacta sunt servanda. Wenn sie sich nicht mehr daran halten will, muss sie nachverhandeln oder sonst kündigen. Tut sie das nicht, trägt sie die Folgen des Vertragsbruchs. Das bleibt unbestritten, hat aber nichts damit zu tun, wie die Schweiz intern mit einem Konflikt zwischen Staatsvertrag und eigener Verfassung umgeht. Hier kann sie sehr wohl die Verfassung voranstellen. Das tut übrigens auch Deutschland, fast alle grossen Staaten auf dieser Welt handhaben das so.

Dann liegen also ausser Ihnen alle Experten falsch.
Die Experten sind hauptsächlich Professoren für Staatsrecht. Staatsrecht ist jener Bereich, in dem politische Wertungen am deutlichsten durchdringen. Dass Professoren ihre Meinung öffentlich äussern, ist legitim.

Aber?
Man muss sich besonders bei Staatsrechtlern bewusst sein, dass in ihren fachlichen Äusserungen immer auch ihre politischen Anschauungen zum Ausdruck kommen. Und die direkte Demokratie ist leider vielen Staatsrechtlern ein Dorn im ­Auge.

Um die komplexe SBI überhaupt fassbar zu machen, behauptet die SVP auch, es sei ein heim­licher Staatsstreich der Elite gegen das Volk im Gang. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein.
Es geht darum, dass die Stimmbürger in der direkten Demokratie jede Frage an sich ziehen und entscheiden können. Das wollen wir mit der SBI erhalten. Es ist fundamental wichtig, dass die Bürger eingreifen können, wenn die politische Elite in die falsche Richtung marschiert.

Müssen Sie nicht lachen, wenn Sie so von der Elite sprechen?
Nein, überhaupt nicht.

Sie verkörpern die Elite in Reinkultur.
Das heisst aber nicht, dass ich blind bin dafür, was passiert. Die direkte Demokratie ist wichtig als Korrektiv gegenüber Fehlentwicklungen im politischen System. Nehmen wir das Strafrecht, das seit Jahrzehnten fast nur noch auf Resozialisierung ausgerichtet ist. Den Gedanken der Bestrafung und Sühne haben Politik und Gerichte zurückgedrängt – und das Volk hat mit diversen Initiativen zum Ausdruck gebracht, dass es diese Verschiebung nicht will. Dieses Korrektiv wird ausgeschaltet, wenn Volksentscheide nicht umgesetzt werden.

Ich frage Sie direkt: Ist in der Schweiz ein heimlicher Staatsstreich der Elite im Gang?
Das ist nicht meine Ausdrucksweise. Ich habe versucht, in meinen Worten zu sagen, worum es geht.

Aber Ihre Partei und namentlich Christoph Blocher verkaufen die SBI so – und Sie tragen dieses PR-Märchen mit.
Noch mal: Die politisch Verantwortlichen treiben in diversen Bereichen Entwicklungen voran, die immer weniger mit den Anschauungen und Bedürfnissen weiter Teile der Bevölkerung zu tun haben. Dahinter muss nicht einmal böse Absicht stecken . . .

Also bitte: Die SVP-Geschichte funktioniert doch nur mit unterstellter böser Absicht.
Nein. Wer sich nur noch im politischen Betrieb bewegt, wer vom normalen Leben abgeschottet ist und sich immer nur in den gleichen engen Zirkeln bewegt, dem kann es leicht passieren, dass er sich von weiten Teilen der Bevölkerung entfernt. Und damit dieser Abstand nicht zu gross wird, braucht es eben die direkte Demokratie. Dieses Zusammenspiel müssen wir unbedingt erhalten.

Und darf man dafür sogar einen heimlichen Staatsstreich er­finden?
Die politische Kommunikation darf zuspitzen. Solange sie die Sache im Kern trifft, habe ich kein Problem damit. Es ist eine Auf­gabe der Politik, komplexe Probleme und Lösungsvorschläge einfach und verständlich darzulegen.

Quelle: Berner Zeitung http://www.bernerzeitung.ch/schweiz/standard/herr-vogt-ist-ein-heimlicher-staatsstreich-der-elite-im-gang/story/14491285

BaZ: «Von gegenseitigen Kontrollen keine Spur»

Trotz Schwimmunterrichts-Urteil: SVP-Nationalrat und Rechtswissenschaftler Hans-Ueli Vogt kritisiert das Weltbild der Strassburger Richter.

http://bazonline.ch/schweiz/von-gegenseitigen-kontrollen-keine-spur/story/21788048

Blick: Sind fremde Richter doch nicht so schlimm, Herr Vogt?

Braucht es nach dem Schwimm-Urteil der «fremden Richter» des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die Selbstbestimmungsinitiative der SVP noch? BLICK sprach mit Rechtsprofessor und Nationalrat Hans-Ueli Vogt, der als Vater des Anliegens gilt.

http://www.blick.ch/news/politik/strassburg-urteil-schickt-osmanoglus-toechter-zum-schwimmen-sind-fremde-richter-doch-nicht-so-schlimm-herr-vogt-id6026933.html

Wer bei uns lebt, muss sich an unsere Regeln halten.
Gut, dass die Richter in Strassburg das auch so sehen. Wir wussten es schon vorher.
Die Richter in Strassburg sagen: Religiöse Vielfalt ist wichtig, damit eine demokratische Gesellschaft überleben kann. Da können wir mal gespannt sein, was die Richter zum Minarettverbot sagen werden. Sie werden sich hüten, ein Urteil zu fällen, bevor in der Schweiz über die Selbstbestimmungsinitiative abgestimmt worden ist.
So oder so, Strassburg oder Brüssel hin oder her: In der Schweiz bestimmen die Stimmbürger. Das muss so bleiben. Und nur darum geht es bei der Selbstbestimmungsinitiative.

Votum im Nationalrat: Volksinitiative Ja zum Schutz der Privatsphäre

Zunächst zu meiner Interessenbindung: Ich gehöre dem Initiativkomitee an.
Die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ will die Menschen in diesem Land vor ungerechtfertigten staatlichen Eingriffen und Einblicken in ihre privaten Belange schützen. Persönlichkeitsschutz und Datenschutz sind in Zeiten, in denen Staaten wie auch private Organisationen über immer mehr Möglichkeiten und immer mehr Motive verfügen, in die Privatsphäre der Menschen einzugreifen, fundamentale Anliegen. Der Schutz der Persönlichkeit, der persönlichen Freiheit vor der immer stärkeren Hand des Staates ist der Kern einer freiheitlichen Staatsordnung, hat doch der Staat am Schluss keine andere Funktion als die Freiheit der Menschen zu gewährleisten und zu sichern.
Vor diesem Hintergrund ist nicht die Freiheit gegenüber staatlichen Eingriffen begründungsbedürftig, sondern noch immer zuallererst der staatliche Eingriff als solcher. Darum ist auch die Aussage, wer nichts zu verbergen habe, brauche auch keinen Blick unter die Bettdecke zu befürchten, schon im Kern verkehrt. Zur Freiheit gehört gerade, unbeobachtet zu sein, für sich zu sein, sein Leben und seine Unternehmungen zu gestalten, wie einem beliebt, keinen Rechtfertigungsdruck, auch keinen sozialen, keinen moralischen dulden zu müssen. Wer das bestreitet, verachtet die Freiheit und misstraut dem Individuum. Verachtung gegenüber der Freiheit und Misstrauen gegenüber dem Individuum sollten aber nicht die Grundlage unserer staatlichen und politischen Ordnung sein.
Es ist bezeichnend, dass die politische Linke und auch andere Verfechter der persönlichen Freiheit zwar Gefahr wittern bei Konzernen wie Google und Facebook, dabei aber verniedlichen, dass die grössten Bedrohungen gegenüber den Freiheiten der Menschen noch immer von Staaten ausgehen bzw. von den Steuerkartellen, zu denen sich die Staaten in Organisationen wie der OECD und der G-20 zusammengefunden haben. Wo bleibt die Sorge der linken Ratsseite um den Datenschutz und die persönliche Freiheit, wenn es um die totalitären Züge der finanziell angeschlagenen, sich kartellartig verbindenden Staaten geht?
Die Volksinitiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ will an der Balance zwischen staatlichem Eingriff und Einblick einerseits und der Erfüllung staatlicher Aufgaben andererseits nichts ändern.
Aber sie will in Zeiten staatlicher Steuerinquisition, in Zeiten, in denen sich der totale Steuerstaat deutlich am Horizont abzeichnet, die Balance verfassungsrechtlich absichern und einen Gesetzeszustand resistent machen, gegenüber den Versuchungen und Schwächeanfällen von Exekutiven und Parlamenten, die jeder internationalen Modeströmung hinterherrennen. Das ist eine legitime Funktion von Verfassungsrecht. Darum ist auch der Satz falsch, das Bankgeheimnis gehöre nicht in die Verfassung. Denn er zeugt von einem Missverständnis der Funktion von Verfassungsrecht in der Schweiz.
Unablässig hören wir, vom Bankgeheimnis würden Steuerhinterzieher profitieren. Doch vom Recht auf ein faires Verfahren profitieren auch Verbrecher. Schaffen wir deshalb das Recht auf ein faires Verfahren ab? Von der Wirtschaftsfreiheit profitieren auch Gauner und Betrüger. Schaffen wir deshalb die Wirtschaftsfreiheit ab? Vom Schutz des Eigentums und der Privatsphäre profitieren auch der Dieb, der sein Diebesgut im Keller versteckt, und der Vater, der seine Tochter schlägt. Schaffen wir deswegen die Eigentumsgarantie und den Schutz der Privatsphäre ab? Nein, Herr Pardini, Freiheiten, verstanden als Abwehrrechte gegenüber dem Staat sind immer auch Freiheiten für jene, die sie missbrauchen.
All dies gesagt, versteht es sich, dass wir, und ich persönlich – als Mitinitiant versteht sich das – die Initiative „Ja zum Schutz der Privatsphäre“ unterstützen. Ich tue dies, soweit in der Zielsetzung gleich gerichtet wie die Initiative, auch gegenüber dem Gegenvorschlag. Ich danke Ihnen, wenn Sie dasselbe tun, aus den grundsätzlichen Überlegungen, dass wir dazu da sind, die Freiheiten zu schützen, und nicht dazu, unsere Freiheiten immer noch mehr einzuschränken.