Politische Themen

Weltwoche: Selbstbestimmungsinitiative

Das Establishment reagiert nervös auf die Initiative gegen fremde Richter. Die von einem aussergewöhnlichen Juristen ausgetüftelte Vorlage berührt die Herzkammern unseres Staates.

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NZZ: Unsere Selbstbestimmung erhalten

Meinungsbeitrag von Hans-Ueli Vogt in der NZZ vom 12. August 2016:

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Votum im Nationalrat: 40 Jahre EMRK-Beitritt der Schweiz

Votum im Nationalrat:

Die SVP-Fraktion hat vom Bericht „40 Jahre EMRK-Beitritt der Schweiz: Erfahrungen und Perspektiven“ Kenntnis genommen, und sie dankt dem Bundesrat für den Bericht. Ein paar kritische Bemerkungen seien dennoch erlaubt. Die „Sakralisierung der Menschenrechte“, wie sie Herr Professor Kley am Samstag in der „NZZ“ angeprangert hat, darf nicht dazu führen, dass über die Rechtfertigung und die Grenzen eines gerichtlichen Menschenrechtsschutzes nicht aufgeklärt und kritisch diskutiert wird. Das würde nämlich die Meinungsfreiheit als Menschenrecht verletzen. Wer sagt, die Menschenrechte seien nicht verhandelbar und damit alles, was irgendwie diesem Begriff zugeordnet werden kann, unantastbar machen oder eben heiligsprechen will, begeht eine Menschenrechtsverletzung.
Ein Bericht über die Auswirkungen des Beitritts der Schweiz zur EMRK sollte tiefer schürfen, als der Bericht des Bundesrates es getan hat. Er sollte namentlich folgenden Fragen nachgehen: Was bedeutet es für unsere Rechtsordnung und unser Staatswesen, dass alle gesellschaftlichen Anliegen und Probleme zu Fragen des Grundrechtsschutzes gemacht werden können? Und was bedeutet es für unsere Rechtsordnung und unser Staatswesen, dass über diese Anliegen in letzter Instanz stets ein Gericht entscheidet?
Ich will auf diese zwei Punkte etwas näher eingehen: Die EMRK und der gerichtliche Rechtsdurchsetzungsmechanismus wurden im Nachgang zum Zweiten Weltkrieg geschaffen, um, wie es in der Präambel zur EMRK heisst, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt zu schaffen. Die Grundidee, den Schutz grundlegender individueller Rechte in letzter Instanz den Nationalstaaten zu entziehen, damit diese Rechte auch dann gewährleistet sind, wenn alle Gewalt im Staat entgleist ist, verdient Unterstützung – Internationalisierung der Menschenrechte, des Menschenrechtsschutzes als Rettungsring. Nur hat vieles von dem, was der Gerichtshof heute tut, mit dieser Grundidee beim besten Willen nichts mehr zu tun: der Umgang mit Fluglärm, die Lösung von Abfallproblemen, die Regelung der Suizidhilfe, die Verjährung von Schadenersatzklagen, In-vitro-Fertilisation usw. – was haben diese Fragen mit den Gräueln des Zweiten Weltkriegs und mit der Grundidee einer externalisierten internationalen Gerichtsbarkeit noch zu tun?
Die Antwort ist: Nichts. Die als Rettungsring gedachte Praxis ist mittlerweile zum Kurs des Schiffes geworden.
Auch der zweite Punkte, mit dem sich der Bericht über die Bedeutung der EMRK für die Schweiz meines Erachtens etwas spezifischer und genauer hätte befassen sollen, hat nicht spezifisch mit der EMRK und dem Europäischen Gerichtshof zu tun, sondern, wie die erste Frage auch, mit Verfassungsgerichtsbarkeit, denn materiell, funktional übt dieser Gerichtshof eine Verfassungsgerichtsbarkeit aus – wohlverstanden eine Verfassungsgerichtsbarkeit, die über der nationalen Verfassung steht. Das gilt nicht einmal für die grossen Verfassungsgerichte dieser Welt wie jenes in Deutschland oder in den USA.
Verfassungsrechtsprechung ist im Kern – und das ist die Kritik – eben politisch. Das rechtliche Verfahren, in dem über Interessenabwägungen, über den Ausgleich von Interessen entschieden wird, vernebelt im Kern, dass es hier um politische Fragen geht. Ob Asbestopfer auch noch Jahrzehnte später sollen klagen können, ist eine politische Frage. Ob jemand eine Wartefrist einhalten muss, bevor die Krankenkasse die Kosten einer Geschlechtsumwandlung übernimmt, ist eine politische Frage. Ob jemand Militärpflichtersatz bezahlen muss, obwohl er zuckerkrank ist, ist eine politische Frage. Und für politische Fragen wollen wir, dass sie in einem politischen – und das heisst in unserem Staat demokratischen – Entscheidprozess entschieden wird. Warum?
1. Der demokratische Entscheidprozess sorgt für Partizipation und Akzeptanz. Wir können alle möglichen Stakeholders, alle Gruppierungen, alle Interessen in Volksabstimmungen, Vernehmlassungen usw. einbeziehen. Ein Rechtsverfahren, ein gerichtliches Verfahren bietet diesen Vorteil niemals.
2. Politische Fragen sollen deshalb in einem politischen Verfahren entschieden werden, weil in einem politischen Verfahren eben auch die weitreichenden Konsequenzen, inklusive finanzielle Konsequenzen, vor Entscheiden mit einbezogen werden können. Es ist für ein Gericht einfach zu sagen, jemand müsse keinen Militärpflichtersatz mehr bezahlen. Die politische Frage ist: Wer bezahlt dann das Militär im betreffenden Staat?
Dies sind nur zwei Gesichtspunkte, die meines Erachtens zu einer tiefer greifenden politischen Auseinandersetzung mit der Frage gehört hätten, was es für unsere Rechtsordnung und unseren Staat bedeutet, dass ein internationales Menschenrechtsgericht als oberster Souverän der Schweiz waltet.

Werkplatz und Wirtschaftsstandort Schweiz sichern

pk-wirtschaftAn einer Medienkonferenz haben heute SVP-Parteipräsident Alfred Heer, Unternehmer und alt Nationalrat Peter Spuhler sowie der SVP-Ständeratskandidat Hans-Ueli Vogt aufgezeigt, wie der Werkplatz und Wirtschaftsstandort Schweiz gesichert werden kann.

Parteipräsident Alfred Heer strich heraus, dass die Schweiz vor grossen Herausforderungen steht, um als Werkplatz und Wirtschaftsstandort weiterhin attraktiv zu bleiben. Namentlich die Frankenstärke, die zunehmende Regulierungsdichte und die steigenden Kosten bereiteten den Unternehmen zunehmend Schwierigkeiten. Die SVP wird alles unternehmen, um die Interessen des Werkplatzes und der für den Kanton Zürich bedeutenden Finanzindustrie zu stärken. Als Partei mit einem Wähleranteil von 30 Prozent trage die SVP auch für den Werkplatz Verantwortung.

Unternehmer und alt Nationalrat Peter Spuhler unterlegte die Deregulierungsforderungen mit Fakten aus seinem Unternehmen. Er zeigte auf, wie er in seinem Unternehmen den Währungsschock und die zunehmende Wettbewerbsverzerrung im internationalen Geschäft aufzufangen versucht. Kostensenkungen sowie eine sozialpartnerschaftlich vereinbarte Arbeitszeiterhöhung seien in der jetzigen Situation für ein Unternehmen entscheidend. Er kritisierte das massive Normenchaos in der EU und die Rechtsunsicherheit. Spuhler setzt sich auch für einen klaren Bürokratieabbau ein. Die Schweiz gleiche sich immer mehr dem Mittelmass der EU an, Spuhler forderte auch, dass auf das geplante Konjunkturpaket verzichtet werden muss.

Hans-Ueli Vogt: Werkplatz und Wirtschaftsstandort Schweiz stärken!

Ständeratskandidat Hans-Ueli Vogt nahm diese Ball auf und erläuterte, wie er sich im Ständerat für den Werkplatz und Wirtschaftsstandort Schweiz und damit für den Kanton Zürich einsetzen würde. Er führte dabei aus, dass die Frankenstärke auch als Chance genutzt werden sollte. Dabei verwies er auf drei konkrete Zielsetzungen:

1. Regulierungsmoratorium und Regulierungsbremse

Die unternehmens- und freiheitsfeindliche Aktienrechtsrevision ist zu stoppen. Ebenso ist die schädliche Konzernverantwortungsinitiative abzulehnen – sie hätte wohl zur Folge, dass sich viele internationale Konzerne von der Schweiz als Standort abwenden würden. Für den Kanton Zürich von grosser Bedeutung ist auch die Finanzmarktregulierung. Die drohende Überregulierung schadet nicht nur Banken, sondern auch Versicherungen, unabhängigen Vermögensverwaltern und Anlageberatern. Ebenso plädierte er dafür, die wirtschaftsrechtliche Gesetzgebung zu durchforsten und den Normendschungel zu lichten und die Grundlagen für eine allgemeine Befristung von Gesetzen („sunset legislation“) zu schaffen.

2. Rechts- und Planungssicherheit

Hans-Ueli Vogt forderte eine rasche Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III, ohne dabei jedoch die Steuerlast auf Private zu überwälzen. Eine Steuer auf privaten Kapitalgewinnen sei abzulehnen. Als wichtigen „Asset“ der Schweiz definierte er auch den liberalen Arbeitsmarkt, den es gegen die Regulierungswut der Linken zu schützen gelte.

3. Massnahmen in der Staatsverwaltung

Um die zu erwartenden Steuermindereinnahmen zu kompensieren, aber auch als Massnahme gegen ein Ausufern der staatlichen Verwaltungs- und Kontrolltätigkeit soll die Zahl der Angestellten im öffentlichen Dienst plafoniert werden. Mittelfristig sind die Personalkosten um 10% zu senken.

Ansprache zum 1. August

Unabhängigkeit, Freiheit und Mitbestimmung – warum es uns in der Schweiz gut geht.

Ansprache zum 1. August 2015 Hans-Ueli Vogt, Kantonsrat, Ständeratskandidat

Rede gehalten in Zürich (Degenried, Kreis 7; SVP Kreis 7 und 8) und in Weisslingen (Gemeinde Weisslingen)

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Bild vom Anlass in Weisslingen

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Bild vom Anlass im Degenried

Bilder vom Anlass in Weisslingen

Baz-Standpunkte: Am Volk vorbei?

Die Sendung baz-Standpunkte vom 31. Mai 2015 mit Hans-Ueli Vogt zum Thema: Am Volk vorbei? Die umstrittene Umsetzung von Volksinitiativen.

Schweizerzeit: Wieder Herr im eigenen Haus werden

Hans-Ueli Vogt gilt als Kopf hinter der Selbstbestimmungsinitiative der SVP, die erreichen will, dass die Schweizer Bundesverfassung Vorrang vor dem nicht zwingenden Völkerrecht hat. Im Interview mit der «Schweizerzeit» nimmt er unter anderem Stellung zum Vorwurf, die Initiative sei ein Angriff auf die Menschenrechte.

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NZZ: Verteidigung der freiheitlichen Wirtschaftsordnung

Artikel in: NZZ vom 13. April 2015

Das internationale Recht beeinflusst zunehmend die Wirtschaftspolitik. Die Selbstbestimmungsinitiative gibt hier Gegensteuer.

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„Das Volk und die Kantone stehen in unserem Land zuoberst“, in: AUNS Bulletin vom Februar 2015

Die Begriffe Völkerrecht, internationales Recht und damit verbunden fremde Richter werden verstärkt diskutiert. Was ist eigentlich Völkerrecht und wie kommt es zustande?
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AUNS_Bulletin_03032015.pdf